Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist meist ein Zusatzbaustein (AU-Klausel) innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Sie zahlt die vereinbarte BU-Rente schon wenn du über einen längeren Zeitraum (oft ab sechs Monaten) ununterbrochen krankgeschrieben bist, auch ohne dass schon Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
- So schließt sie die Lücke zwischen Krankengeld und der oft langwierigen Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
- Nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld das nur den Verdienstausfall während der Krankschreibung ersetzt.
Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit dauert manchmal Monate. Genau für diese Zwischenzeit gibt es die AU-Klausel: Sie überbrückt die Phase, in der du nur krankgeschrieben bist, die BU aber noch nicht feststeht. Hier erfährst du, wie sie funktioniert, wie sie sich vom Krankentagegeld unterscheidet und für wen sie sinnvoll ist.

Was ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
In der Regel ist sie kein eigener Vertrag, sondern eine Klausel oder ein Baustein in deiner BU. Mit der AU-Klausel zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente bereits, wenn du über einen bestimmten Zeitraum, häufig ab sechs Monaten, ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben bist. Das gilt unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit schon nachgewiesen ist. Stellt sich später heraus, dass du berufsunfähig bist, läuft die Rente nahtlos weiter.
AU-Baustein oder Krankentagegeld?
| Merkmal | AU-Klausel (in der BU) | Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Leistung | vereinbarte BU-Rente | Tagegeld nach Nettoeinkommen |
| Auslöser | längere Krankschreibung (oft ab 6 Monaten) | ab dem vereinbarten Krankheitstag |
| Zweck | Brücke bis zur BU-Anerkennung | Verdienstausfall während Krankheit |
| Form | Baustein der BU | eigener Vertrag |
Beide ergänzen sich: Das Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld deckt die ersten Monate, die AU-Klausel überbrückt danach bis zur BU-Leistung.
Vorteile der AU-Klausel
- Schnelles Geld: Leistung schon bei langer Krankschreibung, ohne Wartezeit auf das BU-Gutachten.
- Keine Versorgungslücke: schließt den oft kritischen Zeitraum nach dem Krankengeld.
- Nahtloser Übergang: Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, läuft dieselbe Rente weiter.
- Sinnvoll bei Krankheiten mit langer Genesung, etwa nach schweren Operationen oder bei psychischen Erkrankungen.
Krankengeld als gesetzliche Basis
Bevor private Bausteine greifen, steht die gesetzliche Absicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter, danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld, für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen. Erst danach entsteht die eigentliche Lücke, denn eine Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Wird die Einschränkung dauerhaft, brauchst du einen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Genau hier setzt die AU-Klausel an: Sie zahlt die BU-Rente schon nach einer mindestens sechs Monate dauernden Krankschreibung, sodass kein Monat ohne Geld bleibt. Privat Versicherte und Selbstständige, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten, sollten zusätzlich ein Krankentagegeld abschließen.
Was kostet die AU-Klausel?
Als Zusatzbaustein erhöht die AU-Klausel den BU-Beitrag um einen Aufschlag, dessen Höhe von Beruf, Alter und Gesundheit abhängt. Sie lohnt sich vor allem für Menschen, deren Beruf bei längerer Krankheit besonders schnell in Existenznot führt, etwa Selbstständige ohne Lohnfortzahlung. Wäge ab, ob der Mehrbeitrag den zusätzlichen Schutz wert ist. Mehr zu den Faktoren unter BU-Kosten.
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AU-Klausel: auf die Ausgestaltung kommt es an
Nicht jede Arbeitsunfähigkeitsklausel ist gleich. Achte auf den Auslösezeitraum, gute Klauseln leisten schon nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung, und darauf, wie lange die AU-Leistung maximal gezahlt wird, oft bis zu 36 Monate. Wichtig ist außerdem, dass die Klausel ohne erneute Antragstellung in die reguläre BU-Leistung übergeht, sobald die Berufsunfähigkeit feststeht.
Die AU-Klausel ist die Brücke über das gefährlichste Tal: die Monate zwischen Krankschreibung und anerkannter Berufsunfähigkeit.
Dennis Becker, BU-Experte
Für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung ist die AU-Klausel besonders wertvoll. Prüfe, ob sie nahtlos an dein Krankentagegeld anschließt, dann entsteht keine Einkommenslücke.
Ab wann und wie viel zahlt die AU-Klausel?
Mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel bekommst du die vereinbarte BU-Rente bereits, sobald du länger als sechs Monate am Stück krankgeschrieben bist, ganz ohne dass schon eine Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss. Es genügt die Krankschreibung deines Arztes. Die Leistung überbrückt genau die Zeit, bis der Versicherer über deinen BU-Antrag entschieden hat. Ein Beispiel: Du fällst nach einer Operation viele Monate aus. Ohne AU-Klausel müsstest du im schlimmsten Fall auf die Prüfung der Berufsunfähigkeit warten, mit AU-Klausel zahlt die BU-Versicherung schon nach den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit.
Die AU-Klausel erhöht den Beitrag in der Regel um fünf bis zehn Prozent. Für gesetzlich Versicherte mit niedrigem Krankengeld und für Selbstständige ohne ausreichendes Krankentagegeld kann sich das lohnen. Wer dagegen eine gute Krankentagegeldversicherung hat, braucht die AU-Klausel meist nicht, weil das Krankentagegeld den Verdienstausfall schon ab dem 43. Tag auffängt. Als Angestellter solltest du prüfen, ob dein Krankengeld deine Fixkosten deckt. Lass dich vor dem Antrag beraten, ob der AU-Baustein oder ein separates Krankentagegeld die bessere Wahl ist. So bekommst du im Ernstfall zuverlässig Geld, ohne doppelt zu zahlen.
Was die AU-Klausel in der BU bedeutet
Statt einer eigenen Arbeitsunfähigkeitsversicherung bieten viele Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel an. Das bedeutet: Bist du im Fall einer langen Erkrankung mehrere Monate am Stück krankgeschrieben, zahlt die BU schon die vereinbarte Rente, ohne dass eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss. Üblich ist, dass du sechs Monate lang krankgeschrieben bist; dann leistet die Versicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, meist sogar rückwirkend ab dem Beginn. Der Nachweis erfolgt einfach über die Krankschreibung, eine neue Prüfung brauchst du nicht. So bist du auch finanziell abgesichert, wenn du nur vorübergehend nicht arbeiten kannst und noch keine Berufsunfähigkeitsrente beziehst. Das bedeutet im Ergebnis spürbar mehr Sicherheit im Fall langen Ausfalls.
Häufige Fragen
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Ist das dasselbe wie Krankentagegeld?
Für wen lohnt sich die AU-Klausel?
Stand: Juni 2026. Ausgestaltung der AU-Klausel je Anbieter unterschiedlich, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.
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