Das Wichtigste in Kürze
- Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst. Es kommt auf die Prognose an, nicht darauf, dass du schon sechs Monate krank warst.
- Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe. Wer sechs Wochen oder sechs Monate krankgeschrieben ist, ist nicht automatisch berufsunfähig.
- Während der Krankheit sichern dich Lohnfortzahlung und Krankengeld ab, danach kann die Berufsunfähigkeitsversicherung greifen.
- Die BU-Rente wird oft rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt. Stelle den Antrag deshalb rechtzeitig.
Viele Menschen glauben, wer sechs Monate krank ist, sei automatisch berufsunfähig und bekomme Geld von der Versicherung. So einfach ist es nicht. Die Zahl sechs Monate steht in der Definition der Berufsunfähigkeit, meint dort aber etwas anderes als eine lange Krankschreibung. Hier erfährst du, was die sechs Monate wirklich bedeuten, wie sich Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden, wie du während der Krankheit abgesichert bist und wann du die BU beantragen solltest.
Was bedeuten die sechs Monate bei der Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausüben kannst. Entscheidend ist das Wort voraussichtlich. Es geht um eine ärztliche Prognose in die Zukunft, nicht um eine Wartezeit, die du zuerst absitzen musst.
Das heißt: Du musst nicht erst sechs Monate krank gewesen sein, um Leistungen zu bekommen. Sobald ein Arzt einschätzt, dass deine Einschränkung voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Umgekehrt macht dich auch eine lange Krankschreibung nicht automatisch berufsunfähig, wenn eine baldige Besserung erwartet wird.
Arbeitsunfähig oder berufsunfähig? Der Unterschied
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft verwechselt, sind aber klar zu trennen:
| Arbeitsunfähig | Berufsunfähig | |
|---|---|---|
| Dauer | meist vorübergehend | voraussichtlich mind. 6 Monate |
| Bedeutung | aktuell krankgeschrieben | Beruf dauerhaft zu unter 50 % möglich |
| Wer stellt fest | behandelnder Arzt | Versicherer nach Prüfung |
| Zahlt | Arbeitgeber, dann Krankenkasse | Berufsunfähigkeitsversicherung |
Arbeitsunfähig bist du, wenn du wegen einer Krankheit deine aktuelle Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kannst, etwa bei einem Beinbruch oder einer Grippe. Berufsunfähigkeit ist der weitergehende, dauerhafte Zustand. Eine lange Arbeitsunfähigkeit kann in Berufsunfähigkeit übergehen, muss es aber nicht.
Wie bist du während der Krankheit abgesichert?
Bist du angestellt und wirst krank, greift ein gestaffeltes System. In den ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, also dein volles Gehalt. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld, das bei rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens liegt und für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen gezahlt wird. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings gedeckelt und liegt oft deutlich unter deinem gewohnten Netto.
Selbstständige und freiwillig Versicherte in der privaten Krankenversicherung erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Für sie springt nur ein vereinbartes Krankentagegeld ein. Das Krankentagegeld zahlt einen festen Betrag in Euro pro Tag, muss aber gesondert im Vertrag abgeschlossen werden und ist ebenfalls zeitlich begrenzt. Wichtig: Krankentagegeld sichert nur die akute Krankheit ab, nicht die dauerhafte Berufsunfähigkeit. Nach dem Ende von Krankengeld oder Krankentagegeld entsteht die eigentliche finanzielle Versorgungslücke. Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an: Sie zahlt eine vereinbarte monatliche BU-Rente, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt ist, und schließt so die Lücke zwischen Krankengeld und deinem gewohnten Einkommen.
Wann solltest du die Berufsunfähigkeit beantragen?
Warte nicht, bis das Krankengeld ausläuft. Zeichnet sich früh ab, dass du deinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht oder nur eingeschränkt ausüben kannst, solltest du den Leistungsantrag bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Für den Antrag brauchst du eine genaue Beschreibung deines Berufs, ärztliche Befunde und Angaben zu deiner konkreten Tätigkeit.
Der Versicherer prüft dann, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Anders als bei der Krankschreibung genügt nicht die Diagnose allein, entscheidend ist, wie stark die Erkrankung deine berufliche Leistungsfähigkeit einschränkt. Wie der Antrag im Detail abläuft, liest du im Ratgeber zur BU-Rente beantragen.
BU-Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
Ein wichtiger Punkt: Gute Tarife zahlen die BU-Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist, nicht erst ab Antragstellung. Wenn die Prüfung länger dauert, verlierst du die Zeit dazwischen also nicht. Umso wichtiger ist, den Eintritt der Berufsunfähigkeit gut zu dokumentieren.
Achte deshalb beim Abschluss auf einen Vertrag mit klaren Bedingungen, der rückwirkend leistet, und auf einen Prognosezeitraum von sechs Monaten statt längerer Fristen. Gerade Selbstständige und Versicherte in der privaten Krankenversicherung sollten neben dem Krankentagegeld unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Beide Punkte sind Qualitätsmerkmale eines guten BU-Tarifs.
Fazit: sechs Monate sind eine Prognose, keine Wartezeit
Die sechs Monate in der Definition der Berufsunfähigkeit sind eine ärztliche Prognose, kein Zeitraum, den du erst krank sein musst. Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe: Eine Krankschreibung ist vorübergehend, Berufsunfähigkeit ist der dauerhafte Zustand. Während der Krankheit sichern dich Lohnfortzahlung und Krankengeld ab, danach greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer früh handelt und den Antrag rechtzeitig stellt, sichert sich die oft rückwirkende Leistung.
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