Können Sie auf Ihr Einkommen verzichten?

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich 2025
Clever gegen BU absichern

Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Erfahren Sie hier, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung heute noch sinnvoll ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten!

Wie viel kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung und welcher Monatsbeitrag ist zu leisten?

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer!

Können die Beiträge bei der Steuererklärung angegeben werden und wie viel ist steuerlich absetzbar?

Gegen BU versichern: Fünf gute Gründe für eine Berufsunfähigkeits­versicherung

Es gibt jede Menge Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Schauen wir uns nachfolgend die fünf wichtigsten Gründe für eine BU-Versicherung an.

BU kann jeden treffen

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Jeder Vierte wird in Deutschland berufsunfähig. Dabei trifft es sowohl Personen mit schwerer körperlicher Arbeit, aber auch Menschen in sozialen Berufen und mit Bürotätigkeit. Rückenprobleme, psychische Erkrankungen und schweren Krankheiten sind die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähikeit.

Absicherung der Arbeitskraft

Bestes Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den leistungsstärksten Versicherungen auf dem Markt und ist das beste Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft. Durch den starken Wettbewerb haben sich in den letzten Jahren der Service wie auch das Leistungs- und Beitragsniveau deutlich verbessert.

Steuervorteile bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Steuervorteile während der Beitragszahlung und bei Leistungsbezug

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Zusätzlich wird die Leistung bei Rentenzahlung günstig versteuert. Denn nur der Ertragsanteil muss im Leistungsfall versteuert werden.

Der ideale BU Tarif: Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

Die Höhe der Rentenleistung lässt sich bei Vertragsabschluss individuell und dem eigenen Bedarf entsprechend festlegen. Außerdem bieten viele Gesellschaften die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen die Rentenleistung zu erhöhen. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung (siehe Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen).

Erwerbsminderungsrente: Die staatlichen Leistungen sind nicht ausreichend

Der Staat zahlt für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine Rente, wenn sie berufsunfähig werden. Die staatliche Absicherung sieht lediglich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente vor, deren durchschnittliche Leistung im Jahr 2023 bei etwa 1.001 Euro monatlich lag. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zu früheren Jahren dar, ist jedoch oft nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Hinzu kommt, dass Antragsteller strenge Voraussetzungen erfüllen müssen, um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die Rentenleistung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller nachweislich aufgrund von Krankheit oder Behinderung in der Lage ist, weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Für die volle Erwerbsminderungsrente muss die Arbeitsfähigkeit auf weniger als drei Stunden pro Tag eingeschränkt sein.

Für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es keinen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese Personengruppe ist auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen angewiesen, um sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich: Aktuelle Tarife verschiedener Versicherer im Vergleich

Die Leistungen und Kosten der verschiedenen BU-Versicherer unterscheiden sich teils erheblich. Wer eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, sollte die Versicherer und deren Tarife miteinander vergleichen und vorab deren Beiträge berechnen. Bei uns finden Sie viele Anbieter im Vergleich – nutzen Sie unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleichsservice.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft

Fast jeder kann im Laufe seines Lebens rund eine Millionen Euro verdienen. Doch ob wir das auch tatsächlich schaffen, hängt von vielen Faktoren ab. Mitunter davon, wie gesund wir bleiben. Und das ist nicht selbstverständlich.

In jungen Jahren machen sich die wenigsten Menschen Gedanken darüber, dass sie womöglich eines Tages ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Dabei gibt es viele potenzielle Risiken für junge Leute, welche die Arbeitskraft bedrohen können:

  • Allergien
  • Rückenprobleme
  • Psychische Erkrankungen
  • Bandscheibenvorfälle
  • Schwere Krankheiten
  • Rheuma oder Arthrose

All diese Risiken bedrohen nicht nur ältere Menschen. Psychische Erkrankungen, Allergien, Rückenprobleme und weitere Krankheiten können auch in jungen Jahren auftreten. Und im schlimmsten Fall bedeutet dies für die Betroffenen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Denn wie soll ein Gärtner mit einer Pollenallergie tagtäglich im Freien arbeiten? Der Elektriker mit Arthrose in den Händen Installationen durchführen oder eine Bürokauffrau mit Rückenleiden jeden Tag acht Stunden sitzen?

Können die Betroffenen ihren Beruf nicht mehr ausüben, fällt ihr Einkommen und damit ihre Existenzgrundlage (siehe Existenzschutzversicherung) weg. Die staatlichen Leistungen bieten keinen Ersatz, denn diese sind nur knapp bemessen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass jede berufstätige Person eigenverantwortlich dafür Sorge trägt, ihre Arbeitskraft abzusichern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUV) lässt sich der Verlust des Einkommens absichern. Einer Art Vollkaskoversicherung für die Arbeitskraft, wenn diese einmal verloren geht.

Thema Berufsunfähigkeitsversicherung: Für welche Berufe ist sie besonders wichtig?

BU-Versicherung für einige Berufsgruppen besonders wichtig

Für einige Personengruppen ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit besonders wichtig. Nicht nur, weil sie ein hohes Risiko haben. Sondern auch, weil für sie keine staatlichen Ansprüche an eine Erwerbsminderungsrente bestehen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige elementar. Denn viele sind von der Rentenversicherungspflicht befreit und haben daher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung. Auch Beamte auf Probe oder Widerruf sollten eine Versicherung abschließen, da sie bei einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt erhalten. Für sie kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung infrage.

Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und Personen mit hohem Risiko für eine BU (Dachdecker, Gerüstbauer, Bäcker etc.) eine Versicherung abschließen. Aber auch Arbeitnehmer mit einem klassischen Bürojob haben das Risiko, berufsunfähig zu werden. Denn psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Die BU-Versicherung ist zudem für Schüler und Studenten interessant, da sie aufgrund des niedrigen Eintrittsalters und der risikoarmen Tätigkeit geringe Beiträge bezahlen.

