Der Mutterschutz endet, die Elternzeit beginnt – und mit dem ersten Gehaltsverzicht taucht bei vielen Paaren dieselbe Frage auf: Was passiert eigentlich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn monatlich deutlich weniger Geld hereinkommt? Die Antwort lautet zunächst: nichts, was von selbst geschieht. Die Versicherung läuft unverändert weiter, solange die Beitragszahlungen fließen. Erst wenn das Haushaltsbudget eng wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die Möglichkeiten, die Versicherer für genau diese Lebensphase vorsehen.
Läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit einfach weiter?
Ja, und genau das ist der wichtigste Satz in diesem Artikel: Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in der Elternzeit ohne Zutun in vollem Umfang weiter. Weder Elterngeldbezug noch der Wegfall des Gehalts ändern etwas an Leistungshöhe oder Versicherungsschutz. Wer die Beiträge trotzdem in bisheriger Höhe zahlen kann, muss also gar nichts unternehmen. Eng wird es erst, wenn das reduzierte Haushaltseinkommen die laufenden Fixkosten nicht mehr trägt – dann kommen die drei gängigen Stellschrauben für eine mögliche Anpassung ins Spiel: weiterzahlen, stunden oder ruhen lassen.
Schon während der Schwangerschaft, spätestens aber beim Abschluss der Elternzeit sollten Eltern klären, welche Möglichkeit für ihre Situation infrage kommt. Besonders aufmerksam sollte der Elternteil sein, der in Vollzeit in Elternzeit geht und damit ganz ohne eigenes Erwerbseinkommen aus der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit dasteht. Bei einer Teilzeitrückkehr fällt die Lücke kleiner aus, trotzdem sollten beide Partner ihre eigene Police prüfen – schließlich sichert jede Berufsunfähigkeitsversicherung nur die Person ab, auf die sie ausgestellt ist.
Drei Wege durch die Auszeit: Vor- und Nachteile im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Optionen in der Praxis unterscheiden – inklusive der jeweiligen Vorteile und Nachteile:
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Beiträge weiterzahlen | Versicherungsschutz und BU-Rente bleiben exakt wie vereinbart | Belastet das Budget in einer ohnehin engen Zeit zusätzlich |
| Beitragsstundung | Voller Versicherungsschutz besteht für eine bestimmte Zeit weiter | Gestundete Beiträge müssen nach der Elternzeit nachgezahlt werden |
| Ruhenlassen / Beitragsfreistellung | Sofortige finanzielle Entlastung möglich | Nur geringer, reduzierter Anspruch im Leistungsfall |
Die Beitragsstundung gilt bei den meisten Anbietern als der fairste Kompromiss für diesen begrenzten Fall: Der volle Versicherungsschutz besteht weiter, während die tatsächliche Zahlung um eine bestimmte Zeit nach hinten rückt. Üblich sind Zeiträume zwischen zwölf und 18 Monaten, manche Gesellschaften räumen für die Elternzeit sogar bis zu 36 Monate ein – abhängig vom Tarif und der Begründung.
Warum das Ruhenlassen tückisch ist
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung stattdessen beitragsfrei stellt, spart zwar sofort Geld, verändert aber die Vertragsgrundlage dauerhaft. Die sogenannte BU-Rente berechnet sich dann nur aus den bereits eingezahlten Beiträgen und fällt deshalb oft nur auf einen geringen Bruchteil der ursprünglich vereinbarten Höhe. Tritt ausgerechnet während dieser Zeit eine Berufsunfähigkeit ein, erhält die versicherte Person also deutlich weniger, als die Police eigentlich vorsah. Hinzu kommt: Für die Wiederaufnahme des vollen Schutzes ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung nötig – eine neue Diagnose kann das verteuern oder ganz verhindern. Wer ohnehin unsicher ist, ob der bestehende Tarif zur eigenen beruflichen Situation passt, findet in unserem Beitrag Ab wann ist man berufsunfähig? eine Einordnung, wann Versicherer überhaupt leisten.
