Arbeitsunfähigkeits­versicherung

  • Arbeitsunfähigkeit = vorübergehender Ausfall der Arbeitskraft

  • Zusätzlicher Baustein der BU-Versicherung

  • Versicherungsvergleich schützt vor zu hohen Beitragskosten

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn durch gesundheitliche Schäden die Arbeitskraft wegfällt, die Aussicht auf eine Genesung jedoch absehbar ist.
  • Die Berufsunfähigkeit liegt dagegen dann vor, wenn ein dauerhafter Wegfall der Arbeitskraft diagnostiziert wird.
  • Bei der AU-Versicherung handelt es sich um einen zusätzlichen Baustein innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Die AU-Versicherung stellt kein Synonym für die BU-Versicherung dar.
Arebitsunfähigkeitsversicherung und Arbeitsunfähigkeitsrente

Definition Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird von vielen Personen falsch verstanden. Es handelt sich nicht um ein Synonym für die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern um einen zusätzlichen Versicherungsbaustein. Dies wird deutlich, wenn man sich die Definitionen der Berufs- und Arbeitsunfähigkeit näher anschaut.

Die Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und liegt vor, wenn der Beruf […] infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Die Arbeitsunfähigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Allerdings hat sich durch die Rechtsprechung des damaligen Reichsversicherungsamts und des heutigen Bundessozialgerichts eine klare Begriffserklärung herauskristallisiert.
Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartender Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann. (BSGE 19, 179).

Vergleicht man nun beide Definitionen fällt auf, dass die Berufsunfähig von Dauer ist. Die Arbeitsunfähigkeit ist dagegen ein vorübergehender Zustand, der durch eine Genesung der Krankheit aufgelöst werden kann.

Sorgenfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bildet eine Zwischenstufe, bevor die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommt. Durch die gezielte Absicherung ist man nicht an die Anerkennung der BU gekoppelt, sodass man im längeren Krankheitsfall trotzdem von der Versicherung eine finanzielle Absicherung erhält. Die Grundlage für die Zahlung dieser Leistung bildet die Bescheinigung des Arztes (gelber Schein).

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung greift zuerst eine 6-wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Anschließend zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen und maximal 70 % des Bruttolohns ein Krankengeld. Wem dies nicht genügt oder wer, aufgrund einer privaten Versicherung, keinen Anspruch auf die Leistung hat, kann sich durch eine private Krankentagegeldversicherung zusätzlich absichern.

Die Versicherung kann die Berufsunfähigkeit jederzeit erneut prüfen lassen. Ist eine Besserung absehbar, verfällt der Versicherungsanspruch. Selbstverständlich gilt dies auch, wenn man in der Lage ist einen anderen Job durchzuführen. Jedoch muss der Versicherte erhaltende Zahlungen nicht zurückerstatten!

Sorgenfreiheit bei Berufsunfähigkeit

Im Falle einer Berufsunfähigkeit geht man davon aus, dass sich der Gesundheitszustand im Krankheitsfall nicht durch Reha-Maßnahmen oder anderen Behandlungen bessern lässt. Erst, wenn dies durch Gutachten und ärztliche Untersuchungen festgestellt ist, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente aus.

Die Berufsunfähigkeit lässt sich nur schwer einschätzen. Gute Versicherungen zahlen die Berufsunfähigkeitsrente, sobald sich der Gesundheitszustand nach 6 Monaten nicht verbessert. Dies ist meist ausreichend, um davon auszugehen, dass auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist. Ebenso muss auch nur ein BU-Grad von 50 % erreicht werden, um Leistung die Leistungen der Versicherung zu erhalten.

AU als Zusatzbaustein in der BU

Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht sofort vor, wenn man länger als 6 Monate vom Arzt krankgeschrieben ist. Bei einem Bänderriss ist eine Genesung auch über den Zeitraum hinaus möglich. Somit hat man keinen Anspruch auf die BU-Versicherung. Jedoch hat die Versicherungsbranche erkannt, dass Personen trotzdem auf eine Absicherung in solchen Fällen angewiesen sind. Aus dem Grund haben sie die Arbeitsunfähigkeit als Anlass für eine monatliche Rente genommen. Mit der Zusatzklausel der Arbeitsunfähigkeit hat man die Möglichkeit eine Versicherungszahlung für einen Zeitraum zwischen 18 und 24 Monate zu erhalten.

Für eine AU-Versicherung bleibt die 6-monatige Krankschreibung vom Arzt weiterhin bestehen. Erst wenn dieses Kriterium erfüllt ist, haben Betroffene einen Anspruch auf die Leistungen der Versicherung.

