Das Wichtigste in Kürze
Hohe BU-Risiken für Ärzte
Der Beruf des Arztes ist physisch und psychisch sehr fordernd. Nicht erst seit der Covid19-Pandemie weiß auch die Öffentlichkeit, was Schichtdienst und Personalmangel den Mitarbeitern in Medizinberufen abverlangen. Bei niedergelassenen Ärzten kommen die Führung des eigenen Unternehmens und die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu. Für manche ärztliche Tätigkeiten bedeuten schon kleine Verletzungen der Hände das Aus – etwa bei Chirurgen und Zahnärzten. Auch chronische Erkrankungen des Rückens oder der Augen ziehen Berufsunfähigkeit für einen Arzt, der am Operationstisch stehen muss, nach sich.
Sozialversicherung und Versorgungswerk sichern Berufsunfähigkeit nur unzureichend ab
Niedergelassene Ärzte erfüllen regelmäßig nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben. Hierfür sind fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse nötig. Außerdem ist hier nur die Erwerbsunfähigkeit in einem beliebigen Beruf versichert, ohne Rücksicht auf Einkommen und Ansehen der Tätigkeit. Auch die an sich gut aufgestellten Versorgungswerke helfen nicht weiter. Sie versichern nur die Aufgabe des Arztberufs zu 100 %. Zwar gibt es hier keine Gesundheitsprüfung, im Leistungsfall aber umfangreiche Möglichkeiten des Verweises auf andere ärztliche Tätigkeiten – dazu später mehr.
Die private BU-Versicherung für Ärzte
Ein Arzt genießt nicht nur ein hervorragendes Ansehen in der Gesellschaft. Viele Ärzte erzielen durch ihre Tätigkeit ein Einkommen, das ihnen einen hohen Lebensstandard ermöglicht. Bereits ein Assistenzarzt startet mit einem Einkommen von rund 4.600 Euro monatlich in einem kommunalen Krankenhaus. Universitäts- und Privatkliniken zahlen bis zu 5.100 Euro. Mit dem Aufstieg zum Facharzt, Oberarzt und Chefarzt sind Gehälter bis zu 450.000 Euro im Jahr möglich. In der eigenen Praxis sind jährliche Reinerträge von mehreren 100.000 Euro nicht selten.
Stelle | Durchschnittliches Jahresgehalt (Brutto) |
---|---|
Chefarzt | 150.000 – 450.000 Euro |
Oberarzt | 90.000 – 165.000 Euro |
Facharzt | 70.000 – 95.000 Euro |
Assistenzarzt | 55.000 – 70.000 Euro |
Quellen: IWW.de, Kienbaum.com
Wie oben erläutert, schützen weder die gesetzliche Rentenversicherung noch die berufsständischen Versorgungswerke dieses komfortable Einkommen, den damit verbundenen Lebensstandard und das mit dem Arztberuf verbundene soziale Prestige. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern eigentlich zwingend notwendig. Sie greift bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Die im BU-Fall an den Arzt gezahlte Rentenhöhe ist innerhalb der vom Versicherungsunternehmen angebotenen Grenzen frei zu vereinbaren. Viele Versicherer bieten spezielle Konzepte einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente für Arztberufe an. Allerdings sind nicht alle Verträge optimal für Mediziner angepasst. Zwar lassen sich viele Inhalte einer normalen BU-Versicherung für Selbstständige und Freiberufler auch auf Ärzte übertragen. Im Detail sind aber spezielle Lösungen nötig, damit die Berufsunfähigkeit des Arztes oder Zahnarztes passgenau abgesichert ist.
Berufsunfähig wegen einer Infektion
Die Infektionsklausel in einer ärztlichen BU-Versicherung regelt, dass Berufsunfähigkeit bereits gegeben ist, wenn von dem Versicherten wegen einer Infektion ein Risiko für seine Patientinnen und Patienten ausgeht und er deshalb nicht mehr arbeiten darf.
Arztklausel schließt Verweisung aus
Die private BU-Versicherung soll mit dem Einkommen vor allem den sozialen und gesellschaftlichen Status des Berufsunfähigen erhalten. Ein Problem ist in diesem Zusammenhang die vertragliche Möglichkeit des Versicherers, seinen Kunden auf einen gleichwertigen Beruf zu verweisen. Die sogenannte abstrakte Verweisung ist heute nicht mehr üblich. Mit einer solchen Klausel konnte der Versicherer auf einen gesundheitlich zumutbaren und ähnlich bezahlten Beruf verweisen, auch wenn es darin keine freien Stellen gibt. Die konkrete Verweisung auf eine zumutbare und auch praktisch mögliche Tätigkeit ist dagegen in vielen BU-Verträgen weiterhin enthalten. Für Ärzte stellt sich folgendes Problem: Sie können zwar ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, aber sehr wohl noch als medizinische Gutachter tätig sein – absolut zweitklassig für einen engagierten Arzt. Mit der Arztklausel stellt die BU-Versicherung allein auf die bislang ausgeübte ärztliche Tätigkeit ab – eine Verweisung ist damit ausgeschlossen.
