Erwerbsunfähigkeit – wenn das Einkommen plötzlich wegfällt

  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat höhere Hürden als Berufsunfähigkeit

  • Sozialversicherung bietet nur eingeschränkten Schutz

  • Erwerbsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Versorgung möglich

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Erwerbsunfähigkeit nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn Sie keine drei Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten können. Bei einer Arbeitsleistung unter sechs Stunden gibt es eine halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Berufsunfähigkeit bezieht sich dagegen auf einen bestimmten Beruf. Sie ist seit 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch in wenigen Ausnahmefällen versichert.
  • Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind eher gering, in der Regel ein halbes Nettogehalt. Sie sind zudem an Wartezeiten und Beitragszeiten gekoppelt.
  • Hinzuverdienst ist erlaubt und führt nicht zu einer Rentenkürzung, wenn die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.
  • Um den Antrag schnell und sicher durchzubringen, ist Hilfe vom Arzt oder den Fachleuten der Sozialverbände sinnvoll.
  • Es gibt viele gute Möglichkeiten, durch private Vorsorge die Lücken im sozialen Netz zu schließen.

Inhalt

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

Definition von Erwerbsunfähigkeit im Sozialversicherungsrecht

Erwerbsunfähigkeit – korrekt heißt es Erwerbsminderung – ist ein Begriff aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI). Dort heißt es: Eine Erwerbsminderung ist gegeben, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Abzustellen ist hierfür nicht auf den Beruf des jeweiligen Versicherten, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 43 SGB VI).

Erwerbsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung

Welche Krankheit für die Erwerbsunfähigkeit verantwortlich ist, spielt keine Rolle. Es kann auch ein Unfall sein. Psychische Erkrankungen wie Depression und Burnout haben in den letzten zwanzig Jahren die höchsten Zuwachsraten und führen mittlerweile die Statistik an, weit vor Problemen mit dem Skelett, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Krebs.

Psychische Erkrankungen sind also häufig der Grund für eine Erwerbsunfähigkeit. Der Nachweis ist allerdings komplizierter als bei einem körperlichen Leiden. Lassen Sie sich bei der Antragstellung helfen, um nicht durch scheinbar widersprüchliche oder unplausible Angaben eine Ablehnung zu provozieren.

Diagnosen bei EM-Renten hinsichtlich Erwerbsunfähigkeit

Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bezieht sich stets auf einen konkreten Beruf. Wenn Sie Ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sind Sie berufsunfähig. Solange Sie in einem anderen Beruf mit geringeren Anforderungen an Körper oder Psyche noch arbeiten können, sind Sie aber nicht erwerbsunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung seit der Reform von 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen sind auf eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente angewiesen, wenn sie ihr Einkommen und den damit verbundenen Status erhalten möchten.

Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist zwar eigentlich ein Synonym für Erwerbsunfähigkeit. Meist wird darunter aber eine nur vorübergehende Erkrankung verstanden. Der Arzt stellt dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Der Arbeitgeber zahlt für sechs Wochen den Lohn weiter. Danach gibt es Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 72 Wochen. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung mit Absicherung einer Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es also eigentlich nicht. Die Versicherung von Krankentagegeld im Rahmen einer privaten Krankenversicherung oder einer Unfallversicherung erfüllt aber einen ähnlichen Zweck.

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente wird nur gezahlt, wenn die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich beträgt. Liegt sie zwischen drei und weniger als sechs Stunden, gibt es die halbe Rente. Sind die medizinischen Voraussetzungen laut Sozialgesetzbuch erfüllt, sind noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Grundsätzlich muss eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren gegeben sein. In diesen fünf Jahren müssen für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bei der Rentenversicherung eingegangen sein. Die Mitgliedschaft kann auch länger zurückliegen. Das ist häufig der Fall bei Selbstständigen, die früher angestellt waren. Berufsanfänger wären nach diesen Regeln benachteiligt. Sie könnten frühestens nach fünf Jahren eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Damit sie nicht unversorgt bleiben, gibt es Ausnahmeregeln für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie für die ersten Jahre nach Ende einer Ausbildung.

Betriebliche Altersversorgung und VBL Rente bei Erwerbsunfähigkeit

Auch betriebliche Versorgungskonzepte sehen häufig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als zusätzliche Komponente neben der Altersversorgung vor. Denken Sie daran, auch hier einen Antrag zu stellen. Automatisch wird das nicht passieren. Für den öffentlichen Dienst ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit fast fünf Millionen Versicherten die größte Zusatzversorgungskasse. Unterlagen für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stehen online auf den Internetseiten der VBL bereit.