BU-Versicherung für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler sind selten gesetzlich rentenversichert und erhalten daher keine Leistungen.

BU-Versicherung für Beamte

Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Für Staatsdiener gibt es daher die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.

BU-Versicherung für Studenten

Studenten zahlen aufgrund des niedrigen Eintrittsalters und der risikoarmen Tätigkeit geringe Beiträge.

BU-Versicherung für Ärzte

Die BUV für Ärzte ist eine sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk.

BU-Versicherung für Lehrer

Lehrer haben ein vergleichsweise hohes Risiko, durch psychische Erkrankungen berufsunfähig zu werden, was eine BUV besonders wichtig macht.

BU-Versicherung für Schüler

Während der Schülertätigkeit sind die Beiträge zur BUV unter anderem wegen des geringen Eintrittsalters besonders günstig.

1/4

Jeder Vierte wird berufsunfähig
(GDV-Erhebung aus 2024)

32%

Häufigste BU-Ursache sind Nervenkrankheiten

17,02 Mio.

BU-Verträge in Deutschland
(GDV-Statistik)

967.781

Arbeitsunfälle in Deutschland pro Jahr
(DGUV-Statistik aus 2023)

BUV Definition

Erfahren Sie hier, was man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung versteht.

Was ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung oder BUV) bietet Versicherungsschutz, wenn die Versicherten ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Diese Definition ist in § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen in beiden Fällen. Wichtig ist nur, dass sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind und dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft (mindestens sechs Monate lang) bestehen bleibt. Das bedeutet, sie können mehr als die Hälfte ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten. Wer normalerweise acht Stunden pro Tag arbeitet, gilt demnach erst als berufsunfähig, sobald er seiner Tätigkeit weniger als vier Stunden pro Tag nachkommen kann. Bei einem Teilzeitjob gilt man erst als berufsunfähig, wenn man weniger als zwei Stunden am Tag arbeiten kann.

Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. In welcher Höhe, lässt sich bei Vertragsabschluss festlegen. Übliche Renten sind 1.000 Euro, 1.500 Euro, 2.000 Euro und 2.500 Euro im Monat. Allerdings haben Versicherte bei der Wahl der Rentenhöhe freie Hand. Die monatliche BU-Rente darf jedoch maximal dem bisherigen Einkommen entsprechen.

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wird bezahlt, solange die Versicherten keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen. Sind sie wieder berufsfähig, zahlen manche Versicherer eine Einmalleistung in Höhe von mehreren Monatsrenten als Wiedereingliederungshilfe, wenn die Versicherten einer neuen Tätigkeit nachgehen.

Berufsunfähig oder Arbeitsunfähig?

Viele Verbraucher fragen sich, worin der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung liegt. Dabei wird der Unterschied bei genauerer Betrachtung beider Begriffe deutlich:

  • Berufsunfähig ist, wer seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ohne Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft ausüben kann.
  • Arbeitsunfähig ist, wer seine zuletzt ausgeübte Arbeit aufgrund von Krankheit oder unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Zustandes nicht mehr ausüben kann.

Berufsunfähigkeit ist somit ein dauerhafter Zustand, während die Arbeitsunfähigkeit im Regelfall nur vorübergehend ist. Diese liegt auch bereits dann schon vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Grippe vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Wichtig ist, dass es sich um ein ärztliches Attest handelt.

Arbeitnehmer erhalten auch bei Krankheit eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag beziehen sie Krankengeld bzw. Krankentagegeld von der Krankenkasse. Um die daraus resultierende Versorgungslücke zu schließen, können sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird auch Selbstständigen empfohlen, da sie keine Lohnfortzahlung haben.

Berufsunfähig: Wie viel Rente zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit. Zuvor war dieser Schutz für alle Versicherten vorgesehen. Personen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit keine staatliche Leistung mehr. Für sie gilt ausschließlich die Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Berufsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Person auch erwerbsunfähig ist.

Erwerbsgemindert ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob die Person ihren bisherigen Beruf noch ausüben könnte. Entscheidend ist die allgemeine Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

  • Ein Bäcker kann aufgrund einer Mehlstauballergie seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert, da er möglicherweise in einem anderen Beruf arbeiten kann.
  • Eine Bürokauffrau kann aufgrund einer Krebserkrankung weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Sie ist sowohl berufsunfähig als auch erwerbsgemindert.

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen und Unterschiede

Die Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen gewährt:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Wird gezahlt, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wird gezahlt, wenn eine Person zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Für den Bezug der Erwerbsminderungsrente müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Keine Erwebsminderungsrente

mehr als 6 h

Wer 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Teilweise Erwebsminderungsrente

3 - 6 h

Wer täglich zwischen 2 und 6 Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente.

Volle Erwebsminderungsrente

weniger als 3 h

Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Die staatliche Leistung bei Erwerbsunfähigkeit

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente des Staates lässt sich aus der Renteninformation entnehmen. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche monatliche EM-Rente im Jahr 2023 bei 1.056 € brutto für Männer und 985 € brutto für Frauen. Netto, nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ergibt sich ein durchschnittlicher Zahlbetrag von 935 € für Männer und 944 € für Frauen. Quelle

Diese Zahlen verdeutlichen, wie hoch die Versorgungslücke im Falle einer Erwerbsminderung sein kann. Besonders problematisch ist, dass viele Personen die Voraussetzungen für eine staatliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, da sie lediglich berufsunfähig und nicht vollständig erwerbsunfähig sind.

Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind sehr hoch

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind streng. Laut Statistik werden 40 % der Anträge abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat nur, wer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Hinzu kommen die medizinischen Voraussetzungen. Quelle

Reha vor Rente

Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, prüfen die Sachbearbeiter, ob sich der gesundheitliche Zustand durch medizinische Reha-Maßnahmen wiederherstellen lässt.

Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Wie wichtig ist eine BU-Versicherung?

