Ratgeber

Berufsunfähigkeit: wie viele Stunden darf man noch arbeiten?

Berufsunfähigkeit: wie viele Stunden darf man noch arbeiten?
Private BU
Keine Stundengrenze
Maßstab
50 % des Berufs
EM-Rente
3- und 6-Stunden-Grenze

Das Wichtigste in Kürze

  • In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine feste Stundengrenze. Für die Berufsunfähigkeit zählt, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 Prozent schaffst.
  • Du darfst trotz Berufsunfähigkeit und laufender BU-Rente weiterarbeiten, sofern dein Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
  • Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gelten feste Stundengrenzen: unter 3 bzw. unter 6 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt.

„Wie viele Stunden darf ich bei Berufsunfähigkeit noch arbeiten?“ Diese Frage sorgt oft für Verwirrung, weil zwei völlig verschiedene Systeme durcheinandergehen: die private Berufsunfähigkeitsversicherung und die staatliche Erwerbsminderungsrente. Wir trennen das sauber und zeigen dir mit einem Beispiel, wann Berufsunfähigkeit vorliegt.

Wichtig: Achte auf einen Tarif ohne abstrakte Verweisung, sonst darf dich der Versicherer auf andere Tätigkeiten verweisen.

Private BU: keine Stundengrenze, sondern die 50-Prozent-Regel

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kennt keine feste Stundenzahl. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du infolge einer Krankheit deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu unter 50 Prozent ausüben kannst. Der Grad der Berufsunfähigkeit muss also 50 Prozent erreichen, dann besteht Anspruch auf die volle BU-Rente, egal wie viele Stunden du theoretisch noch woanders arbeiten könntest.

Beispiel: Wer normalerweise 40 Stunden pro Woche in Vollzeit arbeitet und gesundheitlich nur noch 20 Stunden schafft, hat einen Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent erreicht und ist berufsunfähig. Wichtig: Die Arbeitszeit ist nicht das einzige Kriterium. Kannst du eine prägende, für deinen Beruf entscheidende Tätigkeit nicht mehr ausüben, kann Berufsunfähigkeit auch dann vorliegen, wenn die reine Stundenzahl noch über 50 Prozent liegt.

Darf ich trotz Berufsunfähigkeit arbeiten?

Ja. Du darfst trotz Berufsunfähigkeit und laufender BU-Rente weiterarbeiten, oft sogar in einem neuen, leidensgerechten Beruf. Voraussetzung: Dein Vertrag verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Sonst könnte der Versicherer argumentieren, du könntest theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben, und die Leistung verweigern. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört deshalb zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines guten Tarifs. Versicherte sollten hier genau hinschauen, denn genau an diesem Punkt entstehen die meisten Streitigkeiten.

Erwerbsminderungsrente: hier zählen die Stunden

Ganz anders die gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Sie orientiert sich am gesamten Arbeitsmarkt und an festen Stundengrenzen pro Tag. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle EM-Rente, wer drei bis unter sechs Stunden schafft, die halbe. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei kaum eine Rolle, du kannst auf einfachste Tätigkeiten verwiesen werden. Genau diese Lücke schließt die private Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie auf deinen konkreten Beruf schaut statt auf eine allgemeine Stundenregel.

Wie wird die Einschränkung festgestellt?

Ob dein Grad der Berufsunfähigkeit 50 Prozent erreicht, beurteilt der Versicherer anhand ärztlicher Unterlagen und deiner Angaben zum Beruf. Ein Arzt dokumentiert die gesundheitlichen Einschränkungen, du beschreibst deine konkrete Tätigkeit mit Aufgaben, Belastungen und Arbeitszeit. Bei körperlichen wie bei psychischen Erkrankungen zählt am Ende dasselbe: Was schaffst du von deinem bisherigen Beruf noch, und was nicht mehr? Wird dein Antrag abgelehnt, hilft dir BU zahlt nicht weiter.

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich mit privater BU arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 Prozent schaffst, sonst liegt Berufsunfähigkeit vor.
Darf ich neben der BU-Rente einen neuen Job annehmen?
In der Regel ja, wenn dein Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Sonst kann der neue Job die Leistung gefährden.
Gilt bei der Erwerbsminderungsrente eine Stundengrenze?
Ja: unter 3 Stunden volle Rente, 3 bis unter 6 Stunden halbe Rente, bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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