Vorvertragliche Anzeigepflicht in der BU-Versicherung (§ 19 VVG)

  • Versicherungsnehmer müssen beim Abschluss einer BU-Versicherung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nachkommen

  • Bei Missachtung der Anzeigepflicht droht Kündigung der BUV

  • Tipps zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und woran es wirklich ankommt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsnehmer, die eine BU Versicherung abschließen, müssen ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht nachkommen, um keine Kündigung zu riskieren.
  • Der Anzeigepflicht kommt im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Hohe Bedeutung zu

Inhalt

Was bedeutet der Begriff vorvertragliche Anzeigepflicht?

Der Begriff ist ein Ausdruck des Versicherungssrechts. Genau gesagt ist sie im Versicherungsvertragsgesetz, § 19 Abs 1 festgeschrieben. Der Paragraph hilft dem Versicherer, das Risiko einzuschätzen, dass der Versicherungsnehmer darstellt.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, den Versicherer über alle Umstände zu informieren, die Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Der Versicherungsnehmer muss diese Umstände anzeigen, so dass der Versicherer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Vertragsanpassung vornehmen kann.

Begeht der Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung, handelt er grob fahrlässig oder vorsätzlich, so dass der Versicherer den Vertrag kündigen kann.

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Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der Praxis?

In der Praxis ist die Verletzung der Anzeigepflicht der häufigste Grund, aus dem ein Versicherer eine BU Versicherung kündigt, wenn ein Leistungsanspruch gestellt wird. Ähnliches gilt auch für eine private Krankenversicherung.

Eine Anzeigepflichtverletzung kommt in der Praxis häufiger vor, als Sie denken und beruht nicht immer auf arglistiger Täuschung des Versicherers. Das liegt an den umfangreichen Gesundheitsfragen und Fragen zu Vorerkrankungen oder Operationen bzw. Unfällen, die der Versicherungsnehmer beantworten muss, bevor er einen Versicherungsvertrag über eine BU-Versicherung unterzeichnet.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht sagt aus, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer über alle gesundheitlichen Konditionen und Probleme unterrichten muss, die Einfluss auf seine Gesundheit haben und die im Leistungsfall von Bedeutung sein könnten.

Meistens erfolgt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht durch Täuschung oder weil auf Seiten des Versicherungsnehmers arglistig gehandelt wurde, sondern weil ihm Ereignisse unbekannt waren oder als unwichtig eingeschätzt wurden.

Kann der Versicherer ein Verschulden des Versicherungsnehmers nachweisen, hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrags und kann im Extremfall die Leistung verweigern.

Warum ist ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein Grund zur Kündigung?

Der Grund ist Geld. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es um viel Geld. Das verdeutlicht folgende Beispielrechnung:

Max Mustermann schloss bei Eintritt ins Berufsleben eine BU-Versicherung ab. Angenommen er wird im Alter von 37 Jahren berufsunfähig und die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungspflicht der Versicherung besteht im Überweisen einer monatlichen BU-Rente in Höhe von 1500 Euro. Bis er mit 67 Jahren in die Rente geht, müsste die Versicherung Herrn Mustermann jährlich 18.000 Euro und insgesamt 540.000 Euro zahlen.

Auch für ein großes Unternehmen ist das ein beachtlicher Betrag und die Versicherungsgesellschaft wird auf jeden Fall eine Anfechtung des Leistungsanspruchs in Betracht ziehen. Oft läuft das darauf hinaus, zu behaupten dass der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht verletzt habe, indem er im Versicherungsantrag gestellten Fragen zur Gesundheit nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortete und demzufolge eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolge.

Welche Folgen hat eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Das hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Schwere der Pflichtverletzung oder dem Zeitpunkt ihres Bekanntwerdens. Die folgenden Szenarien sind denkbar:

  • Die BU-Versicherung bleibt bestehen, der BU-Versicherer erhebt aber einen Risikozuschlag auf die Prämie
  • Der Versicherer schließt bestimmte Erkrankungen von der Versicherungsleistung aus.
  • Beide Varianten werden angewendet.
  • Werden die Umstände vor Vertragsabschluss bekannt, erklärt die Versicherungsgesellschaft ihren Rücktritt vom Vertrag.
  • Im Extremfall macht die Versicherungsgesellschaft von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigt den Vertrag einseitig.

In solchen Fällen sagt die Versicherungsgesellschaft, der Versicherungsnehmer hätte den Vertrag arglistig verletzt, indem er die Gesellschaft bei der Abgabe der Gesundheitsfragen getäuscht hätte. Hätte das Versicherungsunternehmen bei Vertragsschluss Kenntnis über die gesundheitlichen Konditionen gehabt, wäre ein Vertrag erst gar nicht zustande gekommen.

In solchen schwerwiegenden Fällen verweigert das Versicherungsunternehmen die Leistung und kündigt den Vertrag. Die bis dahin vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien werden nicht erstattet.

Kann nachgewiesen werden, dass gegen die Anzeigepflicht vorsätzlich verstoßen wurde, steht es dem Versicherer frei, Anzeige wegen Versicherungsbetrugs zu erstatten.

Wie beugen Sie einer Anfechtung des Vertrags wegen Verletzung der Anzeigepflicht vor?

Nehmen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht ernst und erfüllen Sie Ihre Obliegenheit (Pflicht). Beantworten Sie alle vorgelegten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.

Lassen Sie keine Details aus oder unterschlagen Sie keine Unfälle oder Operationen, weil Sie von Ihnen als unwichtig eingestuft werden. Falls vorhanden ,sehen Sie in alten Gesundheitsunterlagen nach oder erkundigen sich bei Eltern oder engen Verwandten, ob Sie Vorerkrankungen oder Unfälle hatten.

Die Fragen müssen in Textform vorliegen. Lassen Sie sich bei der Beantwortung genügend Zeit und überlegen Sie gut.

Der Aufwand lohnt sich, denn kann der Versicherer nachweisen, dass Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt haben, obwohl Sie auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wurden, sind Sie berufsunfähig und erhalten trotzdem keine BU-Rente.

Was tun, wenn der Versicherer eine Kündigung schickt und sich auf § 19 VVG beruft?

In diesem Fall sollten Sie erst einmal die Ruhe bewahren. Sie müssen die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft nicht einfach akzeptieren, sondern können dagegen vorgehen. Das Vorhaben dürfen Sie jedoch nicht zu lange aufschieben, weil es dafür eine Frist gibt, bis zu der Sie Einspruch erheben können.

Experten empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf dem Gebiet Versicherungsrecht Erfahrung hat und sich beraten zu lassen. In der Regel ist die Erstberatung kostenlos.

Der Anwalt schaut sich den Versicherungsfall an und entscheidet danach, ob er etwas gegen den Entschluss des Versicherers unternehmen kann. Geht der Fall vor Gericht, bekommen die Versicherungsnehmer nicht selten Recht.

Da es um große Geldsummen und die berufliche bzw. finanzielle Existenz geht, lohnt es sich auf jeden Fall zu kämpfen. In diesem Fall ist es von großem Vorteil, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Sie übernimmt die Kosten des Rechtsstreits, selbst wenn Sie verlieren sollten, und hilft Ihnen, Ihr Recht gegen die Versicherungsgesellschaft durchzusetzen.

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