Die staatlichen Leistungen, wenn Personen nicht mehr arbeiten können, reichen in den seltensten Fällen aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Hinzu kommt, dass viele Personen die Voraussetzungen dafür gar nicht erst erfüllen. Können sie ihren Beruf nicht mehr ausüben, sind sie nicht automatisch erwerbsunfähig. Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sie mindestens drei Stunden am Tag keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen können. Ein Handwerker, Einzelhändler oder auch leitender Angestellter, der noch als Pförtner arbeiten könnte, erhält somit keine Leistung vom Staat. Dies macht die Dringlichkeit einer privaten BU-Versicherung deutlich.

Zudem ist die BUV für einige Berufsgruppen besonders wichtig, da sie keine Ansprüche an staatliche Leistungen haben:

  • Auszubildende und Berufseinsteiger erfüllen häufig nicht die Voraussetzungen (fünf Jahre Mitgliedschaft in der Rentenkasse und 36 Monate Pflichtbeiträge) für eine Erwerbsminderungsrente.
  • Selbstständige und Freiberufler sind oft nicht gesetzlich rentenversichert und erhalten daher keine Leistung.

Und auch für alle anderen Erwerbstätigen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, ist eine BUV sehr wichtig. Denn nur so können sie die finanziellen Folgen durch den Verlust der Arbeitskraft absichern.

Verteilung der häufigsten BU-Ursachen

Psyche
0%
Krebserkrankung
0%
Bewegungsapparat
0%
Unfälle
0%
Nervensystem
0%
Herz-Kreislaufsystem
0%
Sonstige
0%

Die häufigsten Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Jahr der Erhebung: 2021, An der Umfrage haben sich Gesellschaften mit 37 % Marktanteil beteiligt.
Quelle: GDV

Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielseitig

Ein häufiges Argument gegen eine BU-Versicherung ist, dass der eigene Beruf keine Gefahren birgt und somit auch kein Risiko besteht. Doch kann jeder berufsunfähig werden. Büroangestellte können Rückenleiden entwickeln. Lehrer oder leitende Angestellte psychische Erkrankungen. Und körperlich Arbeitende sind sowieso immer einem hohen Risiko ausgesetzt.

Statistiken zeigen, dass die häufigste Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen sind. Dies resultiert aus dem steigenden Druck in der Arbeitswelt. Doch auch Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebs und weitere Krankheiten bedrohen die Arbeitskraft und damit die finanzielle Existenz.

Das sind die Vor- und Nachteile einer BU-Versicherung

Für den Abschluss einer BUV sprechen viele Argumente. Der größte Vorteil ist die finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft. Den Vorteilen stehen aber auch Nachteilen entgegen, wie die teuren Beiträge für körperlich tätige Berufsgruppen.

Vorteile

  • Finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft

    Die BU zahlt eine Rente, wenn die Versicherten nicht mehr arbeiten können.

  • Ursache für die BU spielt keine Rolle

    Die BU Leistet sowohl bei Krankheit wie auch bei Behinderung und nach einem Unfall.

  • Höhere Leistungen als vom Staat

    Die Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht ausreichend – eine BU schließt die Versorgungslücke.

  • Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

    Gute Versicherer leisten, wenn die Versicherten zu mindestens 50 Prozent BU sind.

  • Flexibilität

    Laufzeit und Leistung lassen sich individuell festlegen und bei Bedarf anpassen (Nachversicherungsgarantie).

Nachteile

  • Reine Risikoabsicherung

    Bei klassischen BU-Verträgen erhalten die Versicherten kein Geld zurück, wenn sie keine Leistung beansprucht haben.

  • Gesundheitsfragen

    Schwere Vorerkrankungen können zur Antragsablehnung führen.

  • Ausmaß der BU ist entscheidend

    Die BU muss von einem Arzt diagnostiziert und im Regelfall zu mindestens 50 Prozent bestehen.

  • Komplexe Vertragsbedingungen

    Die Tarifbestimmungen einer BU sind sehr komplex und für Verbraucher nicht immer durchsichtig.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Viele BU-Versicherungen bieten eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist es entscheidend, dass die vereinbarte BU-Rente ausreichend hoch ist, um nicht nur laufende Kosten, sondern auch den Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit zu decken.

Die Höhe der BU-Rente sollte individuell ermittelt werden. Eine gängige Empfehlung ist, etwa 70 bis 80 % des bisherigen Nettoeinkommens abzusichern. Dabei ist zu beachten, dass die BU-Rente nicht höher sein darf als das vorherige Einkommen, da dies zu einer Überversicherung führen würde. Zudem kann eine zu hohe BU-Rente dazu führen, dass im Leistungsfall die staatlichen Sozialleistungen entsprechend gekürzt werden.

Wichtig: Eine BU-Rente unter 1.000 € monatlich ist in der Regel nicht sinnvoll, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

Die Nachversicherungsgarantie nutzen

Einige Versicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie an. Damit lässt sich zu bestimmten Ereignissen die Rentenleistung erhöhen – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Mögliche Ereignisse, bei denen die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann, sind:

  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Gehaltssteigerung um mehr als zehn Prozent
  • Scheidung
  • Erwerb einer Immobilie
  • Bestandene Abschlussprüfung

Um die Nachversicherungsgarantie nutzen zu können, müssen die Versicherten Fristen einhalten. Je nach Versicherung muss der Antrag für die Erhöhung der Leistung zwischen zwei und sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses gestellt werden.

Ist eine Dynamik sinnvoll?

Bei Vertragsabschluss können Antragsteller eine Dynamikoption vereinbaren. Dadurch erhöht sich jedes Jahr ihre Leistung um einen bestimmten Prozentsatz und zugleich auch der Beitrag. Häufig beträgt die Dynamik zwei bis fünf Prozent. Sie dient in erster Linie dazu, um die Inflation auszugleichen. Allerdings ist zu beachten, dass sich bei vielen Versicherungstarifen der Beitrag und die Leistung nicht im gleichen Maße erhöhen. Quelle

Ob sich der Einschluss einer Dynamik lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer aus Kostengründen eine niedrigere Rente vereinbart, kann die Leistung mit diesem Zusatzbaustein regelmäßig erhöhen. Außerdem besteht die Möglichkeit, der Dynamik zu widersprechen. Je nach Anbieter ist ein Widerspruch der Erhöhung bis zu dreimal in Folge möglich, bevor die Dynamik komplett aus dem Vertrag gestrichen wird.

