Das Wichtigste in Kürze
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Rückenbeschwerden, Allergien, Rheuma und Arthrose –Krankheiten belasten nicht nur das Wohlbefinden. Sie können auch maßgebliche Einflüsse auf den Versicherungsschutz bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Und je nach Schwere der Erkrankung sogar dazu führen, dass der Versicherer den Antrag ablehnt. Daher fragen sich nicht zu Unrecht viele Menschen, ob es auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt. Doch eine Police ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht auf dem Markt. Zumindest nicht im Bereich der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung – also ein klassischer Vertrag, der nur zur Absicherung der Arbeitskraft dient. Dennoch gibt es Alternativen. Anbieter mit vereinfachten Gesundheitsfragen, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und für den Notfall die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wieso gibt es Gesundheitsfragen bei einer BU?
Versicherer haben selbstverständlich ein wirtschaftliches Interesse daran, die Berufsunfähigkeitsversicherung gut zu kalkulieren. Und dies gelingt ihnen, indem sie bereits vor Vertragsabschluss das Risiko prüfen und entsprechend reagieren. Entweder mit Risikozuschlägen oder indem sie Personen mit einem besonders hohen Risiko für eine BU ablehnen.
Dieses Vorgehen hat aber nicht nur für die Versicherungsgesellschaften Vorteile. Auch Versicherte profitieren davon, zumindest, wenn sie eine Absicherung erhalten. Denn ohne Gesundheitsprüfung würde eine Versicherung mit nicht kalkulierbarem und daher hohem Risiko für lange Zahlungen im Leistungsfall bestehen. Und dies würde dazu führen, dass die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch teurer sind. Vor allem für Berufe, die sowieso schon einen hohen Beitrag bezahlen.
Die Gesundheitsprüfung bei einer BU-Versicherung
Die Gesundheitsfragen können eine große Hürde für die Antragsteller sein. Denn selbst Allergien müssen sie im Antrag angeben. Wichtig ist dabei, dass sie immer wahrheitsgemäß antworten. Denn Falschangaben oder fehlende Informationen können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert.
Bei einer Gesundheitsprüfung fragen die Versicherer im Regelfall nach Beschwerden in den letzten fünf bis zehn Jahren. Liegt die Erkrankung länger zurück, muss sie nicht angegeben werden. Vorausgesetzt, die Versicherten sind beschwerdefrei und befinden sich nicht mehr in Behandlung. Dabei beziehen sich die Fragen im Allgemeinen auf Krankheiten, die das Risiko für eine Berufsunfähigkeit erhöhen. Somit spielen eine leichte Grippe oder ein Magen-Darm-Infekt keine Rolle. Wohingegen schwere Erkrankungen die Antragsannahme behindern können.
Mögliche Gesundheitsfragen bei einer BU sind:
- Bestanden in den letzten fünf / zehn Jahren Beschwerden oder Krankheiten der Atmungsorgane, des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren oder Harnwege, der Verdauungsorgane, des Stoffwechsels, der Knochen?
- Bestehen Augenerkrankungen oder eine Sehschwäche?
- Leiden oder litten Sie an Erkrankungen der Haut und/oder an Allergien?
- Leiden oder litten Sie an bösartigen/gutartigen Tumoren und/oder Infektionskrankheiten?
- Wurden Sie in den letzten zehn Jahren stationär untersucht oder behandelt?
Zusätzlich fragen die Versicherer nach der Größe und des Gewichts sowie nach der Einnahme von Medikamenten. Außerdem müssen die Antragsteller angeben, ob sie Raucher sind. Wenn ja, verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag.
Zusammenfassung: Diese Angaben müssen Antragsteller bei einer BU machen
- Größe und Gewicht
- Risikofaktoren wie Rauchen
- Riskante Freizeitaktivitäten
- Aktuelle Beschwerden und chronische Krankheiten
- Erkrankungen und Beschwerden in den letzten fünf oder zehn Jahren
- Behandlungen in den letzten fünf oder zehn Jahren
- Operationen sowie Krankenhausaufenthalte in den letzten fünf oder zehn Jahren
- Einnahme von Medikamenten
Nicht jede Erkrankung führt zur Ablehnung
Erkrankungen, die oftmals zur Ablehnung führen, sind zum Beispiel Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie und Bulimie. Andere Erkrankungen wie Psoriasis, Neurodermitis, Bandscheibenvorfälle und schwere Allergien können zu Annahmeschwierigkeiten wie Beitragszuschläge oder einem Ausschluss führen. Doch nicht jede Erkrankung wirkt sich auf den Versicherungsschutz aus.
