Betriebsunfähigkeitsversicherung – Arbeitskraft von Unternehmern absichern

  • Absicherung von Betriebsunfähigkeit wird durch eine BU erreicht

  • Selbstständige müssen auf die Umorganisationsklausel achten

  • Ergänzung durch andere Versicherungen möglich

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbetreibende und Freiberufler haben bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft in der Regel keinen oder zumindest keinen ausreichenden Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Der wichtigste Baustein der privaten Absicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Kommt diese aufgrund von Beruf oder Vorerkrankungen nicht in Betracht, sind eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Existenzschutzversicherung die zweitbeste Wahl.
  • Die Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so gefasst sein, dass keine wesentlichen Einkommenseinbußen zu befürchten sind.
  • Die Absicherung gegen Betriebsunfähigkeit wird durch eine Ertragsausfallversicherung sinnvoll ergänzt. Für einige Betriebsarten ist außerdem eine Betriebsschließungsversicherung empfehlenswert.

Inhalt

Die Betriebsunfähigkeitsversicherung ist ein Produkt, das es nicht gibt. Die häufige Nachfrage zeigt aber: Bei Unternehmern, Solo-Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern besteht erheblicher Bedarf, ihre Arbeitskraft im Betrieb abzusichern. Die Versicherungswirtschaft bietet dafür verschiedene Lösungen. Kernstück ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sozialversicherung reicht nicht aus

Um den Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung beurteilen zu können, muss man den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit kennen. Berufsunfähig ist, wer in seinem erlernten bzw. ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Berufsunfähigkeit ist gesetzlich nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes versichert, und zwar für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Erwerbsunfähigkeit stellt dagegen auf irgendeinen Beruf ab, auch wenn damit nur ein geringeres Einkommen erzielt werden kann. Eine Absicherung der sozialen Stellung gibt es für jüngere Versicherte nicht. Die Rentenversicherung zahlt eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn die tägliche Erwerbsfähigkeit unter sechs Stunden sinkt. Die volle Rente gibt es nur, wenn der Versicherte zu krank ist, um noch mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Voraussetzungen im Versicherungsverlauf

Selbstständige haben ein weiteres Problem mit der Erwerbsminderungsrente: Oft haben sie gar keinen Anspruch, weil sie die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllen. Diese muss zudem mit Pflichtbeiträgen für drei Jahre belegt sein. Wer nur kurze Zeit oder nie gesetzlich rentenversichert war, hat überhaupt keinen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenkasse. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann sinnvoll.

Die Ertragsausfallversicherung – Schwerpunkt Sachschäden

Die Ertragsausfallversicherung für Unternehmen ist auch unter dem Namen Betriebsunterbrechungsversicherung bekannt. Das klingt ähnlich wie Betriebsunfähigkeitsversicherung. Auch die gängige Abkürzung BU-Versicherung führt zu Verwechslungen mit der ebenso abgekürzten Berufsunfähigkeitsversicherung. Versichert ist hier aber etwas anders. Die Ertragsausfallversicherung ist eine Ergänzung der Sachversicherung. Sie deckt den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterhin anfallenden Fixkosten, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht. Versicherte Sachschäden sind zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm und andere Naturgefahren oder Schäden an Maschinen und Elektronikanlagen. Nur wenige Deckungskonzepte schließen einen krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers oder anderer Schlüsselpersonen ein. Dennoch ist die Ertragsausfallversicherung ein wichtiger Baustein, der im Versicherungsschutz für Gewerbe nicht fehlen sollte.

Die Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist eher ein Nischenprodukt, bekommt aber jetzt wegen der Covid-19-Pandemie hohe Aufmerksamkeit. Sie tritt bei Betriebsschließungen wegen Infektionskrankheiten ein. Gedacht ist sie zum Beispiel für Gastronomen, Metzger, Arztpraxen und Hotels. Wird der Betrieb behördlich geschlossen, zum Beispiel, weil ein Mitarbeiter einer Metzgerei an Salmonellen erkrankt, zahlt die Versicherung den Umsatzausfall. Je nach Vertrag sind auch die Warenvorräte versichert, wenn diese vernichtet werden müssen. Die versicherten Krankheiten sind entweder abschließend aufgezählt oder die Bedingungen verweisen auf das Infektionsschutzgesetz. Ob eine vorsorgliche Schließung beim Lockdown ohne konkreten Krankheitsfall versichert ist, ist umstritten. Klar ist: Für eine Pandemie kann keine private Versicherung aufkommen. Das Versicherungsprinzip – viele zahlen ein, wenige sind von einem Schaden betroffen – funktioniert hier nicht. Soweit dies nicht ohnehin aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht, müssen diese klargestellt und Verträge notfalls gekündigt werden. Die Betriebsschließungsversicherung macht für bestimmte Betriebsarten Sinn, ist aber kein Ersatz für eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Zentrales Element einer Absicherung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gegen Betriebsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente. Anders als bei der Erwerbsunfähigkeitsrente kommt es hier auf den erlernten und ausgeübten Beruf an. Können Sie in diesem Beruf nicht mehr mindestens 50 % arbeiten, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Ein Verweis auf eine minderwertige, schlechter bezahlte Arbeit ist nicht möglich.

Bedeutung der Umorganisationsklausel

Auf einen Vertragsbestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Selbstständige besonders achten: die Umorganisationsklausel. Hierin ist geregelt, ob der Versicherte auf eine andere – leichtere – Tätigkeit in seinem eigenen Unternehmen verwiesen werden darf. In der strengsten Form besagt die Klausel, dass keine Arbeitsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn der Versicherte durch Umorganisation und Fortbildung im eigenen Betrieb weiterhin arbeiten kann. Zum Beispiel könnte ein Handwerker künftig im Büro die Terminvergabe erledigen. Dies wird aber in der Regel mit Mindereinnahmen verbunden sein. Für den Ausfall der eigenen Arbeitskraft in der höherwertigen Tätigkeit muss der Handwerker nämlich Ersatz einstellen. Ideal sind Klauseln, bei denen der Versicherer auf die Umorganisation von Kleinbetrieben gänzlich verzichtet und ansonsten die zumutbare Einkommensreduzierung festschreibt. Dazu wird ein fester Prozentsatz vereinbart. Außerdem sollte der Versicherer die Kosten der Umorganisation übernehmen.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Vorerkrankungen oder einem körperlich anstrengenden Beruf ist die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente oft nur mit Einschränkungen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Preis möglich. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat dieselben Nachteile wie der gesetzliche Schutz – der aktuelle Lebensstandard wird nicht abgesichert. In dieser Situation lohnt es, über eine Grundfähigkeitsversicherung nachzudenken. Hier wird kein konkreter Beruf abgesichert, sondern der Verlust von Grundfähigkeiten wie Gebrauch der Hände, Treppensteigen, Sehen, Hören, Sprechen. Weil sie sich nicht auf einen Beruf bezieht, ist diese Versicherungsform auch geeignet für Selbstständige mit sehr unterschiedlichen Tätigkeiten. Zusammen mit einer Rente bei schweren Krankheiten (Dread Disease Versicherung), einer Unfallrente und einer Pflegerente lässt sich die Grundfähigkeitsversicherung zu einer kompletten Existenzschutzversicherung ausbauen.

Die Alternative zur Betriebsunfähigkeitsversicherung

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