Pauschale und gestaffelte Rentenzahlung

In den meisten Fällen sehen die Versicherungsgesellschaften eine pauschale Rentenzahlung vor. Das bedeutet, sie zahlen die volle im Vertrag vereinbarte Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.

Einige Gesellschaften bieten Verträge mit einer Leistungsstaffelung. Je nach Schwere der BU erhöht sich die Rentenzahlung. Zwar gibt es bereits ab 25 Prozent eine Rentenleistung, die volle aber erst ab 75 Prozent. Wer also nur zur Hälfte berufsunfähig ist, kann seiner Tätigkeit in den meisten Fällen nicht mehr nachgehen, erhält aber nur eine anteilige Zahlung.

Der Versicherer kann nach einem bestimmten Zeitraum eine Prüfung anordnen, in der untersucht wird, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Der Anbieter kann die Zahlung einstellen, wenn die Versicherten nicht der Untersuchung nachkommen.

Berufsunfähigkeitsrente: Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung im Leistungsfall?

Die BUV zahlt so lange, wie

  • die Berufsunfähigkeit andauert und
  • die Versicherten leben und
  • die Leistungsdauer ihres Vertrages besteht.

Die Zahlung endet spätestens zu dem im Versicherungsschein genannten Ablaufdatum. Bei einigen Gesellschaften kann eine lebenslange BU-Rente vorgesehen sein, wenn die Versicherten noch vor einem bestimmten Endalter (meist 40 Jahre) berufsunfähig werden.

Kosten der Berufsunfähigkeits­versicherung: Wie teuer ist die Versicherung?

Ein wesentlicher Faktor, der in vielen Fällen gegen die BU spricht, ist der Preis. Denn die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können vor allem für ältere Personen und Versicherte in handwerklichen Berufen hoch sein. Aus diesem Grund müssen Verbraucher abwägen, ob sie sich den vollen Versicherungsschutz dauerhaft leisten können.

Die Höhe des monatlichen Beitrags hängt davon ab, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Günstige Verträge mit 1.000 € BU-Rente gibt es schon ab 30 € im Monat. Wer seinen Lebensstandard halten möchte, muss allerdings oft eine höhere BU-Rente vereinbaren. Das hat höhere Beiträge zur Folge. Bis zu 100 € monatlich sind für eine ordentliche Arbeitskraftabsicherung nicht unüblich.

Faktoren bei der Beitragsberechnung

Um den Beitrag zu ermitteln, ziehen die Versicherungsgesellschaften verschiedene Risikofaktoren heran. Die Höhe der Kosten ist im Endeffekt also von den individuellen Umständen der Antragsteller abhängig. Dabei wirken sich folgende Merkmale auf den Beitrag aus:

  • Eintrittsalter
  • Versicherungsdauer
  • Derzeitige Tätigkeit (in einem risikoreichen Beruf zu arbeiten erhöht den Beitrag)
  • Anteil körperlicher Tätigkeit bei der Arbeit
  • Rentenhöhe (je geringer die vereinbarte BU-Rente, desto günstiger der zu zahlende Beitrag)
  • Unter Umständen Zuschläge für risikoreiche Hobbys oder Vorerkrankungen

In die Kostenkalkulation fließt außerdem die Verwertung der Überschüsse ein. Versicherte können wählen, ob die Gewinnbeteiligung mit dem Beitrag verrechnet werden soll. In diesem Fall weist der Versicherer einen Brutto- und einen Nettobeitrag aus. Sollten sich die Überschüsse nicht wie erwartet entwickeln oder das Risiko unzureichend kalkuliert sein, kann er die Prämie bis zur Höhe des Bruttobeitrags anheben.

Risikozuschläge bei Vorerkrankungen

Eine gute Nachricht vorneweg: Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zur Ablehnung des Antrags. In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft auch einen Risikozuschlag verlangen. Möglich ist dies meist bei vergleichsweise harmlosen Leiden wie Allergien.

Sollte die Krankheit, die bei Vertragsabschluss zu einem Risikozuschlag führte, ausgeheilt sein, können die Versicherten einen Antrag bei der Gesellschaft stellen, um die Notwendigkeit des Zuschlags zu prüfen.

BU-Schutz ist teuer für riskante Berufe und Hobbys

Viele Handwerker empfinden die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit als zu teuer. Gerüstbauer, Dachdecker, Bergleute und Landschaftsgärtner – sie gehören zu den Berufsgruppen mit den teuersten Beiträgen für die BUV. Und sogar Personen, die in sozialen Berufen arbeiten, müssen mit verhältnismäßig hohen Kosten rechnen. Doch ist bei ihnen auch das Risiko sehr hoch, dass sie berufsunfähig werden. Daher gilt es hierbei abzuwägen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt, um das hohe Risiko abzusichern.

Nicht nur Personen, die in einem riskanten Beruf arbeiten, schrecken oft vor hohen Beitragskosten zurück. Teuer kann die BUV auch für Personen mit riskanten Hobbys werden. Eishockey, Klettern und sogar Reiten können sich spürbar auf den Beitrag auswirken. Wer die Freizeitbeschäftigung allerdings nicht der Versicherungsgesellschaft meldet, riskiert, im Leistungsfall nicht die volle BU-Rente ausgezahlt zu bekommen.

