Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitsunfähigkeit Was sie bedeutet und wie lange du abgesichert bist

Arbeitsunfähigkeit
Lohnfortzahlung
6 Wochen vom Arbeitgeber
Danach
Krankengeld bis Woche 78
Dauerhaft
dann BU oder Erwerbsminderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsunfähig bist du wenn du wegen Krankheit deine zuletzt ausgeübten Aufgaben vorübergehend nicht erledigen kannst oder die Arbeit deine Gesundheit verschlechtern würde.
  • Dein Arbeitgeber zahlt im Normalfall sechs Wochen den Lohn weiter danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse, insgesamt bis zu 78 Wochen.
  • Du musst alles Zumutbare für deine Genesung tun. Genesungswidriges Verhalten kann bis zur fristlosen Kündigung führen.
  • Wird die Einschränkung dauerhaft greifen Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld nicht mehr, dann brauchst du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Arbeitsunfähigkeit ist der vorübergehende Zustand, in dem du wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kannst. Finanziell ist die erste Zeit gut abgesichert, erst durch Lohnfortzahlung, dann durch Krankengeld. Heikel wird es, wenn die Krankheit länger dauert. Hier erfährst du, wer wann wie viel zahlt, welche Rechte und Pflichten du bei einer Krankschreibung hast und was passiert, wenn aus der Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Einschränkung wird.

Infografik: Arbeitsunfähigkeit, sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach Krankengeld bis insgesamt 78 Wochen, bei Dauerhaftigkeit Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
Arbeitsunfähigkeit: von der Lohnfortzahlung bis zur dauerhaften Absicherung.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Obwohl der Begriff im Arbeits- und Sozialrecht ständig vorkommt, fehlt in den Gesetzen eine Definition. Die Rechtsprechung ist aber eindeutig: Arbeitsunfähig bist du, wenn du wegen Krankheit deine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr ausführen kannst. Auch wenn sich deine Krankheit durch die Arbeit verschlimmern würde, giltst du als arbeitsunfähig. Maßstab ist also deine konkrete Tätigkeit, nicht irgendein anderer Job.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, stellt dir der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer aus. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Daten für gesetzlich versicherte Beschäftigte direkt an die Krankenkasse. Dein Arbeitgeber ruft die Bescheinigung dort selbst ab, du musst sie ihm also nicht mehr auf Papier vorlegen. Verpflichtet bleibst du aber, dich rechtzeitig krankzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen, sonst kann die Entgeltfortzahlung ruhen. Für privat versicherte Personen gilt die eAU nicht, hier läuft die Bescheinigung weiter klassisch in Papierform.

Lohnfortzahlung: sechs Wochen vom Arbeitgeber

Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit trägt zunächst dein Arbeitgeber. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zahlt er bei unverschuldeter Krankheit genau sechs Wochen (42 Tage) den bisherigen Lohn weiter. Ab dem 43. Tag gibt es nur noch das niedrigere Krankengeld. Wichtig: Findet auf deinen Vertrag ein Tarifvertrag Anwendung, können dort abweichende, oft bessere Regelungen gelten.

  • Auch ohne klassische Krankheit: Schwangerschaft, Sterilisation sowie Organ- oder Rückenmarkspende lösen ebenfalls die Lohnfortzahlung aus.
  • Höhe: Regelmäßige Überstunden zählen laut Bundesgerichtshof mit. Fahrtkosten, die nicht anfallen, werden nicht erstattet, bei Akkordlohn wird ein Durchschnitt gebildet.
  • Wartezeit: Bei einer neuen Stelle beginnt der Anspruch erst nach vier Wochen. Erkrankst du vorher, springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
  • Nur unverschuldet: Sportunfälle gelten in der Regel nicht als Selbstverschulden, außer bei extrem gefährlichen Sportarten. Kritisch sind grobe Verstöße wie Trunkenheit am Steuer oder eine angezettelte Schlägerei.

Verbreiteter Irrtum: die Krankmeldung am dritten Tag

Eine ärztliche Bescheinigung ist erst nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, also spätestens am vierten Tag (§ 5 EntgFG). Dein Arbeitgeber darf die Krankmeldung aber schon ab dem ersten Tag verlangen.

