Ratgeber

Bluthochdruck und Berufsunfähigkeit: BU trotz Hypertonie

Bluthochdruck und Berufsunfähigkeit: BU trotz Hypertonie
Krankheitsbild
Hypertonie (Bluthochdruck)
Allein berufsunfähig
selten
Beim Abschluss
Werte entscheiden über Zuschlag

Das Wichtigste in Kürze

  • Bluthochdruck allein macht selten berufsunfähig. Gefährlich sind vor allem die Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenschäden.
  • Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Bluthochdruck eine Vorerkrankung. Gut eingestellte, leichte Werte sind oft ohne Zuschlag versicherbar, hohe Werte können einen Risikozuschlag auslösen.
  • Gib beim Abschluss deine Blutdruckwerte, Medikamente und mögliche Folgeschäden vollständig an.
  • Bei erhöhten Werten ist eine anonyme Risikovoranfrage der sichere Weg, um deine Konditionen zu prüfen.

Bluthochdruck ist eine der häufigsten Diagnosen in Deutschland, viele Menschen leben jahrelang damit. Beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich deshalb die Frage: Macht Bluthochdruck berufsunfähig, und welche Rolle spielt er bei der Gesundheitsprüfung, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen willst? Hier erfährst du, wann Hypertonie zur Berufsunfähigkeit führt, wie Versicherer sie bewerten und wie du dich trotz erhöhter Werte gut absicherst.

Tipp: Mit erhöhten Blutdruckwerten lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage, bevor du einen Antrag stellst. So vermeidest du eine aktenkundige Ablehnung.

Was ist Bluthochdruck?

Bluthochdruck, medizinisch Hypertonie, bedeutet, dass der Druck in den Arterien dauerhaft zu hoch ist. Von Bluthochdruck spricht man in der Regel ab Werten von 140 zu 90 mmHg. Das Tückische: Bluthochdruck verursacht lange keine Symptome und bleibt oft unbemerkt. Genau deshalb wird er als stiller Risikofaktor bezeichnet.

Unbehandelt schädigt ein hoher Blutdruck über Jahre die Gefäße und Organe. Daraus können ernste Folgeerkrankungen entstehen. Gut behandelt, etwa mit Medikamenten und einem gesünderen Lebensstil, lässt sich Bluthochdruck dagegen meist gut in den Griff bekommen, und das Risiko sinkt deutlich.

Macht Bluthochdruck berufsunfähig?

Bluthochdruck allein führt nur selten zur Berufsunfähigkeit. Wer gut eingestellte Werte hat, kann in fast allen Berufen normal arbeiten. Berufsunfähig wird man in der Regel nicht durch die Hypertonie selbst, sondern durch ihre Folgeerkrankungen. Dazu zählen vor allem Herzinfarkt, Schlaganfall, koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und Nierenschäden.

Diese Folgeerkrankungen können die berufliche Leistungsfähigkeit stark und dauerhaft einschränken. Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung liegt vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst. Ein Schlaganfall mit bleibenden Einschränkungen erreicht diese Schwelle schnell, ein gut behandelter Bluthochdruck ohne Folgeschäden dagegen kaum.

Bluthochdruck und der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn Bluthochdruck selten direkt berufsunfähig macht, spielt er beim Abschluss eine wichtige Rolle. Bei den Gesundheitsfragen wird nach Bluthochdruck und anderen Vorerkrankungen der letzten Jahre gefragt, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Wie der Versicherer die Hypertonie bewertet, hängt vor allem von der Höhe deiner Werte, der Behandlung und möglichen Folgeschäden ab.

So bewerten Versicherer Bluthochdruck beim BU-Abschluss (grobe Orientierung)
Situation Mögliche Folge
Leichter, gut eingestellter Bluthochdruck oft Annahme ohne Zuschlag
Höhere Werte, mehrere Medikamente Risikozuschlag möglich
Bluthochdruck mit Folgeschäden Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Sehr hohe, schlecht eingestellte Werte Annahme oft schwierig

Ein leichter, medikamentös gut eingestellter Bluthochdruck ist in vielen Fällen ohne Zuschlag versicherbar. Je höher die Werte und je mehr Medikamente nötig sind, desto eher fällt ein Beitragszuschlag an. Ob und wie hoch ein Zuschlag ausfällt, entscheidet der Versicherer individuell und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Genau deshalb lohnt es sich, vor dem Abschluss der BU-Versicherung mehrere Anbieter zu vergleichen. Kommen bereits Folgeschäden hinzu, kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen, bestimmte Erkrankungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.

