Berufsunfähigkeitsrente – jüngere Versicherte brauchen private Vorsorge

  • gesetzliche BU-Rente nur noch als Übergangsregel für ältere Versicherte

  • Rentenhöhe sichert nicht den Lebensstandard

  • private Absicherung dringend empfehlenswert

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozialversicherungsrecht wurde 2001 neu gefasst. Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
  • Alle anderen bekommen Erwerbsminderungsrente, wenn sie nicht mehr sechs Stunden am Tag in einem beliebigen Beruf arbeiten können.
  • Die Berufsunfähigkeitsrente entspricht etwa einem halben Nettoeinkommen. Davon sind gegebenenfalls Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
  • ine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Einkommenslücke.

Inhalt

Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine monatliche Zahlung, die von einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger erbracht wird. Sie ersetzt das Einkommen, wenn der Versicherte selbst nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist zu arbeiten.

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für vor 1960/61 Geborene

Die Bestimmungen im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die gesetzliche Rente bei Arbeitsunfähigkeit wurden 2001 völlig neu gefasst. Die Rentenansprüche wurden drastisch zusammengestrichen. Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen zwar zum Verwechseln ähnlich, aber sie haben völlig unterschiedliche Bedeutungen. Eine Berufsunfähigkeitsrente im engeren Sinn gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Der Bestandsschutz läuft spätestens 2026 aus, weil der Jahrgang 1961 dann in Altersrente geht.

Voraussetzungen für die staatliche Berufsunfähigkeitsrente

Die Ausnahmeregel für ältere Versicherte steht im § 240 SGB VI. Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente wird für diese Gruppe geprüft, indem man ihre Arbeitsfähigkeit vergleicht mit der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Auf eine geringerwertige Tätigkeit mit schlechterer Bezahlung oder fehlendem Ansehen in der Gesellschaft dürfen sie nicht verwiesen werden. Auf die Lage am Arbeitsmarkt kommt es dagegen nicht an. Der Rentenantrag wird bei zumutbarer Arbeit abgelehnt, auch wenn es in diesem Beruf gar keine offenen Stellen gibt.

Für alle jüngeren Versicherten mit Geburtsdatum 2. Januar 1961 und später gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Maßstab ist hier die Arbeitsfähigkeit ganz allgemein, also ohne Beachtung des bisherigen Berufs. Wer keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten kann, auch nicht bei ganz geringer Belastung, bekommt eine halbe Rente. Erst unter drei Stunden Arbeitszeit gibt es die volle Rente.

Private Berufsunfähigkeitsrente

Zusammengefasst lässt sich festhalten: Einkommen und soziale Stellung, die sich aus dem bisherigen Beruf ergeben, sind in der Sozialversicherung seit 2001 nicht mehr versichert. Wer seine wertvolle Arbeitskraft absichern möchte, muss das mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung tun. Sie kann auch in Form der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine Lebensversicherung integriert werden. Für Beamte bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung die entsprechenden Leistungen. Eine Rente aus der privaten Versicherung wird bezahlt, wenn ein mit der bisherigen Arbeit vergleichbarer Beruf nicht mehr zur Hälfte der normalen Arbeitszeit ausgeübt werden kann.

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Egal ob Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente – reich werden Sie damit nicht. In der Sozialversicherung können Sie mit der Hälfte des Nettoeinkommens vor der Rente rechnen. In einem privaten Vertrag vereinbaren Sie die Rentenhöhe mit dem Versicherer. Hohe Arbeitsunfähigkeitsrenten werden aber schnell sehr teuer, vor allem in körperlich anstrengenden Risikoberufen.

Wieviel Berufsunfähigkeitsrente bekomme ich vom Staat?

Die Berechnung folgt der allgemeinen Rentenformel. Die wichtigsten Bestandteile sind der jährlich angepasste Rentenwert und die im Laufe des Arbeitslebens gesammelten persönlichen Entgeltpunkte. Für einen Durchschnittsverdiener gibt es in jedem Jahr, in dem er in die Rentenversicherung eingezahlt hat, einen Entgeltpunkt. Damit würden Versicherte, die bereits sehr jung erwerbsgemindert sind, nur eine sehr geringe Rente bekommen. Um das zu vermeiden, gibt es Zurechnungszeiten. Berufsunfähige werden dadurch so gestellt, als hätten sie im bisherigen Umfang weiter verdient und Versicherungsbeiträge eingezahlt. Trotzdem verlieren sie Rentenansprüche, denn eine mögliche Karriere und die künftige Gehaltsentwicklung werden nicht berücksichtigt. Außerdem gibt es für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem normalen Rentenalter einen Abschlag von 0,3 %. Auch wenn diese Kürzung auf 36 Monate gleich 10,8 % begrenzt ist, reißt sie ein Loch in die Haushaltskasse, auch hinsichtlich der späteren Altersrente.

