Erwerbsunfähigkeits­­versicherung

  • Finanzielle Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich

  • Versicherungsvergleich schützt vor zu hohen Beitragskosten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine finanzielle Absicherung beim Wegfall der Arbeitskraft durch eine Krankheit.
  • Sobald man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, greift die Versicherung
  • Der Zugang wird durch günstige Beiträge und dem Wegfall der Gesundheitsfragen erleichtert.
  • Die EU-Versicherung eignet sich für Personen ohne Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Inhalt

In der Regel zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, sobald man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Es ist auch egal, welche Ursachen die EU hat. Psychische Einschränkungen werden akzeptiert.

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt weniger Risiken ab als die BU-Versicherung. Sie ist aber erschwinglicher für Geringverdiener.

Definition Erwerbsunfähigkeits­­versicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, kurz EU-Versicherung, sichert eine Person im Falle der Erwerbsunfähigkeit finanziell ab. Sie ist vergleichbar mit der Berufsunfähigkeits- und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Allerdings unterscheidet sich die EU-Versicherung durch die Voraussetzung an die Auszahlung der vertraglich vereinbarten monatliche Rente. Eine Person ist erwerbsunfähig, wenn sie durch eine Krankheit keiner oder nur einer sehr eingeschränkten beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Man unterscheidet zwischen der vollen Erwerbsunfähigkeit und der teilweisen Erwerbsminderung.

  • Ist eine Person durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage unter den marktüblichen Bedingungen mindestens drei Stunden täglichen zu arbeiten, spricht man von einer vollen EU.
  • Kann eine Person täglich mindestens drei, jedoch weniger als 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen, handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung.

Welche Leistungen übernimmt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?

Im Falle der Erwerbsunfähigkeit haben die Mitglieder der Rentenversicherung die Möglichkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dieses Rentensystem existiert seit 2001 und löst die bisherige staatliche Absicherung zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Der Anspruch auf die Leistungen wird dabei im § 43 Sozialgesetzbuch VI geregelt und setzt folgende Kriterien voraus:

  • Die mögliche Arbeitszeit liegt täglich unter 6 Stunden, wobei die Tätigkeit keine Rolle spielt. Die Rentenversicherung wird zuerst prüfen, ob durch eine Reha eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt stattfinden kann.
  • Man hat mindestens 5 Jahre die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
  • In den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung hat man mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, wobei diese nicht zusammenhängend sein müssen.

Zusätzlich unterscheidet die Rentenversicherung ebenso zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Kann man noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, beträgt die Höhe der monatlichen Zahlung nur 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente. Auch wenn sich die Höhe der Leistung nicht konkret vorhersagen lässt, veröffentlicht die Versicherung einmal im Jahr eine Renteninformation. Für 2018 hat die Rentenversicherung eine monatliche Zahlung von 735 € bei voller Erwerbsunfähigkeit ausgewiesen.

Alle Jahrgänge vor 1961 genießen eine Sonderregelung. Sobald man im erlernten Beruf weniger als 6 Stunden arbeiten kann, hat man Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch eine andere zumutbare Tätigkeit ist nicht vorgesehen.

Selbstständige haben in Deutschland keine Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Im Normalfall versichern sich Gewerbetreibende und Freiberufler durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber auch sie haben die Möglichkeit auf Antrag in die Rentenversicherung aufgenommen zu werden. Nachteilig ist in dem Fall nur, dass sie den vollen Beitrag zahlen müssen und nicht vom Arbeitgeberanteil profitieren.

Berufsanfänger haben in den ersten 5 Jahren keinen Anspruch auf die vorzeitige Rente. Dies macht sie zu einer besonderen Risikogruppe. Ausnahmen bestehen nur im Zusammenhang eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Vergleich: Das Lebenseinkommen

  • IT-Branche: 2.901.246 €
  • Hotels und Gaststätten: 1.311.317 €
  • Erzieher: 1.661.119 €
  • Automobilbranche: 3.013.645 €
  • Arbeit auf Mindestlohnniveau: 846.400 €
  • Hartz IV: 485.484 €

Quelle: Gehalt.de

  • Erwerbsminderungsrente: 396.900 €

(Berechnung: 735 € * 12 * 45. Grundlage ist die Annahme von Gehalt.de eines Berufslebens von 45 Jahren)

