Viele BU-Versicherungen sind zu niedrig. Es ist somit wichtig, darauf zu achten, dass die Berufsunfähigkeitsrente hoch genug ist. Schließlich müssen damit nicht nur laufende Kosten, sondern auch der Lebensunterhalt bestritten werden.
Wie hoch die Rentenleistung sein sollte, muss individuell ermittelt werden. Es ist hilfreich, alle Kosten aufzuschreiben. Dazu gehören laufende Posten wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen, aber auch Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung etc. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Ausgaben auch bei einer Berufsunfähigkeit weiter bestehen und ob eventuell sogar Kosten hinzukommen können.
Einnahmen aus Vermietungen beispielsweise verringern den Bedarf. Diese sind auch weiterhin vorhanden, wenn Verbraucher nicht mehr arbeiten können. Daher können die fortbestehenden Einnahmen vom Bedarf abgezogen werden.
Wichtig: Die Höhe der monatlichen BU-Rente ist immer individuell zu ermitteln. Dabei ist eine BU-Rente unter 1.000 Euro monatlich in der Regel nicht sinnvoll.
Eine gute Orientierung bei der Ermittlung der Rentenhöhe kann das Nettoeinkommen sein. Denn in den meisten Fällen liegt der Bedarf nur knapp darunter. Doch Vorsicht: Die BU-Rente darf das Einkommen nicht übersteigen, da in diesem Fall ein Bereicherungsverbot gilt.
Die Nachversicherungsgarantie nutzen
Einige Versicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Damit lässt sich zu bestimmten Ereignissen die Rentenleistung erhöhen. Und zwar ohne Gesundheitsfragen. Bei welchen Ereignissen die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann, ist von den tariflichen Bestimmungen abhängig. Die Option kann bei folgenden Anlässen bestehen:
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Gehaltssteigerung um mehr als zehn Prozent
- Scheidung
- Erwerb einer Immobilie
- Bestandene Abschlussprüfung
Um die Nachversicherungsgarantie nutzen zu können, müssen die Versicherten Fristen einhalten. Je nach Versicherung muss der Antrag für die Erhöhung der Leistung zwischen zwei und sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses gestellt werden.
Ist eine Dynamik sinnvoll?
Bei Vertragsabschluss können Antragsteller eine Dynamikoption vereinbaren. Dadurch erhöht sich jedes Jahr ihre Leistung um einen bestimmten Prozentsatz und zugleich auch der Beitrag. Häufig beträgt die Dynamik zwei bis fünf Prozent. Sie dient in erster Linie dazu, um die Inflation auszugleichen. Allerdings ist zu beachten, dass sich bei vielen Versicherungstarifen der Beitrag und die Leistung nicht im gleichen Maße erhöhen.
Ob sich der Einschluss einer Dynamik lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer aus Kostengründen eine niedrigere Rente vereinbart, kann die Leistung mit diesem Zusatzbaustein regelmäßig erhöhen. Außerdem besteht die Möglichkeit, der Dynamik zu widersprechen. Je nach Anbieter ist ein Widerspruch der Erhöhung bis zu dreimal in Folge möglich, bevor die Dynamik komplett aus dem Vertrag gestrichen wird.
Pauschale und gestaffelte Rentenzahlung
In den meisten Fällen sehen die Versicherungsgesellschaften eine pauschale Rentenzahlung vor. Das bedeutet, sie zahlen die volle im Vertrag vereinbarte Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Einige Gesellschaften bieten Verträge mit einer Leistungsstaffelung. Je nach Schwere der BU erhöht sich die Rentenzahlung. Zwar gibt es bereits ab 25 Prozent eine Rentenleistung, die volle aber erst ab 75 Prozent. Wer also nur zur Hälfte berufsunfähig ist, kann seiner Tätigkeit in den meisten Fällen nicht mehr nachgehen, erhält aber nur eine anteilige Zahlung.