Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorvertragliche Anzeigepflicht Gesundheitsfragen richtig beantworten und Fehler vermeiden

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Grundlage
§ 19 VVG
Pflicht
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß
Folge
je nach Verschulden bis Rücktritt

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Abschluss einer BU musst du die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, das ist die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG).
  • Verschweigst du etwas kann der Versicherer je nach Verschulden den Vertrag anpassen, kündigen, zurücktreten oder anfechten, im schlimmsten Fall auch im Leistungsfall.
  • Wie schwer die Folgen sind hängt davon ab, ob du arglistig, grob fahrlässig oder nur leicht fahrlässig gehandelt hast.
  • Schütze dich, indem du ehrlich antwortest, deine Patientenakte prüfst und bei Vorerkrankungen eine anonyme Voranfrage stellst.

Die Gesundheitsfragen sind der wichtigste Moment beim BU-Abschluss, denn hier entscheidet sich, ob deine Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt. Wer hier schludert, riskiert alles. Hier erfährst du, was die Anzeigepflicht bedeutet, welche Folgen eine Verletzung hat und wie du dich richtig absicherst.

Unsicher bei den Gesundheitsangaben? Kläre deine Annahmechancen vorab und anonym, bevor du einen Antrag stellst und eine Ablehnung riskierst. Zur anonymen Risikovoranfrage →
Infografik: vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Folgen je nach Verschulden bei einer Anzeigepflichtverletzung
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Folgen je nach Verschulden.

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) musst du dem Versicherer vor Vertragsschluss alle gefahrerheblichen Umstände anzeigen, nach denen er ausdrücklich fragt. Bei der BU sind das vor allem die Gesundheitsfragen: zurückliegende Behandlungen, Diagnosen, Beschwerden, Medikamente. Der Versicherer kalkuliert auf Basis deiner Angaben sein Risiko, deshalb müssen sie stimmen.

Was ist eine Anzeigepflichtverletzung?

Eine Verletzung liegt vor, wenn du eine Frage falsch oder unvollständig beantwortest, etwa eine frühere Therapie oder eine chronische Erkrankung verschweigst. Das muss nicht einmal absichtlich passieren, auch eine vergessene Behandlung zählt. Genau deshalb ist Sorgfalt so wichtig.

Welche Folgen hat sie? Es kommt auf das Verschulden an

Verschulden Mögliche Folge für den Versicherer
Arglistige Täuschung Anfechtung des Vertrags, keine Leistung, auch rückwirkend
Vorsatz Rücktritt vom Vertrag, keine Leistung
Grobe Fahrlässigkeit Rücktritt möglich, bei geringem Verschulden Vertragsanpassung
Einfache Fahrlässigkeit kein Rücktritt, aber Kündigung oder Vertragsanpassung möglich
Kein Verschulden Vertrag bleibt bestehen, ggf. Anpassung für die Zukunft

Wichtig: Der Versicherer kann sich nur innerhalb bestimmter Fristen auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen, und er muss dich vorher auf die Folgen hingewiesen haben. Außerdem zählt nur, was kausal für den Leistungsfall ist beziehungsweise was er bei korrekter Angabe anders entschieden hätte.

Welche Zeiträume fragt der Versicherer ab?

Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf feste Zeiträume, die du genau beachten solltest: meist auf Behandlungen und Beschwerden der letzten fünf Jahre bei ambulanten Arztbesuchen und bis zu zehn Jahre bei stationären Krankenhausaufenthalten oder Operationen. Als Versicherungsnehmer musst du nur das angeben, wonach ausdrücklich gefragt wird, das aber vollständig. Ein typisches Beispiel einer Verletzung: Du hast vor drei Jahren wegen Rückenbeschwerden mehrere Physiotherapien gemacht und gibst das im Antrag nicht an, weil du die Frage falsch beantwortet hast. Stellt der Versicherer das später im Leistungsfall fest, kann er sich auf die Anzeigepflichtverletzung berufen. Deshalb gilt: im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig angeben.

So beugst du Problemen vor

  • Vollständig und ehrlich antworten: auch scheinbar harmlose Behandlungen angeben.
  • Patientenakte nutzen: Fordere bei Ärzten und Krankenkasse deine Daten an, damit du nichts vergisst.
  • Genug Zeit nehmen: Fülle die Fragen sorgfältig aus, am besten mit Unterstützung.
  • Anonyme Risikovoranfrage: bei Vorerkrankungen sinnvoll, mehr unter BU ohne Gesundheitsfragen.

