Das Wichtigste in Kürze
Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Verbraucher ihre Arbeitskraft. Aus diesem Grund wird die „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ häufig synonym für die Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Dabei handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Versicherungen. Denn eine Arbeitsunfähigkeit ist häufig ein vorübergehender Zustand, bei dem die Betroffenen ihrer beruflichen Tätigkeit derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen können. Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen können die Betroffenen dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben. Somit kann eine Arbeitsunfähigkeit der Berufsunfähigkeit zwar vorangehen, dennoch sind beide Begriffe zu unterscheiden.
Arbeitsunfähigkeit = Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes
Als arbeitsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen oder nur mit der Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Dabei kann es sich um eine leichte Grippe, aber auch um einen Bruch oder eine schwere Erkrankung handeln. Im Wesentlichen ist aber davon auszugehen, dass die Gesundheit durch Schonung, Therapie, Behandlung oder Reha wiederhergestellt werden kann.
Eine Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Arbeitnehmer erhalten während ihrer Krankschreibung bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Ab dem 43. Krankheitstag springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Dieses beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
Reicht das Krankengeld nicht aus oder erhalten Verbraucher als Privatversicherte keine Leistung, kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Diese richtet sich auch an Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten. Die auch als Krankentagegeld bekannte Versicherung schließt die Versorgungslücke bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit = Voraussichtlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit unterscheidet sich von der Arbeitsunfähigkeit insofern, dass die Betroffenen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Je nach Versicherer für mindestens sechs Monate. Stuft der Arzt einen Patienten als berufsunfähig ein, geht er davon aus, dass sich sein Zustand in absehbarer Zeit nicht bessern wird. Auch nicht durch Therapien und Behandlungen. Somit liegt beispielsweise eine Berufsunfähigkeit vor, wenn ein Bäcker eine Mehlstauballergie entwickelt, die sich nicht behandeln lässt. Oder wenn ein führender Angestellter aufgrund einer psychischen Erkrankung dem Druck in seinem Job nicht mehr standhalten kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt bei BU eine monatliche Rente, wenn die Versicherten ihren Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. In welcher Höhe, lässt sich bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig sind. Je nach Tarif muss der Arzt lediglich eine 50-prozentige BU feststellen. Das bedeutet, der Versicherte muss mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit eingebüßt haben.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU
Einige Versicherer kombinieren die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Denn wer langfristig arbeitsunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. In einigen Fällen ist eine Genesung zu erwarten, die sich allerdings Monate hinziehen kann. Manche Versicherer bieten dafür in der BU eine Klausel, die eine begrenzte Leistung vorsieht, wenn die Versicherten seit mindestens sechs Monaten arbeitsunfähig sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was ist wichtiger?
Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung wichtiger ist. Und generell lässt sich sagen, dass je nach Situation beide Versicherungen elementar sein können.
Die BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen auf dem Markt. Denn sie schützt die finanzielle Existenz von Berufstätigen, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Somit ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer sinnvoll für Personen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für Selbstständige wichtig. Denn sie erhalten keine Lohnfortzahlung. Daher können sie das Krankentagegeld auch bereits ab einem früheren Krankheitstag abschließen. Doch auch Privatversicherte, die keine Leistung erhalten und Arbeitnehmer, die auf ihr Einkommen im Krankheitsfall angewiesen sind, sollten eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn bereits für einen geringen Monatsbeitrag können sie die Versorgungslücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld der Kasse und ihrem bisherigen Einkommen schließen.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Bei Arbeitsunfähigkeit wie auch bei Berufsunfähigkeit ist eine Absicherung wichtig. Somit können die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Arbeitsunfähigkeitsversicherung gleichermaßen bedeutend für die optimale Absicherung sein. Dennoch kann ein Krankentagegeld eine BU-Versicherung nicht ersetzen. Denn die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt meist nur in begrenzter Dauer, während die BU je nach vertraglicher Vereinbarung eine Leistung bis zum Rentenalter oder sogar lebenslang vorsehen kann.
Für beide Absicherungen gibt es eine breite Auswahl auf dem Markt. Aus diesem Grund ist sowohl beim Krankentagegeld wie auch bei der BU-Absicherung ein Vergleich der Anbieter ratsam. Denn so finden Verbraucher nicht nur einen günstigen und zugleich leistungsstarken Tarif. Sondern auch eine Absicherung, die wirklich zu ihnen passt. Für den BU-Schutz empfehlen wir unseren Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner mit dem sich eine Vielzahl an Angeboten gegenüberstellen und vergleichen lässt.
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