Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr bei Nichtinanspruchnahme

  • BU mit Auszahlung bei Policen mit höheren Beiträgen

  • BU ohne Beitragsrückgewähr von Experten empfohlen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr erhalten die Versicherten einen Teil ihrer Beiträge erstattet, wenn sie keine Leistung (BU-Rente) beanspruchen.
  • Für Policen, bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück zahlt, müssen die Versicherten einen höheren Beitrag aufwenden als für klassische Verträge.
  • Experten und Stiftung Warentest empfehlen die BU ohne Beitragsrückgewähr, dafür mit Verrechnung der Überschüsse.

Inhalt

Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr erhalten die Versicherten nicht die kompletten Beiträge erstattet, sondern nur einen kleinen Anteil davon. Denn der Großteil der Prämie dient dazu, das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu decken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die BU-Versicherung stellt eine reine Risikoabsicherung dar. Das bedeutet, die Versicherten zahlen regelmäßig Beiträge ein, um sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Tritt diese ein, erhalten sie von dem Versicherer eine Rentenleistung. Sollten sie allerdings im Laufe ihres Lebens nicht berufsunfähig werden, erhalten sie auch kein Geld zurück. Denn der Versicherungsschutz war gegeben, wurde allerdings nicht benötigt. Um aber zumindest einen Teil der Beiträge zurückzubekommen, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.

Was ist eine BU mit Beitragsrückgewähr?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr handelt es sich zunächst um einen klassischen BU-Vertrag. Die Versicherten erhalten eine Leistung, wenn sie aufgrund von gesundheitlicher Beeinträchtigung voraussichtlich dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Fall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, deren Höhe sich bei Vertragsabschluss festlegen lässt. Der klassische Vertrag sieht allerdings nicht vor, dass die Versicherten Geld zurück bekommen, wenn sie keine Leistung beanspruchen.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung erhalten die Versicherten bei Nichtinanspruchnahme der Leistung (=sie werden nicht berufsunfähig) einen Teil ihrer einbezahlten Beiträge erstattet. Sie funktioniert somit wie eine kapitalbildende Lebensversicherung, denn ein Teil der Prämie besteht aus einem Sparbeitrag.

Wie funktioniert die Beitragsrückgewähr?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung legt der Versicherer die erwirtschafteten Überschüsse (=Rendite) zur Seite. Am Ende der Vertragslaufzeit zahlt er diese dann an den Versicherten aus. Bei einer klassischen BU ohne Rückerstattung nutzt der Versicherer die Überschüsse in der Regel zur Beitragskalkulation. Demzufolge reduziert sich die Prämie für die Versicherten. Jedoch kann sie auch angehoben werden, wenn das Unternehmen die Rendite nicht wie erwartet erwirtschaftet.

Überschüsse sind nicht garantiert. Je nach Wirtschaftslage und Anbieter erwirtschaftet dieser mal mehr und mal weniger Rendite. Daher gibt es auch keinen garantierten Wert bei der Auszahlung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Steuer

Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr legt der Versicherer einen Teil des Beitrags gewinnbringend an. Bei einer Auszahlung fällt somit Ertragssteuer an. Hier finden Sie weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Auszahlung der Beitragsrückgewähr ist. Denn dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Verzinsung und Höhe der Überschüsse
  • Anlagestrategie und Finanzkraft des Versicherers
  • Risikokalkulation der Gesellschaft
  • Laufzeit des Vertrages

Verträge mit längeren Laufzeiten haben eine höhere Rendite. Denn Kursschwankungen lassen sich langfristig besser ausgleichen. Aus diesem Grund ist diese Form der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Personen, die noch eine lange Laufzeit vor sich haben.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Geld zurück bezahlt, wenn sie nicht beansprucht wird, scheint lukrativ zu sein. Schließlich erhalten die Versicherten eine „Belohnung“, wenn sie keine Leistung beanspruchen. Doch Fakt ist, die Auszahlung gibt es nur, wenn keine BU-Rente bezahlt wurde. Werden die Versicherten also berufsunfähig, zahlt der Versicherer die Überschüsse als Bonusrente aus. Er erhöht damit die Rentenleistung. Doch sollte eine BU-Rente immer von Grund auf hoch genug sein, um den Bedarf zu decken.