Wie hoch ist eine private Berufsunfähigkeitsrente?

Die im Vertrag vereinbarte Summe sollte sich mindestens am Nettoeinkommen orientieren, besser etwas höher sein. Auch auf eine private Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Steuern und möglicherweise sogar Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Mehr dazu in den folgenden Abschnitten. Eine Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um Preissteigerungen auszugleichen. Mit einer Nachversicherungsgarantie haben Sie die Chance, die versicherte Rente einem überdurchschnittlich steigenden Einkommen anzupassen. Eine neue Gesundheitsprüfung ist dann nicht nötig.

Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente

Die Renten aus der Sozialversicherung und privaten Verträgen sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Die Versicherer müssen den Finanzbehörden eine Rentenbezugsmitteilung machen. Das Finanzamt kennt Ihre Einkünfte aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente. Schummeln funktioniert also nicht und ist als Steuerhinterziehung auch strafbar.

Nicht die ganze Berufsunfähigkeitsrente versteuern

Die gute Nachricht: Nicht die ganze Rente ist steuerpflichtig. Bei einer gesetzlichen Rente, einer Rente aus der betrieblichen oder einer anderen geförderten Altersversorgung (zum Beispiel ein Rürup-Vertrag) richtet sich die Steuerpflicht nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kommt es auf die Restlaufzeit des Vertrags an. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils steht in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und ist aus folgender Tabelle abzulesen:

Restlaufzeit BU-VertragHöhe Ertrags­anteilRestlaufzeit BU-VertragHöhe Ertrags­anteilRestlaufzeit BU-VertragHöhe Ertrags­anteil
1 Jahr0 %2 Jahre1 %3 Jahre2 %
4 Jahre4 %5 Jahre5 %6 Jahre7 %
7 Jahre8 %8 Jahre9 %9 Jahre10 %
10 Jahre12 %11 Jahre13 %12 Jahre14 %
13 Jahre15 %14 Jahre16 %15 Jahre16 %
16 Jahre18 %17 Jahre18 %18 Jahre19 %
19 Jahre20 %20 Jahre21 %21 Jahre22 %
22 Jahre23 %23 Jahre24 %24 Jahre25 %
25 Jahre26 %26 Jahre27 %27 Jahre28 %
28 Jahre29 %29 Jahre30 %30 Jahre30 %
31 Jahre31 %32 Jahre32 %33 Jahre33 %
34 Jahre34 %35 Jahre35 %36 Jahre35 %
37 Jahre36 %38 Jahre37 %39 Jahre38 %
40 Jahre39 %41 Jahre39 %42 Jahre40 %
43 Jahre41 %44 Jahre41 %45 Jahre42 %
46 Jahre43 %47 Jahre43 %48 Jahre44 %

Darstellung der Tabelle in verkürzter Form.
Quelle: § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Werbungskosten (mindestens pauschal 102 Euro) und Vorsorgeaufwendungen (insbesondere Krankenversicherungsbeiträge) mindern den steuerpflichtigen Teil der Rente zusätzlich. Ob überhaupt Steuer abzuführen ist, hängt von weiteren Einkünften ab. Wird der Grundfreibetrag von jährlich 9.408 Euro insgesamt nicht überschritten, bleibt auch die Rente steuerfrei. Der genannte Betrag bezieht sich auf 2020. Eine Erhöhung auf 9.744 Euro in 2021 und 9.984 Euro in 2022 ist geplant.

Rechner für die Berufsunfähigkeitsrente netto

Um von der Bruttorente auf den Nettobetrag zu kommen, sind neben der Steuerberechnung auch die Krankenversicherungsbeiträge zu prüfen. Privatpatienten zahlen ihren Beitrag unabhängig vom Einkommen weiter. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse führt die Rentenversicherung 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag automatisch ab. Die gleiche Beitragspflicht trifft BU-Renten aus geförderten Verträgen. Bei Bezug anderer privater Renten führt die Krankenkasse eine Statusprüfung durch. Bekommen Sie gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente aus der Sozialversicherung, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Pflichtmitglied. Die private Rente ist dann beitragsfrei. Oder Sie sind freiwilliges Mitglied. Dann kann der volle Beitrag von 14,6 % plus Zusatzbeitrag fällig werden. Der Beitrag für die Pflegeversicherung kommt jeweils hinzu.

Wenn die BU-Rente nicht reicht

Dem Gesetzgeber ist völlig klar, dass ein halbes Nettogehalt nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Viele Erwerbsunfähige sind auf weitere Einnahmequellen angewiesen, wenn sie keine Grundsicherung (Hartz IV) beantragen wollen. Nebeneinkünfte sind grundsätzlich erlaubt, teilweise aber begrenzt.

