Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Das ist bei der Kündigung der BU zu beachten

  • Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachteilen verbunden

  • Eine Kündigung der BU sollte wohlüberlegt sein

  • Kündigungsfristen müssen beachtet werden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist mit erheblichen Nachteilen verbunden.
  • Eine Kündigung ist nur sinnvoll, wenn ein anderer Anbieter einen besseren Versicherungsschutz oder dieselben Leistungen zu einem günstigeren Beitrag bietet.
  • Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, muss bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Diese sind in den Tarifbestimmungen hinterlegt.

Inhalt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, sollte nur im absoluten Notfall in Betracht gezogen werden. Denn die BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen auf dem Markt. Sie schützt die Versicherten, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können und damit ihre gesamte finanzielle Existenz. Bevor eine BU gekündigt wird, ist es daher besonders wichtig, sich über die damit verbundenen Nachteile bewusst zu sein.

Nachteile bei einer Kündigung

  • Kein Versicherungsschutz mehr bei Berufsunfähigkeit

Sobald die Kündigung der BU-Versicherung in Kraft getreten ist, besteht kein Leistungsanspruch mehr. Werden die Versicherten somit berufsunfähig, ist der Versicherer nicht mehr zur Zahlung einer Rente verpflichtet. Sie sind damit auf die staatlichen Leistungen angewiesen.

  • Abhängigkeit von (geringen) staatlichen Leistungen

Eine Leistung bei Berufsunfähigkeit erhält vom Staat nur, wer vor 1961 geboren ist. Alle danach Geborenen können lediglich die Erwerbsminderungsrente beantragen. Und die volle Rentenleistung erhalten nur Betroffene, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – in jedem Beruf auf dem Arbeitsmarkt. Hinzu kommt, dass die Erwerbsminderungsrente kaum ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. 2017 lag die durchschnittliche Leistung bei gerade einmal 712 Euro.

  • Teure Absicherung bei erneutem Vertragsabschluss

Wer nach der Kündigung einen neuen BU-Vertrag abschließen möchte, muss mit einem höheren Beitrag rechnen. Denn durch das ältere Eintrittsalter steigt die Prämie im Vergleich zur Police, die in jüngeren Jahren abgeschlossen wurde.

  • Vorerkrankungen können einen Neuabschluss behindern

Es gibt keine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wer seinen bestehenden Vertrag kündigt, muss bei einem Neuabschluss Gesundheitsfragen beantworten. Und je nach Gesundheitszustand kann dies dazu führen, dass keine weitere Versicherung abgeschlossen werden kann.

Wann ist es sinnvoll, die BU-Versicherung zu kündigen?

In einigen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, die BU-Police zu kündigen. Nämlich dann, wenn diese nicht die gewünschte Leistung erbringt. Oder wenn ein Altvertrag erhebliche Ausschlüsse vorsieht. Gerade Policen, in denen die abstrakte Verweisung vorhanden ist, können gekündigt werden. Denn bei einer Berufsunfähigkeit kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Kunde theoretisch in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte, der ihn gesundheitlich nicht so fordert. In diesem Fall kann die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll sein, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter durchzuführen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist auch denkbar, wenn eine andere Gesellschaft einen besseren Versicherungsschutz bietet. Oder ein anderer Tarif zwar dieselben Leistungen, aber eine günstigere Prämie vorsieht. Dann kann die BU-Versicherung aufgrund der Kosten gekündigt werden. Doch Vorsicht: Bei einem Neuabschluss ist immer eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Ein Versicherwechsel ist nur sinnvoll, wenn die Versicherten keine Vorerkrankungen haben, die zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen können.

In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen:

  • Der neue Tarif bietet dieselben Leistungen wie der alte, ist jedoch günstiger
  • Der neue Tarif bietet bessere Leistungen als der alte, ist gleich teuer oder kostet geringfügig mehr
  • Im alten Tarif bestehen maßgebliche Einschränkungen wie die Klausel „abstrakte Verweisung“

Verbraucher sollten ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erst kündigen, wenn sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Und wenn ihnen die Bestätigung über die Antragsannahme vorliegt.