Fehlsichtigkeit bis sechs oder acht Dioptrien (je nach Versicherer), Lungenentzündung, Muskelfaserriss, leichtes Übergewicht, Gallensteine oder eine Mandel-OP sind einige der Beschwerden und Erkrankungen, die sich im Regelfall nicht auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. Sie müssen bei der Gesundheitsprüfung zwar angegeben werden, doch führen diese Beschwerden und Erkrankungen meist nicht zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme.
Tipp: Anonyme Risikovorabanfrage
Wer unsicher ist, ob die Vorerkrankung sich auf den Versicherungsschutz auswirken könnte, kann eine anonyme Risikovorabprüfung durchführen. Dabei werden dem Versicherer die Gesundheitsfragen und eventuell Diagnoseberichte zugesandt, allerdings ohne Nennung eines Namens. Dieser prüft dann, ob er den Antrag annehmen würde. Eine anonyme Risikoprüfung muss jedoch über einen Versicherungsberater eingereicht werden.
Eine Risikovorabanfrage sollte nicht nur bei einem, sondern bei mehreren Anbietern durchgeführt werden. Denn jede Versicherung kalkuliert ihr Risiko selbst. So kann eine Krankheit bei einem Anbieter zu Ablehnung führen, während ein anderer lediglich einen Risikozuschlag verlangt.
Die Risikovorabprüfung sollte immer anonym sein. Denn wer einmal eine Ablehnung erhalten hat, hat es schwer, sich bei einer anderen Gesellschaft noch versichern zu können. Denn auch bei einer Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird häufig die Frage gestellt, ob bereits ein Antrag abgelehnt wurde.
Risikozuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen
Die Versicherer lehnen einen Antrag nicht automatisch ab, wenn die Antragsteller an Vorerkrankungen leiden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie einen Risikozuschlag verlangen oder die Erkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen. Letzteres bedeutet, es besteht kein Leistungsanspruch, wenn die versicherte Person aufgrund der Vorerkrankung berufsunfähig wird. Bei allen anderen Krankheiten hingegen schon.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen
Da es keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt, müssen sich Verbraucher mit schweren Erkrankungen, die zur Ablehnung führen, nach Alternativen umsehen. Und dafür haben sie verschiedene Optionen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Es gibt einige Versicherer auf dem Markt, die eine BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung anbieten. Meist richten sich diese Angebote an spezielle Zielgruppen. Dabei beschränken sich die Versicherer auf einige wenige Fragen. Erst wenn eine davon mit „Ja“ beantwortet wird, kommen weitere Fragen hinzu. In einigen Fällen kann die BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung sinnvoll sein. Häufig jedoch ist der verkürzte Fragenkatalog so gestellt, dass bei Vorerkrankungen eine umfangreichere Prüfung resultiert.
Voraussetzungen für eine BU mit verkürzten Gesundheitsfragen:
- Berücksichtigt werden nur Antragsteller, die bestimmten Berufsklassen angehören (zum Beispiel Heilberufe). Welche das sind, ist von der Aktion des Versicherers abhängig.
- Die Antragsteller dürfen ein maximales Eintrittsalter noch nicht erreicht haben (häufig 40 oder 50 Jahre)
Die Höhe der Leistung ist meist begrenzt. Auch kann es Einschränkungen beim Versicherungsschutz geben
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Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ, ist keine selbstständige Police. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein, der mit einer Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt ist. Einige dieser Zusatzversicherungen sehen tatsächlich eine Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit vor, andere lediglich eine Beitragsfreistellung der Altersvorsorge. Doch gibt es Anbieter auf dem Markt, die eine BUZ ohne Gesundheitsfragen beziehungsweise mit verkürztem Fragenkatalog anbieten. Sofern diese eine Rentenleistung vorsieht, kann sie eine Alternative zur selbstständigen BU-Versicherung sein. Häufig gelten allerdings Summenbegrenzungen und Einschränkungen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Als Alternative zur Berufsunfähigkeit kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Denn für diese Absicherung gibt es einige Anbieter auf dem Markt, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Dafür sehen sie Wartezeiten vor, meist drei bis fünf Jahre.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht leistet, wenn die Versicherten „nur“ ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie leistet erst, wenn sie erwerbsunfähig sind. Und diese liegt vor, wenn sie keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen können. Somit handelt es sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Absicherung für den schlimmsten Fall.
Die Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung leistet, wenn bei den Versicherten eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Wie die Erwerbsunfähigkeit ist sie somit eine Versicherung für den Ernstfall. Dabei gibt es Anbieter, die keine oder nur kurze Gesundheitsfragen vorsehen. Doch ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur bei Krankheit gilt. Unfälle sind somit nicht mitversichert.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Einige Verbraucher stellen sich die Frage, ob sie auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU abschließen können. Denn diese leistet, wenn die Versicherten krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Doch dient das sogenannte Krankentagegeld nur dazu, die Versorgungslücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren. Die Absicherung ist wichtig, kann die BU-Versicherung aber nicht ersetzen.