Umorganisation der Praxis regeln
Eine weitere wichtige Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte ist die sogenannte Umorganisationsklausel. Mit ihr wird vereinbart, inwieweit der versicherte Arzt seine Praxis oder die Gemeinschaftspraxis, in der er tätig ist, neu organisieren muss. Eine Umorganisation kann dazu führen, dass der Arzt trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter mitarbeiten kann – allerdings oft um den Preis eines geringeren Einkommens oder einer weniger sinnstiftenden Tätigkeit. Optimal ist eine Klausel, mit der der Versicherer auf eine Umorganisation verzichtet. Meist ist dieser Verzicht aber an eine Bedingung geknüpft: Es darf in der Einzel- bzw. Gemeinschaftspraxis oder in der sogenannten Berufsausübungsgemeinschaft kein weiterer approbierter (staatlich zugelassener) Mitarbeiter beschäftigt sein, zumindest nicht auf dem Fachgebiet des Versicherten.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Ärzte klingt nach einer guten, einfachen Lösung. Aber ist sie das wirklich? Die Erfahrung zeigt, dass solche Angebote vor allem von Kunden genutzt werden, die aufgrund vorangegangener Behandlungen oder noch bestehender Erkrankungen Schwierigkeiten haben, bei anderen Anbietern mit Gesundheitsprüfung einen Vertrag zu bekommen. Oft sind BU-Versicherungen aufgrund von Vorerkrankungen nur mit Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder auch gar nicht möglich. Verzichtet ein Versicherer auf Gesundheitsfragen, muss er seine Tarife entsprechend kalkulieren. Anders ausgedrückt: Bei einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Kosten für einen gesunden Versicherten unnötig hoch. Ein weiteres Problem: Der Abschluss einer BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen ist bei vielen Anbietern auf minimale Renten beschränkt. Aber was will ein Arzt mit einer monatlichen BU-Rente von 250 Euro anfangen? Das ist angesichts seines Einkommens aus aktiver Tätigkeit nicht einmal ein Taschengeld.
Die sinnvollste Möglichkeit ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Das hat nicht nur Vorteile wegen des besseren Gesundheitszustands – die Antragsfragen hierzu werden in der Regel kein Problem für junge Interessenten sein. In den meisten Fällen tritt eine Berufsunfähigkeit erst im letzten Drittel des Erwerbslebens ein. Entsprechend kalkuliert der Versicherer einen gleichbleibenden Beitrag. Der ist bei frühem Abschluss günstiger, weil mehr Zeit für das Ansparen von Kapital bleibt. Berufsunfähigkeitsversicherungen können übrigens problemlos bereits vor dem Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden, zum Beispiel als BU-Versicherung für Medizinstudenten oder für Auszubildende in Gesundheitsberufen.
Höhe der BU-Rente und Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte mit Altersversorgung
Freiberuflich tätige Ärzte haben nicht nur das Problem einer unzureichenden Versorgung bei der Berufsunfähigkeitsrente. Auch die normale Altersversorgung muss geplant werden, da keine oder nur eine sehr geringe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten ist. Es liegt nahe, in der Beratung zum Versicherungsbedarf die Themen Altersversorgung, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und dauernde Berufsunfähigkeit miteinander zu verknüpfen. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden. Alle diese Themen sind wichtig. Die Verbindung sollte aber nicht dazu führen, dass jeder freie Euro in die Bildung von Alterskapital gesteckt wird. Die Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos für den (angehenden) Arzt darf nicht zu kurz kommen. Verplanen Sie auch nicht Ihr gesamtes freies Einkommen für Versicherungen. Sie werden beispielsweise auch Geld für den Erwerb einer Immobilie bzw. für die Tilgung eines Immobilienkredits zur Verfügung haben wollen.
BU-Rente für Ärzte ausreichend und dynamisch vereinbaren
Richten Sie die Rente am Bruttoeinkommen aus. Je nach Höhe Ihrer gesamten Einkünfte müssen Sie für die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern bezahlen. Und auch die Krankenversicherungsbeiträge laufen weiter – zumindest bei privat Versicherten, was bei vielen Ärzten der Fall sein wird. Mit einer Dynamisierung passen Sie die Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung der Geldentwertung durch Inflation an. Sinnvoll ist zudem eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung zu festgelegten Anlässen. Wie eingangs gezeigt, erhöht sich das Gehalt mit dem Erreichen weiterer Karrierestufe beträchtlich. Und auch eine gut laufende Praxis führt zu steigenden Erträgen. Ihr Versicherungsschutz sollte damit jederzeit Schritt halten.