Mehrfach krank aus derselben Ursache

Bei einem Rückfall wegen derselben Krankheit werden die Zeiten grundsätzlich zusammengerechnet, nach sechs Wochen ist Schluss. Die Lohnfortzahlung beginnt nur dann neu für sechs Wochen, wenn du entweder mindestens sechs Monate nicht mehr wegen dieser Krankheit gefehlt hast oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mehr als ein Jahr vergangen ist (§ 3 EntgFG).

Krankengeld: danach von der Krankenkasse

Nach den sechs Wochen zahlt deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, und zwar für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Weil die sechs Wochen Lohnfortzahlung angerechnet werden, bleiben in der Praxis meist 72 Wochen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettolohns, der niedrigere Betrag gilt. Es ist also spürbar weniger als dein gewohntes Einkommen.

Privat Krankenversicherte und freiwillig versicherte Selbstständige bekommen nicht automatisch Krankengeld. Sie sollten eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die wie eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wirkt, mit einer Höhe, die sich am Nettoeinkommen orientiert. Selbstständige können den Beginn frei wählen, etwa ab dem achten Tag.

Arbeitsunfähig: muss ich im Bett bleiben?

Nicht jede Krankschreibung bedeutet Bettruhe. Ein Mitarbeiter im Callcenter ist schon arbeitsunfähig, wenn er heiser ist und seine Stimme schonen muss. Entscheidend ist dein Verhalten:

Genesungsförderlich (Pflicht)

  • Ärztlichen Rat befolgen, bei Bedarf Bettruhe
  • Je nach Krankheit auch Spaziergänge oder leichter Sport
  • Alles Zumutbare für schnelle Genesung tun

Genesungswidrig (vermeiden)

  • Partys, Restaurantbesuche, Alkohol bei ansteckender Krankheit
  • Anstrengende Nebentätigkeit oder Hobbys, die der Heilung schaden
  • Posts in sozialen Netzwerken, die falsch wirken

Genesungswidriges Verhalten kann von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung führen. Umgekehrt gibt es keine „Gesundschreibung“: Fühlst du dich vor dem geschätzten Enddatum wieder fit und steckst niemanden an, darfst du ohne neuen Arztbesuch zurück an die Arbeit.

Der Medizinische Dienst (MD)

Bei Zweifeln können die Krankenkassen den unabhängigen Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen (§ 275 SGB V). Das passiert nur bei rund drei Prozent aller Krankschreibungen, meist bei auffällig häufigen kurzen Fehlzeiten. In rund 85 Prozent dieser Fälle bestätigt sich ein Verdacht nicht. Eine echte „Gesundschreibung“ kann auch der MD nicht aussprechen, aber er kann zu der Einschätzung kommen, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, woraufhin die Kasse das Krankengeld einstellt.

Bist du betroffen und tatsächlich krank, geh der Untersuchung offen entgegen, lege bei einer Ablehnung fristgerecht Widerspruch ein und lass dich von einem Facharzt erneut untersuchen. Bei einer Kündigung im Zusammenhang damit solltest du sofort anwaltlichen Rat einholen, hier gelten kurze Fristen.

Arbeitsunfähigkeit im Urlaub

Wirst du im Urlaub krank, musst du keine Urlaubstage opfern, wenn du die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Es gelten dieselben Regeln: Krankmeldung spätestens am vierten Tag, Genesung fördern, genesungswidriges Verhalten vermeiden. Im Ausland musst du den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren. Bescheinigungen aus dem EU-Ausland haben laut Rechtsprechung einen hohen Beweiswert.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: dann wird es ernst

Lohnfortzahlung und Krankengeld sichern nur die ersten anderthalb Jahre. Eine eigene „Arbeitsunfähigkeitsrente“ gibt es nicht. Kannst du voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten, liegt Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vor. Die Berufsunfähigkeit ist beim Staat kaum noch abgesichert, hier hilft nur eine private BU-Versicherung. Bei Erwerbsunfähigkeit zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, die aber niedrig ausfällt. Genau diese Lücke nach dem Krankengeld macht die private Vorsorge so wichtig.

