Das Wichtigste in Kürze
- Arthrose kann berufsunfähig machen, vor allem in körperlichen Berufen, wenn Gelenke wie Knie, Hüfte, Hände oder die Wirbelsäule stark verschlissen sind. Die BU zahlt, wenn du deinen Beruf voraussichtlich sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst.
- Arthrose ist der häufigste Gelenkverschleiß und eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Sie ist nicht heilbar und schreitet mit dem Alter voran.
- Mit einer Arthrose-Diagnose ist der Neuabschluss einer BU schwierig, oft nur mit Ausschluss des betroffenen Gelenks oder Risikozuschlag.
- Kläre deine Chancen mit einer anonymen Risikovoranfrage und prüfe Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung.
Arthrose ist die häufigste Gelenkerkrankung und trifft mit den Jahren fast jeden. Für Betroffene stellt sich die Frage, ob Arthrose berufsunfähig macht und ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Hier erfährst du, was hinter dem Gelenkverschleiß steckt, wann die BU leistet und wie du dich trotz Arthrose noch absichern kannst.
Was ist Arthrose?
Arthrose ist ein fortschreitender Verschleiß der Gelenke. Dabei baut sich die schützende Knorpelschicht im Gelenk immer weiter ab, bis Knochen auf Knochen reibt. Typische Symptome sind Schmerzen, Steifheit und eine nachlassende Beweglichkeit. Am häufigsten betroffen sind Knie, Hüfte und die Wirbelsäule, aber auch eine Arthrose in den Fingern ist verbreitet und kann für viele Menschen schwerwiegende Folgen im Beruf haben.
Arthrose entsteht durch normale Abnutzung, Überlastung, Fehlstellungen oder frühere Verletzungen. Sie ist nicht heilbar und schreitet mit dem Alter voran. Rund 40 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer zwischen 50 und 60 Jahren sind betroffen. Damit gehört Arthrose zu den Erkrankungen des Bewegungsapparats, einer der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Wann macht Arthrose berufsunfähig?
Ob Arthrose berufsunfähig macht, hängt vom betroffenen Gelenk, vom Schweregrad und von deinem Beruf ab. Eine leichte Arthrose lässt sich oft gut behandeln. In fortgeschrittenen Stadien mit starken Schmerzen und deutlicher Bewegungseinschränkung wird die Ausübung vieler Berufe jedoch unmöglich. Besonders betroffen sind körperliche Berufe, in denen du viel stehst, hebst, kniest oder mit den Händen arbeitest, etwa im Handwerk, in der Pflege oder auf dem Bau.
Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung liegt vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst. Ein Bürojob lässt sich mit einer Kniearthrose meist noch bewältigen, ein Beruf auf der Baustelle dagegen kaum. Reicht die gesetzliche Absicherung nicht, drohen dem Versicherten erhebliche finanzielle Folgen, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei rund 1.000 Euro.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arthrose?
Grundsätzlich zahlt jede Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Arthrose, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der Nachweis, wie stark der Gelenkverschleiß deine berufliche Leistungsfähigkeit einschränkt. Der Versicherer will nachvollziehen können, welche Tätigkeiten dir wegen der Arthrose nicht mehr möglich sind.
Sammle deshalb alle Befunde, Röntgenbilder und Nachweise über deine Behandlung. Je besser der Zusammenhang zwischen deiner Arthrose und deiner konkreten Tätigkeit belegt ist, desto reibungsloser läuft der Leistungsantrag. Ein ärztliches Gutachten kann dabei eine wichtige Rolle spielen.
BU mit Arthrose abschließen: das ist zu beachten
Schwierig wird es, wenn du dich erst nach der Diagnose Arthrose absichern willst. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt Arthrose zu den Vorerkrankungen. Weil sie das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöht, bewerten Versicherer sie kritisch. Je nach betroffenem Gelenk, Schweregrad und Verlauf sind ein Risikozuschlag, ein Ausschluss für das betroffene Gelenk oder eine Ablehnung möglich. Bei einem Ausschluss zahlt die Versicherung später nicht, wenn die Berufsunfähigkeit gerade auf die Arthrose zurückgeht.
Beantworte die Gesundheitsfragen trotzdem immer vollständig und wahrheitsgemäß. Verschweigst du die Diagnose, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten (vorvertragliche Anzeigepflicht). Der sicherste Weg vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei prüfen mehrere Versicherer deinen Fall, ohne dass eine mögliche Ablehnung aktenkundig wird. Hast du bereits einen Antrag gestellt und eine Ablehnung erhalten, erschwert das den Schutz bei anderen Anbietern.
Klappt der reguläre Schutz nicht, gibt es Alternativen. Eine Grundfähigkeitsversicherung stellt geringere Gesundheitsanforderungen und sichert den Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Gehen, Knien oder Greifen ab. Auch eine Absicherung ohne umfangreiche Gesundheitsfragen kann je nach Situation ein Weg sein.
Anspruch auf die BU-Rente durchsetzen
Hast du deine Police vor der Diagnose abgeschlossen, hast du im Leistungsfall Anspruch auf die BU-Rente. Du musst belegen, dass die Arthrose deine berufliche Leistungsfähigkeit erheblich und voraussichtlich über sechs Monate einschränkt. Lehnt der Versicherer ab oder verweist auf einen anderen Beruf, ist das nicht das letzte Wort. Welche Rechte du dann hast, liest du unter BU zahlt nicht.
Fazit: Arthrose und Berufsunfähigkeit
Arthrose kann vor allem in körperlichen Berufen zur Berufsunfähigkeit führen, während sich ein Bürojob oft noch bewältigen lässt. Ob die BU zahlt, entscheidet nicht die Diagnose allein, sondern die konkrete Einschränkung deiner Arbeit über mindestens sechs Monate. Wer noch gesund ist, sichert die Arbeitskraft früh ab, denn nach der Diagnose wird es deutlich schwerer. Mit bestehender Arthrose sind eine anonyme Risikovoranfrage und der Blick auf Alternativen der beste Weg.
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Häufige Fragen
Macht Arthrose berufsunfähig?
Bekomme ich mit Arthrose noch eine BU?
Welche Alternativen gibt es zur klassischen BU?
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Arthrose-Hilfe
