Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeitsrente Warum es sie nicht gibt und was wirklich zahlt

Arbeitsunfähigkeitsrente
Eigene Rente
gibt es nicht
Vorübergehend
Krankengeld
Dauerhaft
Erwerbsminderungsrente

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine eigene „Arbeitsunfähigkeitsrente“ gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
  • Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zuerst der Arbeitgeber den Lohn weiter, danach die Krankenkasse Krankengeld, insgesamt bis zu 78 Wochen.
  • Wird die Einschränkung dauerhaft kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel, die aber niedrig ausfällt und hohe Hürden hat.
  • Die wichtigste private Absicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt um Krankentagegeld.

Viele suchen nach einer „Arbeitsunfähigkeitsrente“, weil sie wissen wollen, was passiert, wenn sie länger oder dauerhaft nicht arbeiten können. Die Antwort ist wichtig: Diese Rente existiert so nicht. Hier erfährst du, welche Leistungen es stattdessen gibt, wann welche greift und wie du dich wirklich absicherst.

Infografik: keine eigene Arbeitsunfähigkeitsrente, stattdessen Krankengeld bei vorübergehender und Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Einschränkung
Statt Arbeitsunfähigkeitsrente: Krankengeld und Erwerbsminderungsrente.

Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsrente?

Nein. Die Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand, deshalb sieht das Gesetz dafür keine Rente vor, sondern Lohnfortzahlung und Krankengeld. Erst wenn du voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst, geht es um eine Rente, und zwar um die Erwerbsminderungsrente. Wer also „Arbeitsunfähigkeitsrente“ sucht, meint meist eine dieser beiden Leistungen.

Vorübergehend krank: Lohnfortzahlung und Krankengeld

Bist du krankgeschrieben, zahlt dein Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen (in der Praxis meist 72 Wochen nach Abzug der Lohnfortzahlung). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Privat Versicherte und Selbstständige sichern diese Phase über ein Krankentagegeld ab.

Dauerhaft eingeschränkt: die Erwerbsminderungsrente

Läuft das Krankengeld aus und kannst du weiterhin nicht arbeiten, prüft die Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sie ist die einzige „Rente“ in diesem Zusammenhang.

  • Voraussetzungen: medizinisch unter sechs Stunden Arbeitsfähigkeit täglich, dazu in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen zählen.
  • Höhe: berechnet aus deinen Entgeltpunkten, Zugangs- und Rentenartfaktor sowie dem Rentenwert, im Schnitt nur rund 1.050 Euro brutto. Details unter EM-Rente berechnen.
  • Befristung: Die Rente wird meist zunächst befristet bewilligt und später erneut geprüft.

Wie du sie beantragst, liest du unter EM-Rente beantragen.

Voll oder teilweise erwerbsgemindert?

Ob und wie viel Rente die Deutsche Rentenversicherung zahlt, hängt davon ab, wie viele Stunden täglich du noch arbeiten kannst. Wer in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich schafft, gilt als voll erwerbsgemindert und bekommt die volle Rente. Bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden bist du teilweise erwerbsgemindert und erhältst die halbe Rente. Maßgeblich ist der Eintritt der Erwerbsminderung und der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht dein bisheriger Beruf. Versichert sind körperliche wie psychische Erkrankungen, auch eine Depression kann also zur Rente führen. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung. In der Regel müssen fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt sein, für Berufsanfänger gelten Ausnahmen bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

So sicherst du dich wirklich ab

Die gesetzlichen Leistungen reichen selten zum Leben. Deshalb sind zwei private Bausteine entscheidend: das Krankentagegeld für die Phase der Krankschreibung und die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall, dass die Einschränkung dauerhaft wird. Die BU zahlt schon, wenn du deinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, in frei vereinbarter Höhe, und wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

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Die Stufen der Absicherung im Überblick

0-6 Wo.
Lohnfortzahlung
bis 78 Wo.
Krankengeld
danach
EM-Rente oder private BU

Eine eigene Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht, stattdessen greifen drei Stufen nacheinander: erst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, dann das Krankengeld der Krankenkasse, und bei dauerhafter Einschränkung die Erwerbsminderungsrente oder, viel besser, deine private BU-Rente. Genau am Übergang vom Krankengeld zur dauerhaften Absicherung entsteht die gefährlichste Lücke.

Viele merken erst nach 78 Wochen, dass das Krankengeld endet, und dann beginnt das eigentliche Problem. Wer dann keine BU hat, fällt tief.

Dennis Becker, BU-Experte

Experten-Tipp

Sichere die Phase doppelt ab: Krankentagegeld für die akute Krankschreibung und eine BU für den Fall, dass es dauerhaft wird. Erst beides zusammen schließt die Lücke.

Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsrente?

Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Wer den Begriff sucht, meint meist eine von drei Leistungen. Erstens das Krankengeld: Bist du arbeitsunfähig krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung bis zu 78 Wochen Krankengeld, also kein dauerhaftes Einkommen. Zweitens die staatliche Erwerbsminderungsrente, die greift, wenn du dauerhaft erwerbsunfähig bist und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kannst. Drittens die private Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Unterschied ist wichtig: Arbeitsunfähig bist du nur vorübergehend, etwa nach einer Operation, und bekommst Krankengeld pro Tag. Berufsunfähig oder erwerbsunfähig bist du dagegen voraussichtlich dauerhaft, weil du deine Tätigkeit oder jede Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Genau für diesen Fall brauchst du eine private Versicherung, denn weder das Krankengeld noch die niedrige Erwerbsminderungsrente sichern auf Dauer dein Einkommen. Manche Tarife bieten eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), die die vereinbarte Rente schon zahlt, wenn du in den letzten Monaten länger als sechs Monate am Stück krankgeschrieben warst. So überbrückst du die Zeit, bis eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt ist, und bleibst Monat für Monat abgesichert.

Eine Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht: das zahlt stattdessen

Den Begriff Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es im deutschen System nicht, ebenso wenig wie die früher übliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Bist du wegen Krankheit arbeitsunfähig, greift eine bestimmte Reihenfolge von Leistungen, bis am Ende die Altersrente beginnt:

  • Lohnfortzahlung: sechs Wochen vom Arbeitgeber.
  • Krankengeld: danach von der Krankenkasse, für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen.
  • Erwerbsminderungsrente: Reicht es danach nicht, wird je nach Reststunden die volle Erwerbsminderungsrente oder die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.

Das Problem: Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist niedrig und wird nur bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen gezahlt. Viele Menschen fallen durch dieses Raster. Wer seine Arbeitskraft wirklich absichern will, schließt deshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie zahlt eine vereinbarte Rente schon, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, und springt dort ein, wo Krankengeld und Erwerbsminderungsrente aufhören. Welcher Anbieter der beste ist, hängt von deinem Beruf und deiner Gesundheit ab.

Häufige Fragen

Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsrente?
Nein. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gibt es Lohnfortzahlung und Krankengeld, bei dauerhafter Einschränkung die Erwerbsminderungsrente.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, in der Praxis meist 72 Wochen nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Wenn du weiter nicht arbeiten kannst, die Erwerbsminderungsrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Privat hilft die BU-Rente.

Stand & Quellen

Stand: Juni 2026. Angaben nach SGB V und SGB VI, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.

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