Hohes Ansehen, hoher Stress: Lehrer und Referendare brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Lehrer sind einem höheren BU-Risiko ausgesetzt als viele andere Beamte

  • staatliche Versorgung für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und in den ersten Dienstjahren unzureichend

  • private BU-Versicherungen schließen die Lücke, wenn eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrerinnen und Lehrer tragen Verantwortung für ihre Schüler. Anforderungen von Schulleitung und Eltern bedeuten zusätzlichen Stress. Heimarbeit führt zu weiteren psychischen und physischen Belastungen. Deshalb ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Lehrern höher als bei vielen anderen Beamten.
  • Nur verbeamtete Lehrer mit mehr als vierzig Dienstjahren kommen in den Genuss einer einigermaßen auskömmlichen Versorgung durch den Staat. Vor allem angestellte Lehrer, Referendare und Beamte auf Probe müssen privat nachbessern.
  • Dazu eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.
  • Ein früher Vertragsabschluss bedeutet rechtzeitige Absicherung, niedrige Monatsbeiträge und in der Regel keine Probleme mit dem Leistungsumfang wegen Vorerkrankungen.

Verteilung der häufigsten BU-Ursachen

Psychische Erkrankungen
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Stütz- & Bewegungsapparat
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Krebserkrankungen
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Unfälle
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Herzerkrankungen
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Sonstige
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Stand: 05/2020 © MORGEN & MORGEN, alle Rechte vorbehalten.
Quelle: Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Abb. D V20037

Diese Faktoren belasten die Gesundheit von Lehrern

Lehrer genießen ein hohes Ansehen – durch die Covid19-Pandemie und das Aussetzen von Präsenzunterricht wurde vielen Eltern vor Augen geführt, was die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Kinder täglich leisten müssen. Und durch Homeschooling konnten sie auch erfahren, mit welchem Stress die Aufgaben des Lehrers im Unterricht und darüber hinaus verbunden sind.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit führte eine Studie mit rund viertausend Unterrichtenden an Grundschulen durch. 40 % der Befragten fühlten sich dauernd müde und erschöpft – der beste Weg zur Berufsunfähigkeit wegen Burnout. Tatsächlich nehmen psychische Ursachen seit Jahren den Spitzenplatz ein, wenn Lehrer vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Nacken- und Rückenschmerzen folgten auf Platz zwei. Darüber klagten in der DAK-Studie 25 % der Teilnehmer. Zwar kann der Lehrer im Unterricht zwischen stehender und sitzender Tätigkeit wechseln. Aber ein wesentlicher Teil seiner Arbeit findet zu Hause statt, auch vor der Einführung von Distanzunterricht. Immerhin fällt der Stressfaktor Lärm in der „zweiten Schicht“ zu Hause weg. Das Vorbereiten der Stunden und Korrigieren von Klassenarbeiten findet aber oft an ergonomisch nicht geeigneten Heimarbeitsplätzen statt. Hinzu kommt die fehlende Trennung zwischen Arbeit und Privatleben im Homeoffice. Wer abends nicht abschalten kann, leidet unter Schlafstörungen (17 % laut DAK) und tagsüber unter Nervosität (15 %) und Kopfschmerzen (13 %).

Quelle: DAK.de

Insgesamt werden rund 12 % der Lehrer nicht aus Altersgründen pensioniert, sondern weil sie dienstunfähig sind – eine hohe Zahl trotz der schon seit den 1990er Jahren geltenden Einschränkungen bei den Bezügen. Dienstunfähigkeit kann auf eigenen Antrag festgestellt werden. Häufig ist es aber der Dienstherr, der die Frühpensionierung anstößt. Dazu hat er nach dem Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG) das Recht.

Staatliche Versorgung ist unzureichend

Aber sind Beamte nicht fein raus, wenn sie nicht mehr arbeiten müssen? Sie sind doch vom Staat gut versorgt? Das stimmt leider nur für verbeamtete Lehrer, die mindestens vierzig Dienstjahre auf dem Buckel haben. Und selbst sie bekommen maximal 71,75 % der Bezüge eines aktiven Lehrers. Für alle anderen sieht es deutlich schlechter aus.

Angestellte Lehrer

Sie haben keinerlei beamtenrechtliche Ansprüche, sondern sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren sind sie gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Erwerbsunfähigkeit ist aber nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit. Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn sie in gar keinem Beruf für mindestens drei Stunden arbeiten können. Aus dem Traumberuf des Lehrers wird dann vielleicht eine Tätigkeit im Schulsekretariat, als Hausmeister oder in einem Callcenter in der Privatwirtschaft. Weder Einkommen noch soziale Stellung sind abgesichert. Ähnlich lückenhaft ist auch die Leistung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Referendare

Sind sie Beamte auf Widerruf, führt eine Dienstunfähigkeit zur Entlassung aus dem Staatsdienst. Zwar werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, aber die Ansprüche sind aus den genannten Gründen völlig unzureichend. Nur bei Dienstunfällen und sogenannten Dienstbeschädigungen bestehen Unterhaltsansprüche gegen den Staat.