Beispiel

Ein Dachdecker kann durch eine Lähmung seiner Beine den Beruf nicht mehr ausüben. Ist dieser mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausgestattet, hat er keinen Leistungsanspruch und muss z. B. auf eine Tätigkeit im Büro umsteigen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hätte ein Dachdecker einen Anspruch auf die monatliche Zahlung der Versicherung, da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Unterschied Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die EU-Versicherung dienen jeweils der finanziellen Absicherung beim Wegfall der Arbeitskraft. Unterschiedlich sind jedoch die Kriterien, um eine monatliche Leistung der Versicherung zu erhalten. Die BU-Versicherung zahlt, sobald der Versicherte ihren derzeitigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben kann. Leistungen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden dagegen erst ausgezahlt, wenn man keiner beruflichen Tätigkeit nach gehen kann. Ist eine Tätigkeit in einer anderen Branche möglich, entfällt der Anspruch. Dieser Unterschied zeigt, dass das Leistungsspektrum der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich umfangreicher ist. Allerdings ist diese für Personen aus Risikoberufsgruppen nur schwer zugänglich. Auch bei Gesundheitsfragen bietet die EU-Versicherungen einen leichteren Zugang.

Diese Vor- und Nachteile bietet die Versicherung

Vorteile

  • Klassifizierung der Risikoeinstufung in nur 2 Gruppen

    Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Risikoeinstufung in mehrere Klassen, sodass eine genauere Unterscheidung möglich ist. Die EU-Versicherung hat lediglich die A- und B-Klassifizierung.

  • EU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen

    Der Zugang zu einer BU-Versicherung ist für Personen mit eingeschränkter Gesundheit nahezu unmöglich. Viele Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ermöglichen dagegen eine Absicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.

  • Aufstockung der Erwerbsminderungsrente

    Der Vergleich der Lebenseinkommen hat gezeigt, dass es kaum möglich ist mit dieser Rente vernünftig auszukommen. Die EU-Versicherung stockt diese Versorgungslücke auf. Somit ist man im Ernstfall finanziell gut aufgestellt.

  • Geringere Beiträge

    Eine BU-Versicherung ist durch das ausführliche Leistungsspektrum sehr teuer. Der Vergleich zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zeigt, dass die Beiträge hier auch für Geringverdiener erschwinglich sind.

  • Nachversicherungsgarantie

    Besteht bereits eine Versicherung in diesem Bereich, werden die Leistungen an den aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Nachteile

  • Beitragsaufschlag für Risikogruppen

    Personen, die zu den Berufsrisikogruppen gehören, müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Dazu zählen sowohl Berufe, die eine hohe körperliche Anforderung aufweisen, als auch Berufe, die psychische Belastungen begünstigen.

  • Lange Wartezeiten

    Betrachtet man unterschiedliche Anbieter können Wartezeiten von mehr als 5 Jahren auftreten. Vor allem Angebote, die auf Gesundheitsfragen verzichten, sind mit einer erhöhten Wartezeit ausgestattet.

  • Einschränkungen durch Versicherer

    Die Versicherungsgesellschaften sind sich dem hohen Risiko beim Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bewusst. Aus dem Grund sehen viele Gesellschaften Einschränkungen und Ausschlüsse vor. Manche Berufsgruppen werden z. B. nur bis zu einem bestimmten Endalter versichert.

Welche Zielgruppe hat die Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Grundsätzlich richtet sich die EU-Versicherung an Personen, die keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Aber auch für Verbraucher, die sich eine BU-Versicherung nicht leisten können, ist die EU eine günstige Alternative. Darüber hinaus stehen auch Personen mit einer Vorerkrankung sowie der Angehörigkeit zu Risikoberufen im Fokus der Versicherungsgesellschaften. Aber auch für Selbstständige kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine passende Alternative darstellen. Liegt bei Unternehmern eine Berufsunfähigkeit vor, wird von Versicherern in vielen Fällen eine Zahlung verweigert. Das liegt daran, dass die Gesellschaften prüfen, ob die Einkünfte des Selbstständigen weiter gesichert werden können. In manchen Fällen reicht eine kleine Umstrukturierung der Firma aus, um keine Leistungen auszahlen zu müssen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung mit einem großen Leistungsspektrum. Aus dem Grund sollten Personen mit Vorerkrankungen vorher ausführlich prüfen, ob die Krankheit tatsächlich zum Ausschluss führt. In vielen Fällen lässt sich eine BU-Versicherung durch bestimmte Vertragsklauseln dennoch abschließen. Die Vertragsfreiheit in Deutschland ermöglicht es, dass Ausschlusskriterien und Risikozuschläge vereinbart werden können.

