Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeits­versicherung und Steuer Beiträge absetzen und die BU-Rente richtig versteuern

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer
Beiträge
als Sonderausgaben absetzbar
Höchstbetrag
1.900 € / 2.800 €
Leistung
meist nur Ertragsanteil

Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) absetzen.
  • Es gelten Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige in die auch Kranken- und Pflegebeiträge fallen, der Rahmen ist deshalb oft schon ausgeschöpft.
  • Die spätere BU-Rente aus einer selbstständigen BU wird meist nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert.
  • Eine BU als Zusatz zur Basis-(Rürup-)Rente ist besser absetzbar dafür ist die Rente voll zu versteuern.

Eine BU schützt dein Einkommen, und sie bringt auch steuerlich etwas, allerdings weniger, als viele hoffen. Hier erfährst du, wie du die Beiträge absetzt, wo du sie einträgst und wie die spätere Rente versteuert wird.

Infografik: BU und Steuer, Beiträge als Sonderausgaben, Höchstbeträge, Besteuerung der Leistung mit dem Ertragsanteil
BU und Steuer im Überblick.

BU-Beiträge steuerlich absetzen

Die Beiträge zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und sind damit als Sonderausgaben absetzbar. Das Problem: In denselben Topf fallen auch deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höchstbeträge von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) und 2.800 Euro (Selbstständige) sind dadurch häufig schon allein durch die Krankenversicherung ausgeschöpft, sodass für die BU rechnerisch nichts mehr übrig bleibt.

Wo trägst du die BU ein?

In der Steuererklärung gehören die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand. Bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung läuft die steuerliche Behandlung über den Arbeitgeber (Entgeltumwandlung). Bei einer BUZ richtet sich alles nach dem Hauptvertrag.

Mehr herausholen mit der Rürup-Kombination

Deutlich besser absetzbar ist die BU, wenn du sie als Zusatz zu einer Basis-(Rürup-)Rente abschließt. Diese Beiträge sind in voller Höhe als Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar. Der Haken: Die spätere Rente ist dann voll nachgelagert zu versteuern. Diese Variante lohnt sich vor allem für Selbstständige mit hohem Einkommen. Mehr dazu unter BU mit Rente.

Wie wird die BU-Leistung versteuert?

Im Leistungsfall kommt es auf die Vertragsart an:

Vertragsart Besteuerung der Rente
Selbstständige BU nur Ertragsanteil (abhängig von der Bezugsdauer, meist niedrig)
BU als Rürup-Zusatz voll nachgelagert (wie eine gesetzliche Rente)
BUZ zur Lebensversicherung je nach Hauptvertrag, meist Ertragsanteil

Bei der selbstständigen BU bleibt also der größte Teil der Rente steuerfrei. Der Ertragsanteil richtet sich nach der voraussichtlichen Bezugsdauer der Rente, je kürzer diese ist, desto geringer der steuerpflichtige Anteil.

Wie viel Steuer fällt auf die Rente an?

Bei der selbstständigen BU wird nur der Ertragsanteil besteuert, der sich nach der voraussichtlichen Bezugsdauer richtet, je kürzer, desto niedriger. Ein Beispiel: Beziehst du die Rente voraussichtlich noch 20 Jahre, liegt der Ertragsanteil bei rund 21 Prozent, nur dieser Teil zählt zum zu versteuernden Einkommen. Ob darauf überhaupt Steuer anfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und dem Grundfreibetrag ab. Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro im Jahr, musst du keine Steuern zahlen. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige geben die Rente in der Steuererklärung an, die private Rentenversicherung meldet sie zudem dem Finanzamt.

Sozialabgaben bleiben

Unabhängig von der Steuer können auf die BU-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, vor allem bei freiwillig oder privat Versicherten. Plane das bei der Höhe der Rente mit ein, damit dir im Ernstfall netto genug bleibt. Beachte auch die Kostenfaktoren, wenn du die Rente festlegst.

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Die wichtigsten Steuer-Eckdaten

1.900 €
Höchstbetrag Arbeitnehmer
2.800 €
Höchstbetrag Selbstständige
~21 %
Ertragsanteil (Beispiel 20 J. Bezug)

Weil der Sonderausgaben-Rahmen meist schon durch Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft ist, bringt der Beitragsabzug bei einer eigenständigen BU oft wenig. Dafür ist die Leistung im Ernstfall steuerlich günstig: Nur der niedrige Ertragsanteil zählt zum Einkommen. Wer den vollen Beitragsabzug nutzen will, kombiniert die BU mit einer Rürup-Rente, muss die spätere Rente dann aber voll versteuern.

Die größte Steuerersparnis liegt nicht im Beitrag, sondern darin, dass die private BU-Rente im Leistungsfall fast steuerfrei bleibt.

Dennis Becker, BU-Experte

Experten-Tipp

Für Selbstständige mit hohem Einkommen kann die Rürup-Kombination steuerlich sehr attraktiv sein. Lass den Vergleich aber individuell rechnen, pauschal lohnt es sich nicht für jeden.