Keine Anzeigepflicht nach Versicherungsbeginn

Ein guter BU-Versicherer sollte auf eine Anzeigepflicht nach Versicherungsbeginn verzichten. Das bedeutet, die Versicherten müssen ihren Anbieter nicht über einen Berufswechsel oder ein risikoreiches Hobby informieren, nachdem sie die Versicherung abgeschlossen haben (siehe auch: vorvertragliche Anzeigepflicht). Wer also beispielsweise von einem günstigen und risikoarmen Beruf wie Informatiker in einen körperlich tätigen und damit auch teureren Beruf wie Gärtner wechselt, muss dies seinem Versicherer nicht mitteilen. Andernfalls würde die Gesellschaft nicht nur den Beitrag an den neuen Beruf anpassen. Auch besteht das Risiko, der Versicherungsgesellschaft den Wechsel nicht oder zu spät mitzuteilen. Und dies kann dazu führen, dass dieser im Leistungsfall die Zahlung kürzen oder sogar verweigern kann.

Ist eine BU günstig? Preisspanne bei der BUV

Monatlicher Beitrag bei 1.500 € versicherter Rente

Maurer: 228 € - 469 €
Maler: 187 € - 428 €
Schlosser: 114 € - 316 €
Elektriker: 115 € - 273 €
Dolmetscher: 73 € - 254 €
Technischer Zeichner: 76€ - 195 €
Bürokauffrau: 73€ - 153 €
Maschinenbauingenieur: 52 € - 123 €
Mathematiker: 52 € - 121 €

Preisspanne = niedrigster Nettobeitrag bis höchster Nettobeitrag

Annahmen: Angestellter in Vollzeit mit abgeschlossener Ausbildung / abgeschlossenem Studium, Eintrittsalter 35 Jahre, Renteneintrittsalter 67 Jahre, Beitragsverrechnung, gerundete Nettobeiträge

Quelle: Franke & Bornberg (Stand: September 2016)

BU-Formen Überblick

Hier bekommen Sie einen guten Überblick über die verschiedenen Formen der BUV.

Welche weiteren Formen der Berufsunfähigkeits­versicherung gibt es?

Die klassische BU-Police ist ein eigenständiger Vertrag, der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bietet. Darüber hinaus lässt sich der BU-Schutz auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen. Beamte hingegen benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Und als Alternative zur BU, gibt es die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wer eine Rente- oder Lebensversicherung abschließt, kann in den Vertrag einen BU-Zusatzschutz einschließen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass es verschiedene Formen des Zusatzbausteins gibt. Möglich ist, dass bei Berufsunfähigkeit lediglich die Beitragszahlung entfällt. Demzufolge besteht kein Versicherungsschutz in Form einer Rente. Es entfällt nur die Beitragszahlungspflicht für den bestehenden Renten- oder Lebensversicherungsvertrag. Besser sind BU-Zusatzversicherungen, die eine Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit vorsehen.

Arbeitgeber können mit Versicherungsunternehmen Kollektivverträge für ihre Mitarbeiter abschließen. Damit können ihre Angestellten sich günstiger und zu besonders attraktiven Bedingungen versichern. Diese Kollektivverträge gibt es häufig im Bereich der Krankenabsicherung, aber auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit kann jeder Mitarbeiter eines Unternehmens einen BU-Vertrag zu günstigen Konditionen abschließen. Doch Vorsicht: Wechselt der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber, kann er den Vertrag nicht immer fortführen.

Neben der BUZ gibt es auch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente. Bei diesen Verträgen liegt der Fokus auf dem Schutz bei Berufsunfähigkeit. Zusätzlich enthält der Beitrag einen Sparanteil, der zum Aufbau einer regulären Altersrente dient. Erreichen die Versicherten das Rentenalter, ohne zuvor ihre BU zu beanspruchen, erhalten sie eine Rente ausbezahlt. Allerdings sind diese Verträge häufig nicht rentabel und vergleichsweise teuer. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer selbstständigen BU-Versicherung und einer separaten Rentenversicherung.

Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Aus diesem Grund gibt es für Beamte die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.

Im Regelfall werden Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Allerdings besteht der Anspruch darauf erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Aus diesem Grund sollten Beamte auf Probe oder auf Widerruf eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine preiswertere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings ist zu beachten, dass diese nicht leistet, wenn die Versicherten lediglich ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie bietet nur Versicherungsschutz, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Also dann, wenn die Versicherten keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachkommen können. Sie lässt sich somit als Versicherung für den Ernstfall bezeichnen. Daher ist der Beitrag im Vergleich zu einer BU auch deutlich günstiger.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung achten?

Es gibt einiges, worauf Verbraucher beim Abschluss einer BU achten sollten. Schließlich möchten sie nicht nur einen zuverlässigen Versicherungsschutz genießen, sondern auch im Falle einer Berufsunfähigkeit umfassend abgesichert sein. Aus diesem Grund sollten die folgenden Punkte vor und während des Vertragsabschlusses berücksichtigt werden:

Es gibt viele Gründe, die dafürsprechen, eine BU so früh wie möglich abzuschließen. Einerseits bestehen in jungen Jahren keine oder nur wenige Ansprüche an die Rentenversicherung, wodurch bei Erwerbsunfähigkeit kein oder nur ein geringer Leistungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zudem trifft die Berufsunfähigkeit häufig auch junge Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich, aber kaum Erspartes haben. Für sie ist die BU daher besonders wichtig.

Ein entscheidender Vorteil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ist, dass die Beiträge aufgrund des niedrigen Eintrittsalters sehr günstig sind. Außerdem sind die Antragsteller meist noch gesund, was die Antragsannahme ohne Einschränkungen begünstigt.

Die Höhe der Rentenleistung ist ein entscheidender Faktor für eine bedarfsgerechte Absicherung. Zwar steigen die Kosten, je höher die Rente angesetzt wird. Doch führt eine zu niedrige Leistung zu finanziellen Schwierigkeiten, wenn die Berufsunfähigkeit eintreten sollte.

Der Bedarf lässt sich am besten ermitteln, wenn die Antragsteller ihre Ausgaben sorgsam auflisten. Diesen stellen sie Einnahmen gegenüber, die auch bei einer BU weiterhin bestehen. Beispielsweise Leistungen aus Versicherungen oder Mieteinnahmen. Auf diese Weise lässt sich die optimale Rentenhöhe bedarfsgerecht ermitteln.