Was tun, wenn der Versicherer sich auf § 19 VVG beruft?

Bekommst du Post, in der sich der Versicherer auf eine Anzeigepflichtverletzung beruft und kündigt oder die Leistung verweigert, handle nicht vorschnell. Prüfe, ob die Vorwürfe stichhaltig sind, ob die Frist eingehalten wurde und ob die verschwiegene Tatsache überhaupt relevant ist. Lass dich anwaltlich oder von einem Verbraucherschutz beraten, oft lohnt sich der Widerspruch.

Sauber abschließen, sicher abgesichert

Der BU-Check unterstützt dich bei der Antragstellung und der anonymen Voranfrage, kostenlos und unverbindlich.

BU-Check starten

Welche Fristen für den Versicherer gelten

Der Versicherer kann sich nicht unbegrenzt auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen. Bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren ab Vertragsschluss, bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung verlängert sie sich auf zehn Jahre. Außerdem muss er dich vorher schriftlich auf die Folgen hingewiesen haben, und es zählt nur, was für den Leistungsfall tatsächlich relevant ist.

Eine verschwiegene Bagatelle, die mit deiner Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat, darf der Versicherer dir im Leistungsfall nicht zum Verhängnis machen.

Dennis Becker, BU-Experte

Experten-Tipp

Bewahre eine Kopie deiner ausgefüllten Gesundheitsfragen auf. Im Streitfall ist sie der beste Beweis dafür, dass du alles korrekt angegeben hast.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Folgen und Fristen

Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht liegt vor, wenn du beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantwortest. Die Folgen hängen vom Verschulden ab: Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten und die Leistung verweigern, bei grober Fahrlässigkeit zurücktreten, bei einfacher Fahrlässigkeit den Vertrag anpassen. Damit steht im Ernstfall deine gesamte Berufsunfähigkeitsrente auf dem Spiel.

Wichtig sind die Fristen: Der Versicherer kann die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht grundsätzlich nur innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss geltend machen. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre. Gefragt wird meist nach Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Damit dir das nicht passiert, solltest du vor dem Antrag deine Patientenakte einsehen und alle Diagnosen, Beiträge und Behandlungen korrekt angeben. Wer unsicher ist, möchte vielleicht vorab eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Diese Informationen helfen dir, den Schutz deiner Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall nicht zu gefährden.

Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Verschweigst du beim Abschluss Vorerkrankungen, liegt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor. Das wird oft erst im Versicherungsfall geprüft, wenn du eine BU-Rente beantragst und der Versicherer die letzten Jahre deiner Krankenakte einsieht. Die rechtlichen Folgen richten sich danach, ob du die Anzeigepflicht einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verletzt hast.

Was zukünftige Versicherungsnehmer wissen sollten: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten und die Leistung verweigern, selbst wenn die verschwiegene Erkrankung mit deiner Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat. Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist damit einer der häufigsten Gründe, warum eine Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlt. Beantworte die Gesundheitsfragen deshalb vollständig und ehrlich.

Häufige Fragen

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die Pflicht, vor Vertragsschluss alle erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben, bei der BU vor allem die Gesundheitsfragen (§ 19 VVG).
Was passiert bei einer Verletzung?
Je nach Verschulden kann der Versicherer den Vertrag anpassen, kündigen, zurücktreten oder bei Arglist anfechten und die Leistung verweigern.
Wie schütze ich mich?
Alle Fragen vollständig und ehrlich beantworten, die Patientenakte heranziehen und bei Vorerkrankungen eine anonyme Voranfrage stellen.

Stand & Quellen

Stand: Juni 2026. Angaben nach § 19 VVG, keine Rechtsberatung, ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.

Kostenlos · deine Versicherungs-App

Behalte den Überblick, kostenlos

Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen deine Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt. Die Formalitäten übernehmen wir.

  • Alle Verträge und Dokumente an einem Ort
  • Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
  • Wechselvorschläge inklusive Formalitäten, wir kümmern uns

Das könnte dich auch interessieren

Versicherungsordner-AppAlle Verträge gratis in einer App