Das Wichtigste in Kürze
- Eine eigenständige Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit der Reform 2001 nicht mehr sie ist in der Erwerbsminderungsrente aufgegangen.
- Die volle Rente bekommst du bei unter drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit die halbe bei drei bis unter sechs Stunden, jeweils bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Die Höhe entspricht etwa einem halben Nettogehalt und berechnet sich nach der Rentenformel aus deinen Entgeltpunkten.
- Mit Erreichen des regulären Rentenalters wandelt sich die Rente automatisch in eine Altersrente um.
Viele suchen nach der „Erwerbsunfähigkeitsrente“, obwohl es diesen Begriff offiziell seit über zwanzig Jahren nicht mehr gibt. Hier erfährst du, was aus der EU-Rente geworden ist, wie hoch sie ausfällt, wie sie berechnet und besteuert wird und was beim Übergang in die Altersrente passiert, ein Punkt, den viele übersehen.

Erwerbsunfähigkeitsrente: heute Erwerbsminderungsrente
Bis 2001 unterschied die gesetzliche Rentenversicherung zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Beide wurden zur einheitlichen Erwerbsminderungsrente zusammengefasst. Seitdem fragt der Staat nicht mehr nach deinem Beruf, sondern nur noch, ob du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt noch arbeiten kannst. Eine echte Rente bei reiner Berufsunfähigkeit gibt es nur noch als Bestandsschutz für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wenn heute jemand von der EU-Rente spricht, meint er also die Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzungen für die Rente
Es gelten zwei Bedingungen: medizinisch musst du in jedem Beruf unter sechs Stunden täglich liegen (für die halbe Rente) beziehungsweise unter drei Stunden (für die volle). Versicherungsrechtlich brauchst du in der Regel fünf Jahre Wartezeit und davon drei Jahre Pflichtbeiträge. Für Berufsanfänger gibt es Ausnahmen. Die Details stehen unter Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch ist die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Als Faustregel entspricht die volle Rente etwa der Hälfte deines letzten Nettogehalts, im Schnitt rund 1.050 Euro brutto. Die genaue Höhe folgt der Rentenformel:
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor. Der Rentenwert liegt ab 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro. Über die Zurechnungszeit wirst du so gestellt, als hättest du bis fast zum Rentenalter weiter eingezahlt. Pro Monat vorzeitigen Beginns greift ein Abschlag von 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent.
Wie du deine persönliche Rente Schritt für Schritt ausrechnest, zeigt die Seite Erwerbsminderungsrente berechnen.
Steuer und Krankenversicherung: was netto bleibt
Von der Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, in der Regel rund 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag. Dazu kann die Rente teilweise steuerpflichtig sein, denn die Rentenversicherung meldet sie dem Finanzamt. Bis zum Grundfreibetrag bleibt sie steuerfrei, zusätzlich bleibt ein Teil über den Rentenfreibetrag dauerhaft unversteuert. Unterm Strich bleibt deutlich weniger, als die Bruttozahl vermuten lässt.
Hinzuverdienst zur Rente
Du darfst neben der Rente arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung liegt die anrechnungsfreie Grenze 2026 bei 20.763,75 Euro im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung deutlich höher und individuell berechnet. Verdienst du mehr, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet. Eine private Rente, etwa aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, zählt nicht als Hinzuverdienst und wird nicht angerechnet.
So beantragst du die Rente
Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formularpaket, zentral ist die Selbsteinschätzung (Vordruck R0215). Lass dich dabei von deinem Arzt oder einem Sozialverband unterstützen, das erhöht die Erfolgschance deutlich. Der genaue Ablauf steht unter Erwerbsminderungsrente beantragen.
Antrag, Bearbeitung und Ablehnung
Die Rente musst du selbst beantragen, sie kommt nicht automatisch. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag stellst du online, schriftlich oder persönlich. Die Bearbeitung dauert meist drei bis fünf Monate, je nachdem, ob noch Gutachten oder eine Reha nötig sind. Wichtig zu wissen: Fast die Hälfte aller Anträge wird zunächst abgelehnt, oft wegen unvollständiger Unterlagen oder des strengen medizinischen Maßstabs. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und fehlende Atteste nachreichen, danach ist notfalls eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Unterstützung bekommst du bei Sozialverbänden wie VdK und SoVD. Alle Schritte erklärt die Seite Erwerbsminderungsrente beantragen.
Einfluss auf die Altersrente
Ein oft übersehener Punkt: Erreichst du das reguläre Rentenalter, wandelt sich die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente um, du musst dafür keinen neuen Antrag stellen. In der Regel bleibt die Höhe dabei stabil. Wichtig zu wissen: Eine hypothetische Karriere, die du ohne Erkrankung gemacht hättest, bleibt außen vor, gerechnet wird mit deinen tatsächlichen Entgeltpunkten plus Zurechnungszeit. Wer schwerbehindert ist (Grad der Behinderung ab 50) oder lange versichert war, sollte vor dem Wechsel prüfen lassen, ob eine andere Altersrente günstiger ist.