Es gibt keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen. Lediglich einige Anbieter auf dem Markt, die eine BUZ oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Bei einer BU wird das Risiko allerdings umfassend geprüft, was die Notwendigkeit der Gesundheitsfragen verstärkt.

Bei Antragstellung ist es elementar, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn Falschangaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung kürzt oder verweigert. Daher sollten die Gesundheitsfragen bestenfalls sogar zusammen mit dem Hausarzt ausgefüllt werden.

Wer sich unsicher ist, ob eine Vorerkrankung zur Ablehnung führt, kann eine anonyme Risikovorabprüfung durchführen lassen. Diese wird bei Unklarheiten zwingend empfohlen. Denn eine Ablehnung seitens eines Versicherers kann auch bei anderen Gesellschaften zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen. Auch wenn die Krankheit bis dahin ausgeheilt sein sollte.

Wer einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchführt, wird feststellen, dass häufig zwei Preise für einen Vertrag genannt werden. Dabei handelt es sich um Brutto- und Nettobeiträge. Der Nettobeitrag beziffert die Prämie, die die Versicherten zu Beginn bezahlen. Sollte das Risikoallerdings falsch kalkuliert oder die Überschüsse nicht wie erwartet erwirtschaftet werden, kann der Versicherer die Prämie erhöhen. Maximal bis zum Bruttobeitrag. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei einem BU Vergleich sowohl den Brutto- wie auch den Nettobeitrag zu berücksichtigen.

Es gibt einige Anbieter für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bei diesen Tarifen erhalten die Versicherten einen Teil ihrer Beiträge zum Ablauf der Versicherung erstattet, wenn sie keine Leistung beanspruchen mussten. Die Auszahlung erfolgt somit nicht, wenn die Versicherten während der Laufzeit berufsunfähig wurden. Hierbei lohnt sich allerdings der Vergleich. Denn Policen mit Beitragsrückgewähr sind meist deutlich teurer als klassische Verträge. Ob sich die Rückzahlung somit im Endeffekt lohnt, muss jede Person für sich selbst entscheiden.

Eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, wenn der Versicherte theoretisch in einem anderen, gleichwertigen Beruf tätig sein könnte. Er kann ihn also in eine andere Tätigkeit verweisen, die seiner bisherigen Arbeit in etwa entspricht und erhält daher keine Leistung. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Versicherte diese Anstellung auch findet.

Früher wurde diese Klausel in vielen BU-Versicherungen eingebunden. Heute ist sie nur noch selten zu finden. Dennoch sollten Verbraucher vor Vertragsabschluss darauf achten, dass in den Tarifbedingungen die Klausel „Verzicht auf eine abstrakte Verweisung“ aufgeführt ist.

Wer heute in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte den Leistungszeitraum bis mindestens zum 67. Lebensjahr festlegen. In diesem Fall erhält der Versicherte die Leistung bis 67 Jahre ausbezahlt. Dann sollte die gesetzliche Altersrente greifen.

Der Leistungszeitraum ist zur Versicherungsdauer zu unterscheiden. Letzterer definiert den Zeitraum, in dem die Versicherten berufsunfähig werden müssen, um eine Leistung zu erhalten.

Nicht immer lässt sich von Anfang an von einer Berufsunfähigkeit ausgehen. So kann sich eine Krankheit auch über Monate hinweg ziehen, bis klar ist, dass die Betroffenen ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Für diesen Fall bieten einige Versicherer rückwirkende Leistungen. Sie zahlen also auch für die Monate, in denen der Versicherte zwar arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig war.

Außerdem sollten die Gesellschaften lange Fristen für die Meldung und Feststellung der BU vorsehen. Im Umkehrschluss sollte jedoch der Prognosezeitraum möglichst kurz sein. Dabei handelt es sich um die Dauer, für die der Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen muss. In den meisten Tarifen ist der Prognosezeitraum mit sechs Monaten beziffert.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbieter für die BU. Diese unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf den Preis. Auch bei den Leistungen und Zusatzklauseln gibt es erhebliche Unterschiede. Wer den Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner nutzt, um einen Vergleich durchzuführen, kann sich zunächst einen guten Überblick über die Angebote einholen. Diese sollten dann allerdings genauer überprüft werden. Dabei kann es auch hilfreich sein, auf Erfahrungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Portalen wie Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen zurückzugreifen.

Tipps & Tricks zum Versicherungs­abschluss

Was Sie vor dem Abschluss einer BUV wissen müssen!

Gesundheitsprüfung: Kann ich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen?

Eine BUV ist immer mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Daher spielt der Gesundheitszustand beim Abschluss eines Vertrages eine entscheidende Rolle. Leichte Krankheiten wie eine Grippe oder ein Schnupfen wirken sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Aber schwere Krankheiten oder auch Erkrankungen, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit maßgeblich erhöhen, hingegen schon. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss demnach wahrheitsgemäße Gesundheitsfragen beantworten.

Falschangaben bei den Gesundheitsfragen können den Versicherungsschutz gefährden. Denn wenn die Versicherungsgesellschaft nachweist, dass der mit dem Wissen über die Vorerkrankung den Antrag nicht angenommen hätte, kann er die Zahlung verweigern. Daher ist es elementar, Gesundheitsfragen ausführlich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Welche Krankheiten führen zu einer Ablehnung des Antrags?

Grundsätzlich gibt es Krankheiten, die bei allen Versicherungsgesellschaften zur Ablehnung führen. Einige jedoch sind vom Anbieter abhängig und können unter Umständen lediglich einen Risikozuschlag erfordern. Daher sollte eine anonyme Risikovorabprüfung immer beim gewünschten Versicherer durchgeführt werden. Alternativ kann auch ein Versicherungsmakler vorab anonym prüfen, ob es zu Risikozuschlägen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft kommen würde.

