Das Wichtigste in Kürze
Verteilung der häufigsten BU-Ursachen
Stand: 05/2020 © MORGEN & MORGEN, alle Rechte vorbehalten.
Quelle: Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Abb. D V20037
Berufsunfähigkeit kann jeden Selbstständigen treffen
Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird während seines Berufslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler unterschätzen ihr BU-Risiko. Berufsunfähigkeit trifft nicht nur Menschen in Risikoberufen wie Dachdecker oder Gerüstbauer, nicht nur Handwerker mit körperlich anstrengender Tätigkeit wie Maurer oder Fliesenleger. Psychische Ursachen belegen seit einigen Jahren klar den ersten Platz.
Menschen in akademischen Berufen und anderen Tätigkeiten im Büro sind hier besonders gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Ärzte oder – in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung – für Beamte sinnvoll. Studenten sollten eine BU abschließen, auch wenn der angestrebte Beruf bzw. die Frage einer Selbstständigkeit noch offen ist.
Sparen ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Sie überlegen, den Beitrag für eine BU-Versicherung für Selbstständige zu sparen und das Geld beiseite zu legen? Können Sie im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls wirklich davon leben? Das mag funktionieren, wenn die Berufsunfähigkeit erst gegen Ende Ihres Erwerbslebens eintritt. Was passiert aber, wenn Sie schon recht früh nicht mehr arbeiten können? Angenommen, Sie haben zehn Jahre lang monatlich 200 Euro gespart. Dann stehen Ihnen 24.000 Euro zur Verfügung, plus Zinsen, die aber heute kaum noch ins Gewicht fallen. Selbst wenn Sie mit 2.000 Euro monatlicher BU-Rente zufrieden sein sollten, reicht das Geld nur für zwei Jahre. Die Berufsunfähigkeitsversicherung entschädigt Selbstständige dagegen bis zum Regelrentenalter – nach zehn Jahren Tätigkeit werden das oft noch über dreißig Jahre sein.
BU-Versicherung für Selbstständige ersetzt die Erwerbsminderungsrente
Verlassen Sie sich nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Viele Selbstständige haben gar nicht oder nur für kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt. Wer die Wartezeit von fünf Jahren und darin drei Jahre mit Pflichtbeiträgen nicht erfüllt hat, hat gar keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Selbst wenn Sie die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllen, sind die Hürden sehr groß. Seit 2001 hat sich die Sozialversicherung nämlich aus der Absicherung der Berufsunfähigkeit verabschiedet. Nur vor 1961 geborene Versicherte genießen noch einen Bestandsschutz. Für alle anderen wird nur noch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Sie liegt aber erst vor, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können. Die BU-Versicherung selbstständig Erwerbstätiger bezieht sich dagegen immer auf einen konkret ausgeübten Beruf. Sie kommt deshalb viel früher zum Zug und sichert auch Lebensstandard und soziale Stellung ab.
Abgrenzung zur Krankentagegeldversicherung
Sie besitzen bereits eine private Krankentagegeldversicherung? Das ist gut so, denn sie zahlt Krankengeld etwa wie bei Arbeitnehmern die gesetzliche Krankenversicherung. Geleistet wird bei Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zur dauerhaften Berufsunfähigkeit ist Arbeitsunfähigkeit ein vorübergehender Zustand. Die Krankentagegeldversicherung ist also gewissermaßen eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Leistungsdauer üblicherweise auf 78 Wochen begrenzt. Die Krankentagegeldversicherung ersetzt die BU-Versicherung nicht, sondern ergänzt sie. Die Berufsunfähigkeitsrente schließt idealerweise an die Zahlung von Krankengeld an.
Tipps für den Vertragsabschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben den Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine ganze Reihe weiterer Kriterien, die vor dem Vertragsabschluss geprüft werden sollten. Nicht jede Vertragsgestaltung ist bei der Auswahl einer BU für Selbstständige sinnvoll.