Die Einteilung der Versicherungen in A- und B-Berufe spielt für die Höhe der Beiträge eine Rolle. Zu den A-Berufen zählen risikoarme Berufe, wie die von kaufmännischen Angestellten. Zu den B-Berufen gehören risikoreiche Berufe, die eine hohe psychische und körperliche Belastungen einfordern. Je nach Klassifizierung fällt der Beitrag höher oder niedriger aus. Zudem ist ein Berufswechsel der Versicherung zu melden. Dies könnte zu einer Neueinteilung in der A- und B-Klassifizierung sowie zu einer Beitragserhöhung führen.

Welche Kosten muss man beachten?

Die Kosten für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Ausgeübter Beruf
  • Alter
  • Höhe der Rentenzahl im Leistungsfall
  • Risikomerkmale

Für Personen, die 35 Jahre alt sind und einer körperlich anstrengenden Arbeit nachgehen, belaufen sich die Kosten auf etwa 55 bis 65 € pro Monat. Im Vergleich: Die Beiträge der BU-Versicherung belaufen sich bei gleicher Annahme auf über 300 € pro Monat.

Das sind die Testsieger aus dem Verbrauchertest

Neben der Stiftung Warentest gibt es weitere Verbraucherportale, die in regelmäßigen Abständen die Versicherungsgesellschaften unter Lupe nehmen. Allerdings steht die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur selten im Focus der Verbrauchertest. Lediglich Focus-Money hat sich zuletzt mit der EU-Versicherung gezielt auseinandergesetzt. Leider mit einem hohen Augenmerk auf die Beitragshöhe, sodass Aussagen über das Leistungsspektrum schwerfallen. Neben Berufe, wie Tischler und Maler, wurden auch die Tätigkeiten als Vertriebsleiter und Ingenieur in dem Verbrauchertest berücksichtigt. Folgende Versicherung haben sich in diesem Vergleich durchgesetzt:

  • AXA
  • DBV
  • Europa
  • Continentale

Den richtigen Anbieter finden

Bei der Auswahl einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig die Angebote unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen. Die Versicherung sollte an die persönlichen Bedürfnisse angepasst sein und keine unzulässigen Vertragsklauseln enthalten. Auf folgende Punkte sollte man unbedingt achten:

Steht ein Absatz zur Anzeigepflicht im Vertrag müssen zusätzliche Risiken vom Versicherer nach Vertragsschluss der Versicherung gemeldet werden.

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Rentenhöhe den eignen Bedürfnissen gerecht wird. Limitiert ein Versicherer die Summe ist Vorsicht geboten.

Viele Anbieter haben in ihren Verträgen Formulierungen über einen Prognosezeitraum. So muss z. B. die Erwerbsunfähigkeit mindestens 6 Monate betragen, sodass man Anspruch auf Leistungen hat. Dieser sollte nicht über ein halbes Jahr hinaus gehen. Ein ärztliches Gutachten hält dabei die Dauer der EU fest. In dem Zusammenhang definieren unseriöse Anbieter auch einen Zeitraum, ab dem eine erneute Prüfung erforderlich wird. Dies sollte unbedingt vermieden werden.

Der Leistungszeitraum für die monatlichen Zahlungen wird von vielen Anbietern auf ein Alter limitiert. Man sollte darauf achten, dass der Zeitraum an die persönlichen Bedürfnisse angepasst ist.

Bevor man einen Vertrag abschließt sollte man mit einem unabhängigen Versicherungsexperten sprechen, um die Risiken besser abschätzen zu können. Auch Online-Vergleichsangebote sind eine gute Möglichkeit, um die unterschiedlichen Anbieter auf Herz und Nieren zu prüfen.

Fazit

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für viele Personen nicht erforderlich. In der Regel liefert eine BU-Versicherung den nötigen Schutz, um beim Wegfall der Arbeitskraft finanziell abgesichert zu sein. Ist man jedoch in der Risikoberufsgruppe, hat eine Vorerkrankung oder der Zugang zur BU-Versicherung bleibt einen verwehrt, bietet die EU-Versicherung einen optimalen Schutz zu günstigen Preisen.

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