Welche Angaben der Versicherer verlangt

Damit der Versicherer deinen Bluthochdruck einschätzen kann, solltest du bei den Gesundheitsfragen möglichst genaue Angaben machen. Wichtig sind:

  • seit wann der Bluthochdruck bekannt ist
  • deine aktuellen Blutdruckwerte, idealerweise mit Messprotokoll
  • welche Medikamente du in welcher Dosis nimmst
  • ob es Folgeschäden an Herz, Gefäßen oder Nieren gibt

Beantworte diese Fragen immer vollständig und wahrheitsgemäß. Verschweigst du den Bluthochdruck, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung verweigern. Das regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes.

BU trotz Bluthochdruck: so verbesserst du deine Chancen

Erhöhte Werte bedeuten nicht das Aus für den BU-Schutz. Bevor du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, gehst du am besten Schritt für Schritt vor. Mit einer kostenfreien anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern prüfst du zunächst, wer dich mit erhöhtem Blutdruck zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass eine mögliche Ablehnung aktenkundig wird. So kannst du auch mit einer Vorerkrankung eine passende BU abschließen. Das ist gerade bei Vorerkrankungen wie Bluthochdruck der sichere Weg.

Es hilft außerdem, wenn dein Bluthochdruck dokumentiert gut eingestellt ist. Aktuelle, niedrige Werte und eine stabile Behandlung wirken sich positiv auf die Bewertung aus. Zum Beispiel kann es helfen, vor dem Antrag einige Monate saubere Messwerte zu sammeln. So bist du in vielen Fällen ohne oder nur mit geringem Beitragszuschlag versichert. Klappt der reguläre Schutz trotzdem nicht, kann eine Absicherung ohne umfangreiche Gesundheitsfragen oder eine Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative sein. Starte dazu unsere anonyme Risikovoranfrage.

Was gilt, wenn du schon eine BU abgeschlossen hast?

Hast du deine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgeschlossen und entwickelst erst danach einen Bluthochdruck, musst du das dem Versicherer nicht nachmelden. Der Schutz bleibt in vollem Umfang bestehen, denn maßgeblich ist dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses. Genau das ist ein starkes Argument dafür, die BU so früh wie möglich abzuschließen, solange du noch gesund bist und keine Vorerkrankungen wie erhöhten Blutdruck angeben musst. Wer erst mit bestehendem Bluthochdruck eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, zahlt im Zweifel mehr oder bekommt einen Ausschluss.

Zahlt die BU bei Folgeerkrankungen von Bluthochdruck?

Ja. Führt der Bluthochdruck zu einer Folgeerkrankung wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall und wirst du dadurch berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern die Erkrankung nicht ausgeschlossen wurde. Entscheidend ist auch im Fall der Berufsunfähigkeit nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Folgen deine berufliche Leistungsfähigkeit einschränken. Halte deshalb alle Befunde, Reha-Berichte und Nachweise lückenlos fest.

Anspruch auf die BU-Rente durchsetzen

Wirst du wegen einer Folgeerkrankung berufsunfähig und lehnt der Versicherer die Leistung ab, ist das nicht das letzte Wort. Für den Anspruch auf die BU-Rente musst du belegen, dass die Erkrankung deine Arbeit erheblich und voraussichtlich über sechs Monate einschränkt. Viele Ablehnungen halten einer genauen Prüfung nicht stand. Welche Rechte du hast, liest du unter BU zahlt nicht.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine medizinische Beratung und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Die genannten Werte und Bewertungen sind grobe Orientierung und hängen vom Einzelfall und vom jeweiligen Versicherer ab.

Fazit: Bluthochdruck und Berufsunfähigkeit

Bluthochdruck allein macht selten berufsunfähig, seine Folgeerkrankungen aber sehr wohl. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Hypertonie eine Vorerkrankung, deren Bewertung von Werten, Behandlung und Folgeschäden abhängt. Gut eingestellte Werte sind oft ohne Zuschlag versicherbar. Wer erhöhte Werte hat, klärt seine Chancen am besten mit einer anonymen Risikovoranfrage und macht bei den Gesundheitsfragen vollständige Angaben.

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Häufige Fragen

Macht Bluthochdruck berufsunfähig?
Bluthochdruck allein nur selten. Berufsunfähig wird man meist durch Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenschäden, die die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.
Bekomme ich mit Bluthochdruck eine BU ohne Zuschlag?
Leichter, gut eingestellter Bluthochdruck ist oft ohne Zuschlag versicherbar. Bei höheren Werten oder mehreren Medikamenten kann ein Risikozuschlag anfallen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt deine Konditionen.
Muss ich Bluthochdruck bei der BU angeben?
Ja, unbedingt und vollständig. Verschweigst du den Bluthochdruck, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten. Gib Werte, Medikamente und mögliche Folgeschäden genau an.

Quelle: Deutsche Hochdruckliga, Deutsche Rentenversicherung

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