Junge Lehrer

Wenn Lehrer verbeamtet werden, sind sie zunächst Beamte auf Probe. Ihr Status ist während der ersten fünf Jahre nicht besser als der eines Beamten auf Widerruf. Das bedeutet Entlassung bei Dienstunfähigkeit und Nachversicherung in der Rentenversicherung. Wie beim Referendar gibt es keine Versorgungsansprüche bei Freizeitunfällen oder Erkrankungen ohne Bezug zum Lehrerberuf.

Verbeamtete Lehrer

Hat ein Lehrer den Status eines Beamten auf Lebenszeit, beginnen nach fünf Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit seine Ansprüche auf eine Weiterzahlung der Besoldung bei Dienstunfähigkeit. Allerdings hängt die Höhe des Ruhegehalts von den Dienstjahren ab. Zwischen dem sechsten und dem neunzehnten Jahr ist schon bei 35 % Schluss. Erst nach vierzig Jahren werden 71,75 % erreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer frühzeitig starten

Die vielfältigen BU-Risiken für Lehrer und die mangelnde staatliche Absicherung selbst für Beamte auf Lebenszeit lassen nur einen Schluss zu: Wer Einkommen und soziale Stellung auch nach Unfall oder Krankheit behalten will, muss mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorsorgen. Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn der aktuelle Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Auf die Erwerbsfähigkeit in einem anderen Beruf mit weniger Einkommen oder geringerem gesellschaftlichen Ansehen kommt es nicht an. Der Staat bietet vor allem Referendaren, Beamten auf Probe und mit wenigen Dienstjahren nur unzureichende Sicherheit. Gerade deshalb ist der sehr frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

BU-Versicherung schon im Studium

Wussten Sie, dass Sie sich sogar schon während des Lehramts-Studiums gegen Berufsunfähigkeit versichern können? Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten bietet vor allem den Vorteil günstiger Beiträge, weil das Eintrittsalter niedrig ist. Darunter verstehen die Versicherer das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie sich während der Laufzeit nicht allein wegen des zunehmenden Alters ändern. Beitragssteigerungen gibt es nur, wenn sich auch die versicherte BU-Rente für den Lehrer erhöht. Beginnt der Vertrag in jungen Jahren, bleibt mehr Zeit, Geld für die risikoreiche Zeit im höheren Alter anzusparen. Deshalb sind die Monatsbeiträge für junge Versicherte besonders niedrig. Ein zweiter wichtiger Aspekt sind die Gesundheitsfragen. Wer jung ist, hat wahrscheinlich weniger schwere Erkrankungen durchgemacht. Sie würden bei einem späteren Vertragsabschluss zu Beitragszuschlägen, Leistungseinschränkungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

Tipp für Eltern: die Schüler-BU

Man muss aber gar nicht bis zum Studium warten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler gibt es bereits ab einem Alter von etwa zehn Jahren. Damit wird das Risiko versichert, dass es wegen Krankheit oder Unfall gar nicht erst zu Studium und Erwerbstätigkeit kommt. Statt auf die Erwerbsfähigkeit wird hier auf die Schulfähigkeit abgestellt.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel – ein Muss in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Ein Problem aller Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte und damit auch für verbeamtete Lehrer ist die unterschiedliche Definition von Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht und Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen. Letztere leisten ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. § 26 BeamtStG sieht aber ein Zurruhesetzungsverfahren vor, wenn „keine Aussicht besteht, dass […] die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt“ wird. Dienstunfähigkeit kann also auch bereits gegeben sein, wenn der Beamte noch zu 80 % arbeiten kann. Im Ergebnis würde die BU-Versicherung dann trotz Dienstunfähigkeit nicht zahlen. Ein verbeamteter Lehrer braucht also keine Berufsunfähigkeitsversicherung wie ein Selbstständiger oder ein Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Das wird erreicht durch eine Dienstunfähigkeitsklausel. Empfehlenswert sind Verträge mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel. Sie regelt, dass der private Versicherer die Entscheidung des öffentlichen Dienstherrn auch seiner Leistungspflicht zugrunde legt. Sobald der Lehrer wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt ist, hilft auch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zahlung der versicherten Rente und schließt die verbleibende Einkommenslücke.

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