Voll oder teilweise: wie viel Rente bekommst du?
Wie hoch dein Anspruch ist, hängt allein davon ab, wie viele Stunden täglich du noch arbeiten kannst, bezogen auf jede Tätigkeit. Wer in keinem Beruf mehr drei Stunden pro Tag schafft, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente, also die halbe. Eine wichtige Ausnahme: Findest du als teilweise erwerbsgeminderte Person keine passende Teilzeitstelle, wird dir wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts trotzdem die volle Rente gezahlt. Wer dagegen sechs Stunden und mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch, selbst ohne Stelle.
Sonderfälle und Reha vor Rente
Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von fünf Jahren, in der für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein müssen. Für Berufsanfänger gibt es Ausnahmen: Bei einer Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besteht der Anspruch sogar ohne erfüllte Wartezeit. Vor jeder Rente steht außerdem die Prüfung einer Reha-Maßnahme, denn es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn eine medizinische oder berufliche Wiedereingliederung aussichtslos ist, wird die Rente gezahlt, in den ersten Jahren meist befristet und danach erneut geprüft.
Warum private Vorsorge unverzichtbar ist
Die gesetzliche Rente greift erst bei voller Erwerbsunfähigkeit und ersetzt nur etwa das halbe Netto. Dein Beruf und dein gewohnter Lebensstandard sind damit nicht geschützt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon, wenn du deinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, in frei vereinbarter Höhe, und sie wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.
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Befristung und regelmäßige Überprüfung
Die Erwerbsminderungsrente wird in den ersten Jahren meist nur befristet bewilligt, üblicherweise für drei Jahre, und danach erneut geprüft. Bessert sich dein Gesundheitszustand bis zum Ablauf nicht, solltest du spätestens vier Monate vorher einen Antrag auf Weiterzahlung stellen, sonst endet die Rente ohne neuen Bescheid. Erst nach in der Regel dreimal drei Jahren kommt eine unbefristete Rente in Betracht.
Eine befristete Rente endet automatisch. Wer den Weiterzahlungsantrag verpasst, steht plötzlich ohne Einkommen da, obwohl sich nichts gebessert hat.
Dennis Becker, BU-Experte
Trag dir das Ende einer befristeten Rente rechtzeitig im Kalender ein und stelle den Weiterzahlungsantrag etwa vier Monate vorher. Eine private BU-Rente läuft dagegen ohne solche wiederkehrenden Prüfungen weiter.
Erwerbsunfähigkeitsrente und die heutige EM-Rente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 abgeschafft und durch die Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt. Bereits bestehende Ansprüche aus der Zeit davor laufen unter den alten Voraussetzungen weiter, neu gewährt wird die EU-Rente aber nicht mehr. Wer heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, beantragt die EM-Rente. Sie bedeutet im Kern dasselbe Risiko, nur mit anderem Namen und etwas anderen Regeln. Für den Fall der dauerhaften Erwerbsminderung ist sie die staatliche Grundleistung.
Maßgeblich ist, wie viele Stunden du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kannst. Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente wegen Erwerbsminderung, bei drei bis unter sechs Stunden die teilweise. Die Leistungen sind niedrig und an die Wartezeit von fünf Jahren geknüpft. Wer früher mit der alten Erwerbsunfähigkeitsrente kalkuliert hatte, sollte die Lücke heute mit einer privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung schließen, weil die staatliche EM-Rente allein selten zum Leben reicht.
Anspruch und Voraussetzungen der heutigen Erwerbsminderungsrente
Die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 nicht mehr; an ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Damit du einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hast, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens die versicherungsrechtliche: Du musst die allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zweitens die medizinische: Ein Gutachter prüft, wie viele Stunden am Tag du noch arbeiten kannst.
- Volle Erwerbsminderung: Du kannst weniger als drei Stunden am Tag arbeiten und erhältst die volle Rente.
- Rente bei teilweiser Erwerbsminderung: Du schaffst noch drei bis unter sechs Stunden am Tag und bekommst die halbe Rente.
Wer mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und geht leer aus. Weil die Erwerbsminderungsrente niedrig ausfällt und viele Menschen diese Voraussetzungen gar nicht erfüllen, ist eine private Absicherung dringend empfohlen. Den Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, sobald du die Voraussetzungen erfüllt hast.
Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsrente
Gibt es die Erwerbsunfähigkeitsrente noch?
Wie hoch ist die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Wird die Rente im Alter weitergezahlt?
Darf ich neben der Rente arbeiten?
Stand: Juni 2026. Angaben nach SGB VI und Deutscher Rentenversicherung, Rentenwert ab 1.7.2026, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.
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