Daher ist die Beitragsrückgewähr der BU nur sinnvoll, wenn die Versicherten keine Leistung beanspruchen. Doch kann niemand im Voraus sagen, ob er die BU benötigt oder nicht. Da die Rückzahlung meist auch nicht ausreicht, um Kapital für das Alter anzusparen und zusätzlich zu unsicher ist, dieses auch zu erhalten, stellt die Beitragsrückgewähr auch keine Option der Altersvorsorge dar. Ratsamer ist es daher, eine klassische BU-Versicherung und eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen.

Beitragsverrechnung ist meist sinnvoller

Anstelle einer Beitragsrückgewähr können die Antragsteller bei ihrer BU die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen lassen. In diesem Fall ermittelt der Versicherer die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzüglich der voraussichtlichen Rendite. Somit fällt die Prämie für den Versicherungsschutz niedriger aus. Diese weist das Unternehmen dann als „Nettobeitrag“ aus.

Zwar ist der Nettobeitrag bei einer BU-Versicherung nicht garantiert, dennoch ist die Beitragsverrechnung meist sinnvoller für die Versicherten. Denn eine Berufsunfähigkeit ist nicht günstig. Gerade risikoreiche Berufsgruppen und ältere Personen müssen mit hohen Kosten rechnen. Durch die Beitragsverrechnung der Überschüsse können sie die Prämie zumindest teilweise senken. Entscheiden sie sich hingegen für eine Beitragsrückgewähr, sind die Kosten wiederum höher. Daraus resultiert das Risiko, dass sie sich ihren Versicherungsschutz nicht langfristig leisten können. Und müssen sie die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, geht sowohl ihre geplante Rückzahlung wie auch der Versicherungsschutz bei Verlust der Arbeitskraft verloren.

Die bessere Lösung ist somit, die eingesparten Beiträge durch die Beitragsverrechnung in eine Altersvorsorge oder Kapitallebensversicherung zu investieren. Diese bietet Flexibilität, sodass sie sich bei finanziellen Engpässen auch beitragsfrei stellen oder reduzieren lässt. Ohne den Versicherungsschutz der BU zu gefährden.

Auch Stiftung Warentest und Experten der Verbraucherzentralen empfehlen die Berufsunfähigkeit mit Sofortverrechnung der Beiträge.

Anbieter vergleichen

Vor Vertragsabschluss ist Verbrauchern angeraten, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Dabei ist ihnen unser Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner behilflich. Damit können sie nicht nur herausfinden, was eine BU kostet. Sondern auch, welche Gesellschaft eine Absicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Wer dabei trotz aller Nachteile eine BU mit Auszahlung abschließen möchte, sollte zusätzlich auf die Finanzkraft des Versicherers achten. Denn dieses Merkmal ist entscheidend für die Höhe der Rückzahlung.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr ist nicht immer sinnvoll

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr scheint auf den ersten Blick ein rentables Angebot. Denn der Versicherer belohnt seine Kunden, wenn sie im Laufe der Versicherungsdauer nicht berufsunfähig werden. Und von der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück zu bekommen, erhöht die Intention, einen Vertrag abzuschließen.

Allerdings stehen der BU mit Beitragsrückgewähr einige Nachteile gegenüber. Die Auszahlung gibt es nur, wenn keine Leistung beansprucht wurde. Außerdem ist die Prämie deutlich höher, was das Risiko erhöht, sich die Police nicht langfristig leisten zu können. Und damit ist nicht nur die Erstattung, sondern auch der Versicherungsschutz gefährdet.

Aus diesem Grund verhält es sich bei dieser Form der Absicherung wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente: Es ist sinnvoller, einen klassischen Vertrag mit Beitragsverrechnung abzuschließen. Und zusätzlich eine private Altersvorsorge, um Kapital für das Rentenalter aufzubauen. Dadurch haben die Versicherten mehr Flexibilität und können beide Verträge separat voneinander ihrem Bedarf anpassen.

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