Krankheiten, die häufig zu einer Ablehnung, einem Risikozuschlag oder Ausschlüssen führen:

  • Psychische Erkrankungen
  • Neurologische Krankheiten
  • Diabetes Typ I.
  • Bösartige Tumore
  • Rheuma
  • Morbus Crohn
  • Asthma
  • Multiple Sklerose
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Krankheit aus dem Vertrag auszuschließen. Das bedeutet, es besteht kein voller Versicherungsschutz, wenn die Versicherten aufgrund der Vorerkrankung berufsunfähig werden. Bei allen anderen Krankheiten und Leiden sind sie hingegen versichert.

Die BU-Versicherung in der Steuer

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Die abzugsfähigen Höchstbeträge liegen im Jahr 2025 bei:

  • 1.900 € für Angestellte, Beamte und mitversicherte Familienangehörige
  • 2.800 € für Selbstständige

Wichtig: In diesen Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Daher kann es sein, dass die BU-Beiträge bereits vollständig durch diese anderen Versicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung):

Eine BUZ ist häufig an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. In diesem Fall können die Beiträge zur BUZ als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, sofern mindestens 51 % des Gesamtbeitrags in die Altersvorsorge fließen. Der Anteil der BUZ darf maximal 49 % betragen. Seit 2023 sind diese Beiträge bis zum Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € zu 100 % absetzbar.

BUZ in Kombination mit Rürup-Rente:

Wenn die BUZ mit einer Rürup-Rente kombiniert wird, gelten höhere Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit. Im Jahr 2025 liegt der anrechenbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei:

  • 29.344 € für Alleinstehende
  • 58.688 € für Verheiratete

In diesem Fall können die gesamten Beiträge zur Rürup-Rente inklusive BUZ innerhalb dieses Höchstbetrags steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die BUZ nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente ausmacht. Quelle

Versteuerung der BU-Rente:

Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegen der Einkommensteuer. Dabei wird nicht die gesamte Rente versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs. Im Jahr 2025 beträgt der Ertragsanteil für eine BU-Rente mit einer Restlaufzeit von 20 Jahren beispielsweise 21 %. Das bedeutet, 21 % der Rente sind steuerpflichtig.

Beispiel:

Bei einer monatlichen BU-Rente von 2.500 € und einer Restlaufzeit von 20 Jahren ergibt sich ein Ertragsanteil von 21 %, also 525 € monatlich. Auf diesen Betrag wird der persönliche Steuersatz angewendet. Bei einem Steuersatz von 20 % wären das 105 € monatlich an Steuern.

Wichtig: Der steuerpflichtige Anteil der BU-Rente kann durch andere Einkünfte, wie z. B. Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, erhöht werden. Es ist daher ratsam, die individuelle Steuerlast mit einem Steuerberater zu besprechen.

  • 1 Jahr
  • 5 Jahre
  • 10 Jahre
  • 15 Jahre
  • 20 Jahre
  • 0 Prozent
  • 5 Prozent
  • 12 Prozent
  • 16 Prozent
  • 21 Prozent

Bezieht ein Versicherter voraussichtlich die nächsten zehn Jahre BU-Rente, muss er somit 12 Prozent seiner Rentenleistung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Die BUV bleibt steuerfrei, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. 2020 liegt dieser bei 9.408 Euro beziehungsweise 18.816 Euro bei Verheirateten.

BU Test: Was sagen Stiftung Warentest & Co.?

Anbieter und Tarife der BUV im Test!

BU Vergleich und Test: Welche ist die beste Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Frage nach der besten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie stark vom individuellen Bedarf abhängt. Dennoch gibt es einige Kriterien, die eine hochwertige BU-Versicherung auszeichnen:

  • Gute Kundenorientierung in der Leistungsregulierung
  • Transparente Versicherungsbedingungen ohne versteckte Klauseln
  • Stabile Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Hohe Finanzkraft des Versicherers
  • Unkomplizierte Abwicklung im Leistungsfall

Besonders die Leistungsabwicklung ist ein kritischer Punkt. Laut dem BU-Leistungspraxisrating 2024 von Franke und Bornberg haben sich zehn Versicherer besonders positiv hervorgetan, indem sie ihre Leistungsprozesse transparent und kundenorientiert gestalten.

Um eine passende BU-Absicherung zu finden, ist es nicht nur hilfreich, einen Vergleich der Anbieter durchzuführen. Aufgrund der hohen Komplexität der BU (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit, Höhe der BU-Rente, Risikoprüfung) sollten Verbraucher auch eine individuelle Beratung durch einen BU-Experten in Anspruch nehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Versicherte einen möglichst niedrigen Beitrag für den bestmöglichen Tarif zahlen, der im Leistungsfall auch die vereinbarten Leistungen erbringt.

Verschiedene Tests und Erfahrungen der Verbraucherportale können dabei unterstützen, ein gutes Angebot zu finden. Die BU-Versicherung steht regelmäßig in der Überprüfung, weshalb es eine breite Palette an Testergebnissen und Empfehlungen zu dieser Versicherung gibt.

Das sagt Stiftung Warentest zur Berufsunfähigkeits­versicherung

Im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2024 hat Stiftung Warentest 67 Tarife untersucht. 38 Angebote erhielten die Note „Sehr gut“, darunter Tarife von Allianz, AXA, Baloise, Barmenia, Bayerische Versicherung, Cosmos, Europa, Gothaer, Hannoversche, HDI, Huk24, Huk-Coburg, LV1871, R+V, VPV und VRK. Die Bewertungen basieren auf den Versicherungsbedingungen und dem Antragsprozess.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung im Test von Franke und Bornberg

Im SBU-Rating 2024 von Franke und Bornberg wurden 123 Tarife von 55 Versicherern analysiert. Mehr als die Hälfte aller Tarife erhielt die Top-Note „FFF+“ („hervorragend“). Besonders viele Spitzentarife gibt es bei BU-Versicherungen über den Arbeitgeber. Dennoch bleibt ein Blick auf die Details unverzichtbar.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BU ist eine elementare Versicherung zum Schutz der Arbeitskraft. Es gibt zwar eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, doch sieht diese einen deutlich niedrigeren Schutz vor: die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Die EU zahlt erst dann, wenn die Versicherten keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachkommen können. Sie ist somit eine Worst-Case-Versicherung.  Grundsätzlich lässt sich sagen, die Erwerbsunfähigkeit ist eine gute Absicherung für diejenigen, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen keine BU abschließen können. Wer allerdings die Möglichkeit für einen Berufsunfähigkeitsschutz hat, sollte diese nutzen.

