Das Wichtigste in Kürze
- Fibromyalgie kann berufsunfähig machen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen Beruf voraussichtlich sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst und die Einschränkung belegt ist.
- Fibromyalgie ist in der Versicherung ein umstrittenes Krankheitsbild. Versicherer prüfen den Leistungsantrag besonders kritisch.
- Gerichte haben mehrfach zugunsten von Betroffenen entschieden. Eine genaue Dokumentation und ärztliche Nachweise sind entscheidend.
- Mit Fibromyalgie in der Vorgeschichte ist der Neuabschluss schwierig. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt deine Chancen.
Fibromyalgie bedeutet Schmerzen am ganzen Körper, oft begleitet von Erschöpfung und Schlafstörungen. Für Betroffene stellt sich die Frage, ob Fibromyalgie berufsunfähig macht und ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Hier erfährst du, wann die BU bei dem chronischen Schmerzsyndrom leistet und worauf es im Leistungsfall ankommt.
Was ist Fibromyalgie?
Fibromyalgie, auch Fibromyalgie-Syndrom oder FMS, ist eine chronische Schmerzstörung. Typische Symptome sind anhaltende Schmerzen in mehreren Körperregionen, dazu Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme. Die Wissenschaft vermutet unter anderem eine veränderte Schmerzverarbeitung an den Nervenfasern als Ursache. Die genauen Ursachen sind nicht abschließend geklärt, und die Erkrankung ist bisher nicht heilbar. Die Auswirkungen dieser Krankheit können den Alltag und die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und zu einer dauerhaft verminderten Leistungsfähigkeit im Beruf führen.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Fibromyalgie?
Grundsätzlich zahlt jede Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Fibromyalgie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst. Weil die Schmerzen subjektiv und schwer messbar sind, gilt Fibromyalgie in der Personenversicherung jedoch als umstrittenes Krankheitsbild. Versicherer prüfen den Leistungsantrag deshalb besonders kritisch.
Entscheidend ist der Nachweis. Eine gesicherte fachärztliche Diagnose, ein dokumentierter Behandlungsverlauf und eine genaue Beschreibung, welche beruflichen Tätigkeiten dir nicht mehr möglich sind, sind die Grundlage. Gerichte haben mehrfach zugunsten von Versicherten entschieden und Versicherer zur Zahlung der BU-Rente verurteilt. Spezialisierte Kanzleien haben solche Verfahren teilweise erfolgreich geführt. Ein gut belegter Anspruch lohnt sich also, auch wenn der Versicherer zunächst zögert.
BU mit Fibromyalgie abschließen
Schwierig wird es, wenn du dich erst nach der Diagnose absichern willst. Als chronische Vorerkrankung wird Fibromyalgie kritisch bewertet. Je nach Verlauf sind ein Risikozuschlag, ein Ausschluss oder eine Ablehnung möglich. Beantworte die Gesundheitsfragen trotzdem immer vollständig und wahrheitsgemäß, sonst riskierst du im Leistungsfall den Schutz (vorvertragliche Anzeigepflicht).
Der sicherste Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage, bei der eine mögliche Ablehnung nicht aktenkundig wird. Klappt der reguläre Schutz nicht, kann eine Absicherung ohne umfangreiche Gesundheitsfragen oder eine Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative sein.
Anspruch auf die BU-Rente durchsetzen
Hast du bereits eine Police, kommt es auf gute Unterlagen an. Beschreibe deinen Beruf und deinen Arbeitsalltag sehr genau, inklusive körperlicher und psychischer Belastungen. Sammle alle Arztberichte lückenlos. Zweifelt der Versicherer weiter, hilft ein Anwalt oder eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei, deine verminderte Leistungsfähigkeit und die dauerhaften Einschränkungen klar darzustellen. Welche Rechte du hast, liest du unter BU zahlt nicht.
Fazit: Fibromyalgie und Berufsunfähigkeit
Fibromyalgie kann zur Berufsunfähigkeit führen, ist als Leistungsgrund aber nicht leicht durchzusetzen, weil die Beschwerden subjektiv sind. Ob die BU zahlt, entscheidet nicht die Diagnose allein, sondern die belegte Einschränkung deiner Arbeit über mindestens sechs Monate. Wer noch gesund ist, sichert sich früh ab. Wer bereits betroffen ist, dokumentiert lückenlos und klärt die Chancen mit einer anonymen Risikovoranfrage.
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Häufige Fragen
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Fibromyalgie?
Warum ist Fibromyalgie bei der BU umstritten?
Bekomme ich mit Fibromyalgie noch eine BU?
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Fibromyalgie Vereinigung