Das kostet eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Die AU-Versicherung ist ein Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus dem Grund bildet diese die Kostengrundlage mit den folgenden Faktoren:

  • Eintrittsalter
  • Versicherungsdauer
  • Risikofaktoren
  • Höhe der monatlichen Rente
  • Beruf

Ist eine Person weiblich, 30 Jahre alt und geht einer Tätigkeit ohne körperliche Anstrengungen nach, kostet eine normale BU-Versicherung ca. 70 € im Monat. Wichtig ist, dass die Person keine Vorerkrankungen hat und Nichtraucherin ist. Nutzt man zusätzlich die Klausel der Arbeitsunfähigkeit liegt man ungefähr bei 75 bis 80 € im Monat.

Wie sinnvoll ist eine AU-Versicherung?

Die AU-Versicherung ist nicht unbedingt notwendig, da man in den meisten Fällen bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert ist. Sie übernimmt auch bei einem längeren Ausfall der Arbeitskraft monatliche Zahlungen in Höhe von 70 % des Bruttolohns. Sollte einem dieser Betrag nicht ausreichen, ist eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung oft hilfreich. Hat man allerdings keinen Anspruch auf diese Leistung und ist man zudem noch anfällig für Krankheiten, ist eine AU-Versicherung nicht schlecht. Durch die Bindung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man eine kostengünstige Möglichkeit ein zusätzliches Risiko abzusichern.

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Wie findet man die richtige Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Auf dem Versicherungsmarkt stehen nicht alle Angebote für eine ausgezeichnete Absicherung in Krankheitsfällen. Die Stiftung Warentest unterstützt die Verbraucher, um sich einen optimalen Überblick zu verschaffen. Allerdings wird die AU-Versicherung nicht selbstständig untersucht, sondern nur im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. 2019 hat die Stiftung Warentest 59 Tarife der BU-Versicherer überprüft.

Ein Augenmerk hat der Tariftest auf abstrakte Vertragsklauseln und auf eine Nachversicherungsgarantie gelegt.

Folgende Dienstleister sind demnach als Testsieger hervorgegangen:

  • Allianz
  • Hannoversche
  • Barmenia
  • Basler
  • Alte Leipziger
  • Württembergische
  • Hannoversche
  • Europa

BU-Versicherer mit dem Zusatzbaustein AU

Bei diesem Versicherer werden drei verschiedene Pakete zur BU angeboten. Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht in dem günstigen Basisschutz enthalten, sondern erst im BU Plus – Paket bzw. im BU Plus mit Pflege – Paket. 86 % der Kunden haben sich 2019 für das BU Plus – Paket entschieden.

Wie bei der Württembergischer hat man beim Abschluss der BU-Versicherung der DEVK die Möglichkeit eine Arbeitsunfähigkeit als zusätzlichen Baustein dem Vertrag hinzuzufügen. Bei Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeitsleistung übernimmt die Versicherung Zahlungen bis zu 18 Monate.

Die Ergo-Versicherung liefert mit ihrem Berufsunfähigkeitspremiumpaket einen vollumfänglichen Schutz mit dem Zusatz der Arbeitsunfähigkeit an. Auch wenn das Paket zu der gehobenen Variante zählt, zeichnet es sich durch vielfältige Zusatzleistungen aus.

Die HUK ähnelt der Ergo- und Allianzversicherung. Der Zusatz AU-Versicherung ist nur in dem Premiumpaket der BU enthalten. Sobald ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten attestiert, haben Versicherte Anspruch auf eine BU-Rente.

Man kann bei der Württembergischer die Arbeitsunfähigkeitsversicherung optimal zur BU-Versicherung hinzubuchen. Als Voraussetzung für den Leistungsanspruch wird ein Arbeitskraftausfall von mehr als 6 Monaten und die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Fazit

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr unbekannte Versicherung bei den Verbrauchern. Jedoch bietet sie im Ernstfall eine schnelle Auszahlung an monatlichen Leistungen, da man lediglich an das Attest eines Arztes gebunden ist. Aber auch der günstige Aufpreis zur Berufsunfähigkeitsversicherung macht die AU zu einem attraktiven Modell. Bevor man allerdings die Versicherung abschließt, sollte man prüfen, ob überhaupt die Notwendigkeit der Absicherung besteht. In der Regel reicht die gesetzliche Krankenversicherung völlig aus, um gegen den Verlust der Arbeitskraft abgesichert zu sein.

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