Wie finde ich eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen auf dem Markt. Daher ist es elementar, eine passende Absicherung zu finden. Dabei zeichnet sich eine gute BU-Versicherung durch ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis, Finanzstärke des Versicherers, einen guten Kundenservice und transparente Vertragsbedingungen aus. Da es keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt, sollte dies bei einem Vergleich keine Rolle spielen.
Mit unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner lassen sich mit nur wenigen Klicks verschiedene Anbieter vergleichen. Die Nutzer können Tarife gegenüberstellen und bei Bedarf auf die Beratung durch einen Versicherungsexperten zurückgreifen. So findet jeder schnell, einfach und unkompliziert eine BU-Versicherung, die zu seinem persönlichen Bedarf passt.
Fazit: BU ohne Gesundheitsfragen?
Derzeit gibt es auf dem Markt keine BU ohne Gesundheitsfragen. Allerdings gibt es Anbieter, die einen vereinfachten Fragenkatalog vorsehen. Da diese Angebote aber meist nur an bestimmte Personen gerichtet sind und Einschränkungen vorgesehen sein können, lohnen sich diese Policen nur, wenn sonst keine BU abgeschlossen werden kann.
Generell werden die Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig falsch eingeschätzt. Denn nicht jede Erkrankung führt zu einer Ablehnung. Wer eine Katzenhaarallergie hat, ab und an unter Migräne leidet und in seiner Freizeit Fußball spielt, muss keine Ablehnung befürchten. Und wenn die Krankheit doch ein Risiko darstellen sollte, gibt es noch die Möglichkeit, einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag zu vereinbaren. Und erst wenn auch das aufgrund der Vorerkrankung nicht möglich ist, gibt es noch immer Alternativen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente als Zusatzschutz.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen / mit vereinfachtem Fragenkatalog?
Im Regelfall widmen sich Verbraucherzentralen wie Stiftung Warentest der BU-Versicherung im Allgemeinen. Das bedeutet, sie unterziehen nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen beziehungsweise mit vereinfachtem Fragenkatalog einem Test. Allerdings kann die Antragsmentalität eines Anbieters in die Ergebnisse einfließen. Doch einen expliziten Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es somit nicht.
Ist eine BU-Versicherung trotz Vorerkrankungen sinnvoll?
Die BU-Versicherung schützt die finanzielle Existenz von Berufstätigen. Damit gehört sie zu den wichtigsten Absicherungen auf dem Markt. Und auch führt nicht jede Vorerkrankung immer zur Ablehnung. Einige Krankheiten sind für den Versicherungsschutz nicht relevant, andere lassen sich mit einem Risikozuschlag oder durch einen Leistungsausschluss ausgleichen. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, auch wenn bereits Vorerkrankungen bestehen.
Sollte es sich allerdings um eine schwere Krankheit handeln, die zur Ablehnung des Antrags führt, ist der Abschluss einer BU nicht möglich. In diesem Fall ist es ratsam, Alternativen zu prüfen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es beispielsweise auch ohne Gesundheitsprüfung. Und diese bietet zumindest im Ernstfall finanziellen Schutz, wenn keine BU möglich ist.
Welche Auswirkung haben Falschangaben bei der Gesundheitsprüfung?
Eine Gesundheitsprüfung dient dazu, das Risiko zu kalkulieren. Sie hat damit einen sehr hohen Stellenwert beim Abschluss einer BU. Für Verbraucher ist es sehr wichtig, dass sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten und keine Beschwerden oder Erkrankungen verschweigen. Denn fehlende oder falsche Angaben können fatale Folgen haben. So darf der Versicherer die Leistung sogar komplett verweigern, wenn er nachweist, dass er mit dem Wissen über die Erkrankung den Antrag nicht angenommen hätte. Bestenfalls gibt es „nur“ eine Leistungskürzung, die wiederum zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.
Falschangaben oder fehlende Informationen sind somit bei einem BU-Antrag zwingend zu vermeiden. Aus diesem Grund wird Verbrauchern angeraten, dass sie den Antrag gemeinsam mit ihrem Hausarzt ausfüllen. Dieser hat unter Einsicht der Patientenakte alle Diagnosen und Behandlungen vorliegen.
Können Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?
Beamte schließen generell keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Und auch diese gibt es derzeit nur mit einer Gesundheitsprüfung. Da Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn aber ohnehin einer Gesundheitsprüfung durch den Amtsarzt unterzogen werden, sollte für sie die Beantwortung des Fragenkatalogs leichter sein.
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