Mindestrente bei Erwerbsunfähigkeit

Die durchschnittliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt aktuell bei etwas mehr als 700 Euro im Monat. Viele Renten sind wesentlich geringer. Eine Untergrenze gibt es nicht. Viele EU-Rentner kommen auch nicht in den Genuss der seit 2019 beschlossenen Grundrente. Eine Voraussetzung für die Grundrente sind 35 Versicherungsjahre. Wer früh erwerbsunfähig wird, kommt da nicht ran. Ein weiterer Grund, warum die private Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist.

Private Versicherungen

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es wie erwähnt nur bei Erwerbsunfähigkeit, nicht schon bei Berufsunfähigkeit. Einkommen und sozialer Status sind damit nicht abgesichert. Und selbst bei einer Erwerbsminderung nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch können Rentner nur etwa mit dem halben bisherigen Nettoeinkommen als Rente rechnen. Soweit kein Schutz aus einer betrieblichen Zusatzversorgung besteht, sind eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Bestandteil einer Lebensversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte dringend zu empfehlen.

Alternativen zur kompletten Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Vorerkrankungen findet sich oft kein Versicherer, der einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung annimmt. Zumindest wird er Ausschlüsse vereinbaren wollen, die den Versicherungsschutz deutlich entwerten. Auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen sollte man nicht ausweichen, weil sie zu teuer ist und es im Leistungsfall Ärger geben wird, wenn Krankheiten arglistig verschwiegen wurden. In Risikoberufen wie Dachdecker oder Fliesenleger ist eine vollständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit hohen Kosten verbunden. In diesem Fall ist eine Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative. Wenn die für den jeweiligen Beruf nötigen Fähigkeiten wie Heben, Treppensteigen, Gebrauch der Hände, Sehen, Hören oder auch Entscheiden versichert sind, ist sie fast so gut wie eine komplette BU-Versicherung. Zusammen mit einer Dread Disease Versicherung, einer Unfallversicherung und einer Pflegerentenversicherung lässt sich die Grundfähigkeitsversicherung zu einer kompletten Existenzschutzversicherung ausbauen.

Hinzuverdienst

Der Gesetzgeber weiß um das Problem der niedrigen Erwerbsminderungsrenten. Ein Hinzuverdienst mit der verbliebenen Arbeitskraft ist deshalb ausdrücklich erlaubt und führt innerhalb gewisser Grenzen nicht zu einer Rentenkürzung. Von dem jeweils übersteigenden Betrag dürfen Sie 60 % behalten, 40 % werden von der Rente abgezogen. Manche Einkommen werden gar nicht angerechnet, zum Beispiel Lohn aus Behindertenwerkstätten oder Geld für die Pflege von Angehörigen.

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsunfähigkeit

Bei Bezug einer vollen Rente dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr an zusätzlichen Arbeitseinkünften haben. Neben dieser Grenze gibt es noch einen Hinzuverdienstdeckel, der sich aus dem Einkommen der letzten 15 Jahre ergibt.

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

Bekommen Sie eine halbe Rente, können also zwischen drei und weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, wird der Hinzuverdienst individuell berechnet. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Hinzuverdienstdeckel der vollen Rente. Außerdem gibt es einen abzugsfreien Mindesthinzuverdienst. Der wird jährlich neu berechnet. 2020 beträgt er 15.479,10 Euro im Jahr.

Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Reichen Rente und gegebenenfalls Hinzuverdienst nicht, kann neben der Erwerbsminderungsrente auch Grundsicherung (Hartz IV) beantragt werden. Das ist sinnvoll, auch wenn die Rente über dem Betrag der Grundsicherung liegt. Im Rahmen der Grundsicherung gibt es nämlich auch Zuschüsse zu Miete und Nebenkosten.

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantragen

Formulare für den Antrag auf Rente bei Erwerbsunfähigkeit

Das umfassende Formularpaket bekommt man bei den Geschäftsstellen der Rentenversicherung, bei den Versichertenältesten und auch online. Nicht jeder braucht alle Vordrucke. Manche sind nur für gesetzlich Krankenversicherte, andere nur für Privatpatienten, einige braucht man nur bei einem Unfall.