Die Lücke nach dem Krankengeld schließen

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Krankengeld: was bleibt netto?

6 Wochen
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber
bis 78
Wochen Krankengeld gesamt
70 %
vom Brutto, max. 90 % netto

Das Krankengeld liegt deutlich unter deinem gewohnten Einkommen: Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettolohns, der niedrigere Wert gilt. Zusätzlich werden davon noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Unterm Strich bleibt oft spürbar weniger, als viele erwarten, ein wichtiger Grund, die Zeit nach dem Krankengeld privat abzusichern.

Spätestens wenn nach 78 Wochen das Krankengeld endet, zeigt sich, ob jemand privat vorgesorgt hat. Genau dort beginnt die gefährlichste Lücke.

Dennis Becker, BU-Experte

Experten-Tipp

Prüfe bei längerer Krankheit früh, ob deine BU eine Arbeitsunfähigkeitsklausel hat. Sie zahlt die BU-Rente oft schon nach sechs Monaten Krankschreibung und schließt die Lücke nach dem Krankengeld.

Krankengeld berechnen: Höhe und Beispiel

Wie hoch dein Krankengeld ausfällt, kannst du selbst berechnen. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto und rund 2.000 Euro netto erhältst du etwa 1.800 Euro pro Monat, weil die Deckelung auf 90 Prozent vom Netto greift. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, sodass dir individuell etwas weniger netto bleibt. Den genauen Betrag berechnet deine Krankenkasse, viele bieten dafür einen Rechner an. Als Arbeitnehmer kannst du das Krankengeld so schon vorab grob einschätzen.

So lange bekommst du Krankengeld: Der Anspruch auf Krankengeld besteht für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Damit du das Krankengeld lückenlos erhalten kannst, muss dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung bescheinigen, spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten Bescheinigung. Wie lange du Krankengeld beziehst, hängt also von der Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit ab. Wer danach weiter arbeitsunfähig bleibt und keine Aussicht auf Besserung hat, rutscht nach der Aussteuerung in die Erwerbsminderungsrente oder ist auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Nutze diese Informationen, um deine finanzielle Lücke früh zu schließen.

Krankengeld: Höhe, Berechnung und Dauer

Bist du länger als sechs Wochen krankgeschrieben, endet die Lohnfortzahlung und du erhältst Krankengeld von deiner Krankenversicherung. Die Höhe des Krankengelds beträgt rund 70 Prozent deines Bruttolohns, maximal 90 Prozent vom Netto. Für die Berechnung des Krankengelds zählt dein letzter Verdienst. Als Arbeitnehmer bekommst du Krankengeld für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen, danach kann die Agentur für Arbeit oder die Erwerbsminderungsrente einspringen. Wichtig: Lass dich von deinem Arzt oder deiner Ärztin lückenlos weiter krankschreiben, sonst kann die Zahlung pro Tag unterbrochen werden, wenn du erneut Krankengeld erhalten willst.

Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

Wie lange bekomme ich bei Arbeitsunfähigkeit Geld?
Sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenkasse für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (in der Praxis meist 72 Wochen).
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettolohns. Der niedrigere Betrag wird gezahlt, also deutlich weniger als dein normales Gehalt.
Wann muss ich die Krankmeldung vorlegen?
Spätestens, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung aber schon ab dem ersten Tag verlangen.
Was darf ich während der Krankschreibung tun?
Alles, was die Genesung fördert, je nach Krankheit auch Spaziergänge. Genesungswidriges Verhalten wie Partys, Alkohol oder anstrengende Nebenjobs solltest du unterlassen, sonst drohen arbeitsrechtliche Folgen.
Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsrente?
Nein. Bei dauerhafter Einschränkung greifen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Deshalb ist eine private BU-Versicherung die wichtigste Absicherung nach dem Krankengeld.

Stand & Quellen

Stand: Juni 2026. Angaben nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und Fünftem Sozialgesetzbuch (§ 275 SGB V), ohne Gewähr. Erstellt und geprüft von Dennis Becker, BU-Experte.

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