Auch die Dread-Disease-Versicherung kann eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Diese leistet, wenn ein Arzt bei dem Versicherten eine schwere Erkrankung diagnostiziert. Wer allerdings aufgrund von Allergien nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann, erhält keine Leistung.

Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob die Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann. Die Antwort darauf ist eindeutig nein. Denn wie der Name bereits verrät, leistet diese nur bei Unfällen. Werden die Versicherten krank, erhalten sie keine Leistung aus ihrer Unfallversicherung. Die BU hingegen sieht sowohl bei Unfällen wie auch bei Krankheiten Versicherungsschutz vor.

Nichtsdestotrotz ist die Unfallversicherung eine wichtige Absicherung. Denn diese bietet weitaus höhere Leistungen, wenn die Versicherten nach einem Unfall bleibende Schäden haben. Sie sollte somit parallel zu einer BU abgeschlossen werden, kann diese allerdings nicht ersetzen.

Nein, die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht für jede Person sinnvoll. Hausfrauen und Hausmänner beispielsweise benötigen diese Absicherung nicht. Auch für Kinder wird eine BU selten abgeschlossen. Mit einer Ausnahme: Befinden sich die Kinder im letzten Schuljahr, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Vertrag für sie abzuschließen. Denn aufgrund des niedrigen Eintrittsalters und der Schülertätigkeit ist der Beitrag sehr gering. Dabei ist es jedoch wichtig, einen Versicherer ohne Nachmeldepflicht zu wählen. Denn sollte das Kind später einen risikoreichen Beruf ausüben, genießt es weiterhin die günstigen Beiträge für die Schülertätigkeit, der es bei Vertragsabschluss nachgegangen ist.

Sinnvoll ist die BU außerdem nicht für Personen mit schweren Vorerkrankungen. Denn häufig können sie aufgrund der Gesundheitsfragen keinen Vertrag abschließen. Eine Alternative kann in diesem Fall die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Diese gibt es mit verkürzten und sogar ohne Gesundheitsfragen, dafür mit einer Wartezeit.

Im Regelfall gibt es für die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Wartezeit. Da die Versicherer bereits eine Gesundheitsprüfung durchführen, bestehen für die Versicherten keine Einschränkungen. Eine Ausnahme kann es bei der BUZ geben. Wer den Schutz im Rahmen der Zusatzversicherung abschließt, muss nicht immer Gesundheitsfragen beantworten. Somit kann es in diesem Fall eine Wartezeit geben.

Grundsätzlich lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Dieses Vorgehen sollte allerdings gut durchdacht sein. Denn damit geht nicht nur der Versicherungsschutz verloren. Wer den Vertrag kündigt, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, muss dort erneut Gesundheitsfragen beantworten. Außerdem ist ein Wechsel aufgrund des höheren Eintrittsalters häufig auch teurer.

Wer aus finanziellen Gründen seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte zunächst über Alternativen nachdenken. Eine Reduzierung der Rente oder des Endalters verringert den Beitrag. Einige Gesellschaften bieten auch die Option, die Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Doch besteht dann während dieses Zeitraums kein Versicherungsschutz. Wer hingegen mit den Beiträgen im Verzug ist, kann mit dem Versicherer eine Stundung vereinbaren.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf die erneute Risikoprüfung. Diese Klausel nennt sich Nachversicherungsgarantie und ist besonders für junge Menschen zu empfehlen. Das bedeutet, dass der Versicherer auf die Prüfung verzichtet, wenn der Versicherte in einen Beruf mit höherem Risiko wechselt. Dies gilt auch für risikoreichere Hobbys, denen sich der Versicherte während der Laufzeit des BU-Vertrags nachgeht.

Es gibt eine Obergrenze für die Höhe der Nachversicherungsgarantie, die abgeschlossen werden kann, wobei die Altersgrenze häufig bei 45 oder 50 Jahren liegt. Darüber hinaus gibt es je nach Tarif eine bestimmte Höchstgrenze (in der Regel 2.000 bis 2.500 Euro pro Jahr), bis zu der eine bestehende BU-Versicherung aufgestockt werden kann. Außerdem muss die gewünschte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, in der Regel innerhalb von 3 bis 12 Monaten, was jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel wird oft auch AU-Klausel, Gelbe-Schein-Regelung oder Leistung bei Krankschreibung genannt. Mehrere Versicheungsgesellschaften bieten im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung auch eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung an.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist nicht immer in den Grundleistungen der Invaliditätsversicherung enthalten und muss bei einigen Versicherern zusätzlich als Wahlleistung vereinbart werden. Ist dies vereinbart, zahlt der Versicherer auch bei längerem Krankenstand wegen Arbeitsunfähigkeit übergangsweise eine Rente, die bzgl. der Auszahlungshöhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente entspricht.

Jeder Versicherer stellt andere Gesundheitsfragen. Inhaltlich ähneln sich die Fragen allerdings. Denn das Ziel der Fragen ist eine Risikoeinschätzung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Berufsunfähigkeit ist.

Beispiele typischer Gesundheitsfragen:

  1. Waren Sie in den vergangenen zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als zwei Wochen durchgängig nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?
  2. Besteht bei Ihnen eine anerkannte Behinderung, Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, oder wurde bereits ein derartiger Antrag innerhalb der letzten zwei Jahren gestellt?