Haushaltsplanung während der Elternzeit: Wenn das Einkommen schrumpft
Der eigentliche Auslöser für finanzielle Engpässe ist selten die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst, sondern das spürbar geringere Haushaltseinkommen. Elterngeld ersetzt laut Familienportal des Bundes in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, gedeckelt auf maximal 1.800 Euro monatlich – bei vielen Familien bleibt damit spürbar weniger übrig als vor der Geburt. Wer die Lücke realistisch einplanen will, sollte sich frühzeitig mit den Antragsmodalitäten befassen: Ein ausführlicher Elterngeld beantragen – der Ratgeber von Amtly zeigt, welche Unterlagen die Elterngeldstelle verlangt und wie sich der Antrag beschleunigen lässt. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf Kindergeld parallel zur Elternzeit, denn beide Leistungen zusammen bilden häufig das finanzielle Fundament, an dem sich auch die Entscheidung über die BU-Beitragszahlungen orientieren sollte.
Erst wenn feststeht, wie groß die Lücke zwischen altem Einkommen und neuen Einnahmen ausfällt, lässt sich beurteilen, ob eine Stundung für eine bestimmte Zeit reicht oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung nötig wird.
Checkliste: Das vor der Elternzeit mit dem Versicherer klären
Ein kurzes, aber gut vorbereitetes Gespräch mit dem Versicherer erspart später Überraschungen. Wichtig ist, diese Punkte möglichst konkret anzusprechen, bevor die Elternzeit beginnt:
- Besteht die Möglichkeit einer Beitragsstundung für die Elternzeit, und über welchen maximalen Zeitraum?
- Wie hoch fällt die BU-Rente im beitragsfreien Fall aus, falls eine Freistellung nötig wird?
- Ist bei der Wiederaufnahme der vollen Beiträge eine neue Gesundheitsprüfung nötig?
- Bis wann müssen gestundete Beiträge zurückgezahlt sein, und in welchen Raten?
- Gilt weiterhin der zuletzt ausgeübte Beruf als Bewertungsgrundlage, auch wenn während der Elternzeit keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird?

Am besten schriftlich stellen und die Antworten dokumentieren lassen – im Zweifel zählt später nur, was der Versicherer schwarz auf weiß bestätigt hat. Auch der Elternteil ohne eigenes Einkommen sollte bei diesem Gespräch dabei sein, denn oft betreffen die Antworten beide Partner gleichermaßen. Eine unabhängige Zweitmeinung kann zusätzlich Klarheit schaffen; wie sich eine solche Beratung von der Auskunft des eigenen Vermittlers unterscheidet, erläutert der Beitrag Warum unabhängige Beratung entscheidend ist.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit
Muss ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit kündigen?
Nein. Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist selten sinnvoll, da damit der gesamte Versicherungsschutz entfällt und ein späterer Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung zu dann meist höherem Alter erfordert. Stundung oder – als letzte Option – Beitragsfreistellung sind in der Regel die deutlich günstigeren Alternativen.
Wie lange kann ich die Beiträge während der Elternzeit stunden lassen?
Das hängt vom Anbieter ab. Üblich sind zwölf bis 18 Monate, manche Gesellschaften räumen für die Elternzeit ausdrücklich bis zu 36 Monate ein. Die gestundeten Beiträge müssen anschließend nachgezahlt werden, oft in Raten.
Sinkt meine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich die Beiträge stunde?
Nein, bei einer echten Beitragsstundung bleibt die vereinbarte Rentenhöhe unverändert bestehen – anders als beim Ruhenlassen, bei dem sich die Leistung auf die beitragsfreie Rente reduziert.
Zählt die Elternzeit selbst als Grund für eine Ablehnung im Leistungsfall?
Nein. Die Elternzeit ist ein rechtlich anerkannter Zustand und kein Ausschlussgrund. Entscheidend bleibt allein, ob die vertraglich definierte Berufsunfähigkeit vorliegt – bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf vor Beginn der Elternzeit, nicht auf die aktuelle Betreuungssituation.
Fazit: Frühzeitig klären statt in der Auszeit improvisieren
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt in der Elternzeit keine hektischen Entscheidungen, wohl aber rechtzeitige. Wer schon vor der Geburt mit dem Versicherer klärt, welche Stundungsfristen gelten und wie hoch die beitragsfreie Rente im Ernstfall ausfiele, kann die Auszeit entspannt planen – und muss die BU-Beiträge nicht gegen Elterngeld und Kindergeld ausspielen, sondern beides sauber nebeneinander einplanen. Wer unsicher ist, ob die eigenen Vertragsbedingungen dafür gut genug ausgestaltet sind, findet mit dem BU-Policen-Check einen strukturierten Einstieg in die eigene Vertragsprüfung.
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