Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitsunfähigkeitsrente
Die Bedingungen für eine Arbeitsunfähigkeitsrente (oftmals auch Erwerbsminderungsrente genannt) sind im Sechsten Sozialgesetzbuch geregelt (§ 43 SGB VI). Es gibt medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Rentenbezug. Nach dem Gesetz gilt als erwerbsgemindert, wer „wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande [ist], unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“ Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt erst vor, wenn Sie nicht einmal mehr drei Stunden in einem beliebigen Beruf arbeiten können. Erst dann besteht Anspruch auf volle Rente.
Körperliche Einschränkungen
Rund 60 % der Neuanträge auf Arbeitsunfähigkeitsrente werden aufgrund körperlicher Beschwerden gestellt. Krebs kann jeden treffen, Erkrankungen von Skelett und Muskeln sind die Hauptursachen bei belastender Berufsarbeit. Kreislaufkrankheiten folgen erst auf dem dritten Platz der physischen Einschränkungen.
Arbeitsunfähigkeitsrente auch bei Depressionen
Unangefochtene Nummer eins und zugleich die Ursache für Arbeitsunfähigkeit mit den höchsten Zuwachsraten sind mit rund 40 % psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout. Der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit durch psychische Ursachen ist nicht so leicht zu führen wie ein Bandscheibenvorfall oder ein künstliches Kniegelenk.
Versicherungs- und Beitragszeiten
Wer Arbeitsunfähigkeitsrente beziehen will, muss zuvor in die Rentenkasse eingezahlt haben. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren, von der mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein müssen. Ist der Versicherungsverlauf nicht bereits lückenlos erfasst, empfiehlt sich ein Antrag auf Kontenklärung mit dem Vordruck V0100.
Erleichterungen für Berufsanfänger
Stehen Sie noch am Anfang Ihres Berufslebens, haben Sie keine Chance, die Warte- und Beitragszeiten zu erfüllen. Deshalb gibt es für Berufseinsteiger Erleichterungen. Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, besteht der Rentenanspruch sofort, quasi mit der ersten Beitragszahlung. Bei anderen Ursachen, zum Beispiel Freizeitunfällen, reichen zwölf Monatsbeiträge in zwei Jahren. Die gleiche Regel gilt, wenn innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Arbeitsunfähigkeit eine Ausbildung oder ein Studium beendet wurden.
So können Sie Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen
Leider ist es ein ganzes Formularpaket, das die Rentenversicherung für den Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsrente benötigt – erhältlich auch online auf ihren Internetseiten. Nicht jeder muss alle Vordrucke ausfüllen. Manche gelten zum Beispiel nur für privat Krankenversicherte. Besonders wichtig ist die Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit (Vordruck R0215). Damit keine Schwierigkeiten durch missverständliche Angaben auftreten, sollten sich Versicherte Hilfe beim Ausfüllen holen. Versichertenberater und Experten bei den Sozialverbänden wie SoVD und VdK haben Übung mit den Formularen. Ihre Mitwirkung bei der Arbeitsunfähigkeitsrente ist besonders wichtig, weil die Antragsteller schon genug mit ihrer Gesundheit kämpfen und nicht die Kraft für einen bürokratischen Marathon haben.
Die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsrente vorab berechnen
Die Höhe einer Arbeitsunfähigkeitsrente wird nach der allgemeinen Rentenformel berechnet. Ganz grob kann man davon ausgehen, dass die Höhe einer vollen Rente ungefähr der Hälfte des letzten Nettoeinkommens vor der Arbeitsunfähigkeit entspricht. Die volle Rente gibt es, wenn die Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden am Tag liegt. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung (mögliche Arbeitszeit mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden) gibt es in der Regel die halbe Rente. Wenn keine Teilzeitstelle zu bekommen ist, wird sie auf eine volle Rente aufgestockt.
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor und Rentenwert
Das wichtigste Element dieser Formel sind die persönlichen Entgeltpunkte. Sie ergeben sich aus dem bisherigen Einkommen und den daraus gezahlten Beiträgen an die Rentenversicherung. Für ein Jahr mit durchschnittlichem Verdienst gibt es genau einen Entgeltpunkt. Bei geringerem oder höherem Einkommen werden anteilig mehr oder weniger Punkte gutgeschrieben. Wegen der Beitragsbemessungsgrenze kommt selbst ein Spitzenverdiener aber maximal auf etwas zwei Entgeltpunkte pro Jahr.
Um von den allgemeinen auf die persönlichen Entgeltpunkte zu kommen, werden sie mit einem Zugangsfaktor malgenommen. Da eine Arbeitsunfähigkeitsrente früher in Anspruch genommen wird als eine normale Altersrente, führt der Zugangsfaktor zu einer Verminderung um 0,3 % pro Monat, insgesamt aber höchstens um 10,8 %.
Pro Entgeltpunkt wird der Rentenwert ausgezahlt. Das sind derzeit (Stand 2020) 34,19 Euro in den westlichen und 33,23 Euro in den östlichen Bundesländern. Der Rentenwert steigt jeweils zum 1. Juli mit dem Durchschnittseinkommen, wird aber bei fallenden Einkommen – wie aktuell in der Corona-Krise – nicht abgesenkt.
Rente ist steuerpflichtig
Grundsätzlich sind Renten steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Aktuell (Stand 2020) sind es 80 %.
Der im ersten Jahr ermittelte Betrag wird festgeschrieben und ändert sich nicht mit künftigen Rentenerhöhungen. Heute steuerfreie Renten können also in Zukunft steuerpflichtig werden. Allerdings steigt auch der Grundfreibetrag jedes Jahr an. Das ist das Existenzminimum, von dem der Staat keine Steuern einbehalten darf. In 2020 sind es 9.408 Euro im Jahr, für 2021 sind 9.744 Euro und für 2022 9.984 Euro vorgesehen.
Die oben erwähnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie pauschale Werbungskosten von 102 Euro mindern das steuerpflichtige Einkommen aus der Arbeitsunfähigkeitsrente.
Auskömmliche Rentenhöhe dank Zurechnungszeit
Viele Versicherte haben zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit nur wenige Entgeltpunkte gesammelt, da sie noch kein langes Berufsleben hinter sich bringen konnten. Aufgefüllt wird das Rentenkonto über Zurechnungszeiten. Die Versicherten werden im Wesentlichen so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze so viel verdient wie vor der Arbeitsunfähigkeit. Diese Regel gilt für Neurentner ab 2019, davor waren die Zurechnungszeiten kürzer.
Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung
Von der Rente müssen gesetzliche Versicherte Beiträge zur Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag) sowie zur Pflegeversicherung (3,05 % bzw. 3,30 % für Kinderlose) bezahlen. Eine private Krankenversicherung läuft in der Regel weiter. Der Beitrag hierfür muss von der Rente gezahlt werden, es gibt aber einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers.
Die Arbeitsunfähigkeitsrente ist meist befristet
Wird eine Rente bewilligt, ist sie zunächst meist befristet, üblicherweise auf drei Jahre. Die Befristung kann zwei Mal verlängert werden, sodass man auf insgesamt neun Jahre kommt. Die Rentenversicherung weist auf den Ablauftermin nicht extra hin. Denken Sie daran, etwa vier Monate vorher einen Antrag auf Weiterzahlung (Vordruck R0120) zu stellen, wenn sich Ihre Gesundheit nicht gebessert hat.
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