Das Wichtigste in Kürze
- Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich nach der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor.
- Der aktuelle Rentenwert liegt ab 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro. Der Rentenartfaktor ist 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
- Über die Zurechnungszeit wirst du so gestellt als hättest du bis fast zum Rentenalter weiter eingezahlt. Für den vorzeitigen Beginn gibt es einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.
- Brutto bleibt im Schnitt rund 1.050 Euro abzüglich Kranken- und Pflegebeiträgen sowie eventuell Steuern.
Wie viel Erwerbsminderungsrente am Ende auf dem Konto landet, überrascht viele, meist negativ. Hier erfährst du, wie die Rentenformel funktioniert, welche Rolle Entgeltpunkte, Zugangs- und Rentenartfaktor spielen, was Kranken-, Pflege- und Steuerabzüge übrig lassen und wo du deine persönlichen Werte findest.

Die Rentenformel im Detail
Die Höhe deiner monatlichen Bruttorente ergibt sich aus vier Faktoren:
| Baustein | Bedeutung |
|---|---|
| Entgeltpunkte | Summe deiner Beitragsjahre. Ein Durchschnittsverdiener erhält pro Jahr einen Punkt, plus die Zurechnungszeit. |
| Zugangsfaktor | 1,0 abzüglich 0,003 pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns, maximal minus 0,108 (also 10,8 Prozent Abschlag). |
| Rentenwert | Euro-Wert je Entgeltpunkt, ab 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro. |
| Rentenartfaktor | 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung. |
Bisherige und künftige Entgeltpunkte
Gezählt werden zunächst die Entgeltpunkte, die du bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gesammelt hast. Dazu kommt die Zurechnungszeit: Du wirst so behandelt, als hättest du bis fast zum regulären Rentenalter (aktuell rund 66 Jahre und einige Monate) mit deinem bisherigen Durchschnittsverdienst weiter eingezahlt. Diese Regel sorgt dafür, dass auch junge Erwerbsgeminderte überhaupt eine nennenswerte Rente bekommen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, du kommst inklusive Zurechnungszeit auf 30 Entgeltpunkte, der volle Abschlag von 10,8 Prozent greift (Zugangsfaktor 0,892), der Rentenwert beträgt 42,52 Euro und der Rentenartfaktor 1,0:
30 × 0,892 × 42,52 € × 1,0 ≈ 1.138 Euro brutto im Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung (Faktor 0,5) wäre es die Hälfte.
Voll oder teilweise: der Rentenartfaktor
Ob du die volle oder die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommst, schlägt über den Rentenartfaktor direkt auf die Höhe durch. Wer in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Rente mit dem Faktor 1,0. Wer noch drei bis unter sechs Stunden eingeschränkt arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und bekommt mit dem Faktor 0,5 nur die halbe Rente. Aus denselben Entgeltpunkten wird so je nach Grad der Erwerbsminderung eine ganz unterschiedliche Leistung.
Renteninformation oder Rentenauskunft?
Deine persönlichen Werte musst du nicht selbst schätzen. Die jährliche Renteninformation (ab 27 Jahren, bei mindestens fünf Beitragsjahren) nennt bereits eine voraussichtliche Erwerbsminderungsrente. Noch genauer ist die ausführliche Rentenauskunft, die du ab 55 automatisch bekommst oder jederzeit anfordern kannst. Sie schlüsselt deine Entgeltpunkte und die Zurechnungszeit detailliert auf.
Abzüge: Kranken- und Pflegeversicherung
Von der Bruttorente gehen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der Regel zahlst du rund 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag deiner Kasse sowie den Pflegebeitrag, den Rest trägt die Rentenversicherung. Aus den 1.138 Euro im Beispiel werden so schnell unter 1.000 Euro netto.
Post vom Finanzamt: Steuer auf die Rente
Auch die Erwerbsminderungsrente kann steuerpflichtig sein, weil die Rentenversicherung sie dem Finanzamt meldet. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil nach deinem Rentenbeginnjahr, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (rund 12.000 Euro im Jahr), zahlst du keine Steuer. Steigt die Rente später schneller als der Freibetrag, kann sich das ändern.