Früh beginnen, Rente dynamisieren
Nicht nur für Selbstständige gilt: Je früher Sie die Absicherung Ihrer Arbeitskraft beginnen, desto günstiger ist der Vertrag. Wussten Sie, dass es eine BU-Versicherung bereits für Kinder bzw. Schüler gibt? Der Versicherungsbeginn in jungen Jahren hat viele Vorteile. Erstens gibt es meist noch keine Vorerkrankungen, die eine Versicherung nur zu einem erhöhten Preis oder mit Ausschlüssen bei der Leistung möglich machen. Zweitens ist jede BU-Versicherung zugleich ein Sparvorgang. Eine Berufsunfähigkeit wird mit zunehmendem Alter immer wahrscheinlicher. Die Beiträge sollen aber möglichst gleich bleiben. Deshalb werden Teile der Zahlungen für das Alter zurückgelegt. Je jünger ein Versicherter bei Vertragsbeginn ist, umso weniger macht sich dieser Sparprozess in der Beitragshöhe bemerkbar. Drittens zahlen Menschen in Ausbildung oft einen geringeren Beitrag, als er für den später ergriffenen Beruf erforderlich wäre. Eine Anpassung findet aber nicht statt – je nach Beruf ein erhebliches Sparpotenzial.
Eine fix vereinbarte Rente verliert durch Inflation ihre Kaufkraft. 1.000 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente sind bei nur 2 % Preissteigerung pro Jahr nach dreißig Jahren nur noch wenig mehr als die Hälfte wert. Vereinbaren Sie deshalb eine Dynamik. Die versicherte Rente erhöht sich jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz. Eine neue Gesundheitsprüfung ist dafür nicht nötig. Wird der Beitrag zu hoch, können Sie der Dynamik-Anpassung auch widersprechen. Manche Verträge erlauben zudem individuelle Anpassungen aus bestimmten Anlässen, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie. Diese Option einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen heißt Nachversicherungsgarantie.
Verzicht auf jegliche Verweisung bei breitem Tätigkeitsspektrum
Selbstständige haben oft ein breites Tätigkeitsspektrum, das nicht auf ein konkretes Berufsbild passt. Denken Sie zum Beispiel an einen Hausmeister, der handwerkliche Fähigkeiten vieler Gewerke haben muss. Das kann im Leistungsfall zum Problem werden. Um das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit zu erkennen, wird der Versicherer nach Berufsbild und Tätigkeitsbeschreibung fragen.
Je unspezifischer diese Beschreibung ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf mit vergleichbarem Einkommen und sozialer Stellung verweisen kann. Das trifft nicht nur auf handwerkliche Berufe zu. In der BU-Versicherung für Ärzte dürfte der Versicherer beispielsweise einen Chirurgen, der wegen einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, auf eine Tätigkeit als medizinischer Gutachter verweisen. Solche Einwände schließen Sie sicher aus, indem Sie einen Vertrag ohne jegliche Verweisungsklausel wählen. Die abstrakte Verweisung auf einen Beruf, in dem Sie gar keine freie Stelle finden, ist ohnehin in modernen Verträgen nicht mehr üblich. Aber auch die konkrete Verweisung sollte bei nicht klar abgegrenzten Berufsbildern ausgeschlossen sein.
Bedeutung der Organisationsklausel
Die Organisationsklausel (auch Umorganisationsklausel genannt) hat für die BU-Versicherung von Gewerbetreibenden eine ebenso hohe Bedeutung wie die Verweisungsklausel. Es geht um folgenden Sachverhalt: Kann ein im Unternehmen mitarbeitender Selbstständiger oder Freiberufler gezwungen werden, seinen Betrieb so neu zu organisieren, dass er eine zumutbare andere Arbeit ausüben kann? Darf der Versicherer zum Beispiel fordern, dass ein versierter Handwerksmeister mit eigenem Unternehmen künftig nur noch kaufmännisch oder organisierend tätig wird? Die Regelungen in den Verträgen sind sehr vielfältig – achten Sie darauf, was für Ihre Situation am besten passt. Hier einige Beispiele für Personengruppen, bei denen per Klausel ein Verzicht auf Umorganisation vereinbart wird:
- alle Freiberufler, mitarbeitende Betriebsinhaber, Vorstände und Geschäftsführer
- Selbstständige mit akademischer Ausbildung und 90 % Tätigkeit im kaufmännischen bzw. leitenden oder organisierenden Bereich
- niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis oder Praxisgemeinschaft
Zusätzlich sollte auch eine fixe prozentuale Grenze für einen Einkommensverlust durch die Umorganisation vereinbart sein. Viele Verträge sehen auch eine Übernahme von Kosten der betrieblichen Umorganisation durch den Versicherer vor. Hierfür gelten aber Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel 25 % der gesamten Rentenleistung.
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