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen: So geht es

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung machst du in der jährlichen Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend. Trag sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen ein, dann prüft das Finanzamt automatisch, ob noch Spielraum im Höchstbetrag ist. Für Angestellte sind das 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige 2.800 Euro. Weil Kranken- und Pflegebeiträge in denselben Topf fallen, ist der Rahmen oft schon ausgeschöpft, sodass die Beiträge der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich kaum noch wirken. Trotzdem solltest du sie jedes Jahr angeben, denn liegst du mit deinen übrigen Vorsorgeaufwendungen unter dem Höchstbetrag, ist deine Berufsunfähigkeitsversicherung anteilig steuerlich absetzbar und senkt dein steuerpflichtiges Einkommen.

Wichtig ist die Art der Versicherung: Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gelten die Beiträge als sonstige Vorsorge, bei einer BU als Teil der Rürup-Rente als Altersvorsorgeaufwendungen, die deutlich besser absetzbar sind. So kannst du die Beiträge steuerlich unterschiedlich stark geltend machen, je nachdem, welche Berufsunfähigkeitsversicherung du gewählt hast. Halte die Beitragsbescheinigung deines Versicherers bereit, sie brauchst du für die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung.

Berufsunfähigkeitsversicherung über die betriebliche Altersvorsorge

Hast du deine Berufsunfähigkeitsversicherung über die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, läuft die steuerliche Behandlung über den Arbeitgeber. Per Entgeltumwandlung zahlst du die Beiträge aus dem Bruttogehalt und sparst dadurch in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Im Leistungsfall ist die BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge dann allerdings voll zu versteuern, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Diese Variante kann sich lohnen, schränkt aber den Wechsel des Arbeitgebers und die Mitnahme des Vertrags ein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine BU-Zusatzversicherung bleibt hier flexibler.

Wie hoch ist der steuerpflichtige Ertragsanteil?

Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zählt nur der sogenannte Ertragsanteil zum Einkommen. Er richtet sich nach der voraussichtlichen Restlaufzeit, also der Rentendauer. Je kürzer die Rentendauer, desto niedriger der steuerpflichtige Ertragsanteil:

Voraussichtliche Rentendauer Steuerpflichtiger Ertragsanteil
25 Jahre ca. 26 Prozent
20 Jahre ca. 21 Prozent
15 Jahre ca. 16 Prozent
10 Jahre ca. 12 Prozent

Nur dieser Anteil der BU-Rente fällt unter die Steuer, auf den Rest fallen keine Steuern an. Ob am Ende überhaupt Steuern anfallen, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und dem Grundfreibetrag ab. Genau deshalb ist die selbstständige BU-Versicherung steuerlich oft attraktiver, als viele denken.

BU über die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Du kannst eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen, meist als Direktversicherung. Der Vorteil: Die Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt und verringern dein zu versteuerndes Einkommen sowie die Sozialabgaben. Der Haken: Die spätere monatliche Berufsunfähigkeitsrente ist dann voll steuer- und beitragspflichtig, weil sie als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Für viele lohnt sich deshalb die private BU mehr, deren Rente nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert wird.

So wirkt der Ertragsanteil bei der BU-Rente

Bei einer privaten BU wird im Leistungsfall nicht die volle Rente versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil der BU-Rente. Er richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit. Beispiel: Wirst du mit 47 berufsunfähig und läuft die Rente bis 67 (also 20 Jahre), liegt der Ertragsanteil bei rund 21 Prozent. Von 1.500 Euro im Monat sind dann nur etwa 315 Euro steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei. Je kürzer die Restlaufzeit, desto niedriger der Ertragsanteil.

Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen

Die Beiträge zu einer eigenständigen BU kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. In der Praxis ist der gemeinsame Höchstbetrag für Kranken-, Pflege- und sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Angestellten allerdings oft schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass sich der BU-Beitrag steuerlich kaum auswirkt. Anders kann es aussehen, wenn die BU in eine Rürup-Rente oder eine private Rentenversicherung eingebunden ist.

Die maßgeblichen Regeln stehen in § 10 EStG; eine Orientierung bietet das Bundesministerium der Finanzen (Stand 2026).

Häufige Fragen zur BU und Steuer

Kann ich die BU von der Steuer absetzen?
Ja, als Sonderausgaben bis 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige). Da auch Kranken- und Pflegebeiträge hineinzählen, ist der Rahmen oft schon ausgeschöpft.
Muss ich die BU-Rente versteuern?
Eine selbstständige BU-Rente nur mit dem niedrigen Ertragsanteil. Eine BU als Rürup-Zusatz ist dagegen voll zu versteuern.
Wo trage ich die BU in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand als sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Stand & Hinweise

Stand: Juni 2026. Steuerangaben nach aktuellem Stand, keine Steuerberatung, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.

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