Beispiel: teilweise Erwerbsminderung
Bei teilweiser Erwerbsminderung greift der Rentenartfaktor 0,5. Aus dem Beispiel oben (30 Entgeltpunkte, Zugangsfaktor 0,892, Rentenwert 42,52 Euro) werden dann rund 569 Euro brutto im Monat, also genau die Hälfte der vollen Rente. Du siehst: Schon wenige Entgeltpunkte mehr oder weniger sowie die Frage, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, entscheiden über mehrere Hundert Euro im Monat. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die eigene Renteninformation und eine ehrliche Einschätzung der täglichen Arbeitsfähigkeit, bevor du dich auf die staatliche Leistung verlässt.
Und wenn die Rente nicht reicht?
Bei durchschnittlich rund 1.050 Euro brutto reicht die Rente selten zum Leben. Reicht sie nicht, kannst du ergänzend Grundsicherung beantragen, die auch Miete und Heizung übernimmt. Die eigentliche Lösung ist aber private Vorsorge: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in frei vereinbarter Höhe und wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. So schließt du die Lücke, die die Rentenformel zwangsläufig lässt.
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Warum die Rente so niedrig ausfällt
Der entscheidende Hebel sind die Entgeltpunkte, die du bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gesammelt hast. Wer jung erkrankt, hat zwangsläufig wenige davon, und auch die Zurechnungszeit gleicht das nur teilweise aus. Dazu kommen der Abschlag von bis zu 10,8 Prozent und Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. So bleibt aus der ohnehin niedrigen Bruttorente netto noch weniger übrig, im Schnitt unter 1.000 Euro.
Die Rentenformel ist gnadenlos zu jungen Menschen: Wer früh erkrankt, hat kaum Entgeltpunkte und damit kaum Rente. Genau da muss die private BU einspringen.
Dennis Becker, BU-Experte
Schau in deine jährliche Renteninformation: Dort steht deine voraussichtliche EM-Rente. Die Differenz zu deinem Nettoeinkommen ist genau die Lücke, die deine BU schließen sollte.
So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet
Die Höhe folgt der Rentenformel: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal Rentenwert. Die Entgeltpunkte spiegeln dein Einkommen aus den Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung wider. Dazu kommt die sogenannte Zurechnungszeit, bei der du so gestellt wirst, als hättest du bis fast zum 67. Lebensjahr weitergearbeitet. Beginnt die Rente vorzeitig, zieht die Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, maximal 10,8 Prozent. Ein Anspruch besteht nur, wenn du die Wartezeit erfüllt und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Beachte zudem die Hinzuverdienstgrenzen, wenn du neben der Rente arbeitest. Wegen dieser niedrigen Berechnung reicht die staatliche Leistung fast nie aus.
Zuschlag und Zurechnungszeit: das hebt die Rente
Zwei Dinge bessern die berechnete Rente auf. Erstens die Zurechnungszeit: Du wirst für diese Zeit so gestellt, als hättest du bis zum regulären Rentenalter weiter Beiträge gezahlt, obwohl du das wegen der Erwerbsminderung nicht konntest. Zweitens gibt es seit dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag für Bestandsrenten, die vor 2019 begonnen haben. Diesen Zuschlag bekommst du automatisch, der Zuschlag beträgt je nach Rentenbeginn bis zu rund 7,5 Prozent.
Für die Höhe zählen folgende Faktoren: deine bisherigen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor (1,0 bei voller, 0,5 für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung) und mögliche Abschläge. Wird die Rente vor einer bestimmten Altersgrenze bezogen, gibt es einen Abschlag von maximal 10,8 Prozent. Später wird die Rente bei Erwerbsminderung nahtlos in die Altersrente überführt.
Häufige Fragen zur Berechnung
Wie berechnet sich die Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch ist der Abschlag?
Wo sehe ich meine voraussichtliche Rente?
Was bleibt netto übrig?
Stand: Juni 2026. Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026, Angaben nach Deutscher Rentenversicherung und SGB VI, Beispielwerte gerundet, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.
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