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente sind gleichzeitig möglich

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, vor allem für die Versicherten Jahrgang 1961 und jünger. Die Rente aus der privaten Absicherung ist kein Arbeitseinkommen. Sie darf deshalb neben einer Erwerbsminderungsrente bezogen werden, ohne dass die staatliche Leistung deswegen gekürzt wird.

Hinzuverdienst zur staatlichen Berufsunfähigkeitsrente berechnen

Der Hinzuverdienst durch Arbeit ist dagegen begrenzt. Bei einer vollen Rente sind es 6.300 Euro im Jahr. Was darüber hinausgeht, darf der BU-Rentner nur zu 60 % behalten. Der Rest wird auf die Rente angerechnet. Außerdem wird noch ein Hinzuverdienstdeckel geprüft. Das ist ungefähr das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre, mindestens eine volle BU-Rente plus 525 Euro im Monat. Bei einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Der Mindestbetrag für den Hinzuverdienst ohne Kürzung ist 15.479,10 Euro jährlich (Stand 2020).

Arbeiten trotz privater Berufsunfähigkeitsrente

Die Leistung eines privaten BU-Versicherers ist daran gekoppelt, dass der Versicherte in seinem bisherigen Beruf nicht mehr zur Hälfte arbeiten kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Eine Arbeit unter 50 % im alten oder einem gleichwertigen Beruf ist zusätzlich zur Rente problemlos möglich. Beim Ausüben eines anderen, geringerwertigen Berufs kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Es kann zum Beispiel geregelt sein, dass eine Tätigkeit nur bis zu 80 % des bisherigen Einkommens erlaubt ist, ohne die Leistung zu gefährden.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

BU-Rente aus der Sozialversicherung bekommen Menschen, die in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können, vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und bestimmte Warte- und Beitragszeiten in der Rentenversicherung erfüllt haben. Jüngere Versicherte haben nur einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Eine Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der staatlichen Sozialversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Auf den erlernten und vorher ausgeübten Beruf kommt es nicht an. Die Berufsunfähigkeitsrente stellt dagegen auf einen konkreten Beruf ab. In der Sozialversicherung gibt es diese Rente nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen sollten dieses Risiko privat versichern.

Die Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung müssen Sie mit einer ganzen Reihe von Formularen beantragen. Das Paket gibt es bei der Deutsche Rentenversicherung online zum Download. Einer privaten Versicherung können Sie den Leistungsfall in der Regel zunächst formlos, auch telefonisch, melden. Der Versicherer wird benötigte Unterlagen bei Ihnen anfordern. Unterschreiben Sie eine Schweigepflichtentbindungserklärung, darf er auch direkt bei Ihrem Arzt nachfragen.

Die gesetzliche Rente stammt aus den Kassen der Sozialversicherung, also zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung oder von der Bundesknappschaft. Leistungen aus einer privaten Versicherung erbringt das jeweilige Versicherungsunternehmen.

Die gesetzliche Rente schließt sich an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und das Krankengeld der Krankenkasse an. Üblicherweise beginnt die Leistung frühestens nach sieben Monaten. Bei privaten Versicherungen kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Ein gängiges Kriterium ist eine Unterbrechung der Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Monaten.

Die Rente wird so lange bezahlt, wie die Berufsunfähigkeit andauert. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist während der ersten neun Jahre normalerweise befristet. Häufig beträgt die Befristung drei Jahre. Sie kann zwei Mal verlängert werden. Dazu muss ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Die Zahlung einer unbefristeten Rente endet spätestens mit dem Erreichen des regulären Rentenalters. Erwerbsminderungsrente und Altersrente gehen ohne besonderen Antrag nahtlos ineinander über. Bei privaten Versicherungen wird die Dauer der Rentenzahlung im Vertrag geregelt. Normalerweise ist auch hier mit dem Rentenalter Schluss.

Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass sie brutto etwa dem halben Nettolohn vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. Aktuell liegt der Durchschnitt nur bei etwa 700 Euro. Davon sind gegebenenfalls Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Gängige Steuer-Software kann auch die Steuer auf Renten berechnen. Der steuerpflichtige Anteil hängt bei der gesetzlichen Rente ab vom Jahr des Rentenbeginns. Er wird für dieses Jahr berechnet und ändert sich später nicht mehr. Für private Renten ist der Ertragsanteil entscheidend. Er ist umso geringer, je später die Rente beginnt. Werbungskosten können von den Renteneinnahmen abgezogen werden, mindestens die Pauschale von 102 Euro. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleiben auch Renten steuerfrei.

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