So können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Wer sich der Nachteile bewusst ist, aber dennoch den Vertrag kündigen möchte, kann dies jederzeit tun. Dies muss immer in Schriftform geschehen. Bestenfalls wird das Schreiben dem Versicherer als Einschreiben zugesandt, um einen Beleg zur Hand zu haben. Wer die Kündigung per Fax übermittelt, sollte darauf achten, dass es sich beim Faxprotokoll um einen Sendebericht mit Bild handelt.

Das Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss die folgenden Informationen beinhalten:

  • Versicherungsnehmer und Unterschrift
  • Ort und Datum
  • Vertragsnummer
  • Zeitpunkt der Kündigung

Ein Grund muss bei einer ordentlichen Kündigung nicht genannt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen sollte dieser im Schreiben aufgeführt sein.

Kündigungsfrist der Berufsunfähigkeitsversicherung beachten

Die Kündigungsfrist der Berufsunfähigkeitsversicherung ist abhängig von den Tarifbestimmungen und der Zahlweise. Im Regelfall beträgt sie zwischen einem und drei Monaten. Die genaue Frist lässt sich den Versicherungsunterlagen entnehmen.

  • Bei einer jährlichen Zahlweise kann der Kündigungstermin zur nächsten Fälligkeit sein

Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. In diesem Fall gelten kürzere Fristen, was vor allem für Personen mit jährlicher Zahlweise günstig ist.

Bei Neuabschluss eines Vertrages können die Kunden ihren Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Besonderheiten bei einer BUZ (Zusatzversicherung)

Handelt es sich nicht um einen selbstständigen Vertrag, sondern um eine an eine Renten- oder Lebensversicherungspolice gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung, weicht die Kündigungsfrist ab. Möglich ist auch, dass die Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) nur in Verbindung mit der Auflösung des Hauptvertrages (Renten- oder Lebensversicherung) durchführbar ist. In diesem Fall würde auch die Altersvorsorge gekündigt werden, was weitere Nachteile mit sich bringt.

Gibt es bei der Kündigung einer BU Geld zurück?

Im Regelfall wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung mit geringer Rente um. Reicht das Kapital für den Mindestbeitrag jedoch nicht aus, bezahlt die Versicherung den Rückkaufswert. Ob Versicherte, wenn sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, Geld zurück erhalten, ist somit von dem bereits vorhandenen Kapital abhängig.

Alternativen zur Kündigung prüfen

Bevor Versicherte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, sollten sie zunächst Alternativen prüfen. Sinnvoll ist dieses Vorgehen vor allem dann, wenn ihre Beweggründe finanziell sind.

  • Leistungsreduzierung

Durch eine Reduzierung der Leistung lässt sich der Beitrag deutlich senken. Möglich ist das Herabsetzen der Rentenzahlung, aber auch der Versicherungsdauer. Beide Optionen sorgen jedoch für eine Versorgungslücke im Leistungsfall. Sie sollten daher nur im Notfall in Erwägung gezogen werden.

  • Beitragsfreistellung

Eine vorübergehende Beitragsfreistellung bietet finanzielle Entlastung. Dabei zahlen die Versicherten keine Beiträge mehr. Allerdings haben sie auch keinen Leistungsanspruch bei BU während dieses Zeitraums. Eine dauerhafte Beitragsfreistellung kommt einer Kündigung gleich. Dabei ermittelt der Versicherer die Rentenleistung anhand der bisher einbezahlten Beiträge. Doch die Leistung fällt meist sehr gering aus.

  • Vertragsbestandteile kündigen

Um die Kosten zu senken, aber den BU-Schutz zu erhalten, lassen sich auch einzelne Vertragsbestandteile kündigen. Möglich ist dies mitunter bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Wer hingegen eine BUZ abgeschlossen hat, kann möglicherweise die Rentenversicherung beitragsfreistellen, aber den BU-Schutz weiterhin bezahlen.

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