Hilfe beim Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit

Dennoch bleibt eine Menge zu beantwortender Fragen. Das Ausfüllen fällt jedem schwer, der im Umgang mit Behörden nicht geübt ist. Hinzu kommt die angegriffene Gesundheit. Unklare oder widersprüchliche Angaben verlängern den Entscheidungsprozess. Vielleicht kommt eine Ablehnung, deren Berechtigung erst in einem Widerspruchsverfahren oder sogar vor dem Sozialgericht geklärt werden muss. Das kann sich über Jahre hinziehen, in denen Sie ohne Einkommen dastehen. Besonders wichtig aus dem Formularpaket ist die Selbsteinschätzung der Gesundheit (Vordruck R0215). Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind hier eher nicht die richtigen Ansprechpartner. Bitten Sie Ihren Arzt um Hilfe oder wenden Sie sich an Sozialverbände wie VdK und SoVD.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bei Krankheit oder nach einem Unfall erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse vor. Der Arbeitgeber leistet sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Erst wenn feststeht, dass Sie dauerhaft nicht oder zumindest nicht mehr im vollen Umfang arbeiten können, liegt eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor.

Berufsunfähigkeit bezieht sich auf einen konkreten Beruf. Das ist der Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben, den Sie erlernt haben und der Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrem sozialen Status entspricht. Wenn Sie diesen Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie berufsunfähig. Erwerbsunfähigkeit liegt damit aber noch nicht vor. Erwerbsunfähig sind Sie erst dann, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können, auch nicht einen mit geringeren Anforderungen. Auf das damit zu erzielenden Einkommen kommt es nicht an. Ein Handwerksmeister, der wegen Rückenbeschwerden nicht mehr körperlich arbeiten kann, ist berufsunfähig. Solange er im Büro noch telefonieren und Termine vergeben kann, ist er aber nicht erwerbsunfähig.

Die Frage ist fast ein wenig makaber. Am besten ist es natürlich, gesund zu sein und arbeiten zu können. Vergleicht man die beiden Einschränkungen, sind zwei Aspekte wichtig. Berufsunfähigkeit kann schon bei eher geringen gesundheitlichen Einschränkungen gegeben sein, wenn ein Beruf körperlich oder psychisch sehr anstrengend ist. Allerdings gibt es dann noch keine Rente aus der Sozialversicherung. Die gibt es erst, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Berufsunfähigkeit ist also der „bessere“ Gesundheitszustand, Erwerbsunfähigkeit die „bessere“ Voraussetzung für einen Rentenanspruch.

Erwerbsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Besteht Uneinigkeit zwischen Ihren behandelnden Ärzten und der Einschätzung der Rentenversicherung, wird ein ärztlichen Gutachter eingeschaltet. Das kann zum Beispiel ein Vertrauensarzt der Deutschen Rentenversicherung sein. Waren sie vorher in Reha, gibt es ein sozialmedizinisches Gutachten der Reha-Klinik.

Nach 78 Wochen enden die Lohnfortzahlung der Krankengeldanspruch. Sie müssen deshalb selbst aktiv werden und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Der Rentenversicherungsträger zahlt die Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass Sie nur noch weniger als sechs Stunden (Teilrente) oder weniger als drei Stunden am Tag (Vollrente) arbeiten können. Außerdem müssen – bis auf Ausnahmefälle – fünf Jahre Wartezeit und drei Beitragsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt sein.

Das kommt auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit und die bis dahin in der Rentenversicherung gesammelten Entgeltpunkte an. Faustregel: Eine volle Erwerbsminderungsrente entspricht der Hälfte des vorherigen Netto-Gehalts. Davon müssen Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls auch Steuern bezahlt werden.

Eine Mindestrente gibt es nicht. Das hat sich auch durch die 2019 eingeführte Grundrente nicht geändert. Die Grundrente ist keine neue Rentenart, sondern nur eine Aufstockung der bisherigen Rente. Eine Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Grundrentenzeit. Die Zurechnungszeit während der Erwerbsminderung zählt dabei nicht mit. Deshalb werden viele Erwerbsminderungsrentner keinen Anspruch auf Grundrente haben.

Das kommt darauf an, ob Sie eine halbe oder eine volle Rente beziehen. Bei einer vollen Rente gilt allgemein eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich. Zusätzlich wird noch ein Hinzuverdienstdeckel geprüft, der sich am Arbeitseinkommen der letzten 15 Jahre orientiert. Bei einer halben Rente wird der erlaubte Hinzuverdienst individuell berechnet. Die Mindesthinzuverdienstgrenze wird jährlich neu festgelegt. 2020 beträgt sie 15.479,10 Euro jährlich. Sowohl bei voller als auch bei halber Rente wird ein Hinzuverdienst oberhalb der jeweiligen Grenze zu 40 % von der Rente abgezogen. 60 % dürfen Sie behalten.

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